Probleme mit Verpächter: Wie vorgehen?

Guten Tag, vorab, mir ist bewusst, dass ich hier keine juristische Einschätzung einholen kann. Ich hoffe jedoch, dass der eine oder andere einen Tipp für mich hat wie ich nun vorgehen soll.

Zu meinem Problem:

Ich habe einen Garten gepachtet. Der Garten war in einem unmöglichen. verwahrlosten Zustand, weshalb der Verpächter mir 6 Monate mietfrei gegeben hat.

Im Garten lagen unteranderem fast eine Tonne Restmüll, 500kg Asbesthaltige Platten und einiges an Bauschutt.

In Absprache mit dem Verpächter hat er Container bestellt, damit ich den Bauschutt entsorgen kann. Die Asbesthaltigen Platten sollte ich entsorgen, er würde mir das Geld zurückzahlen. Den Restmüll hab ich auf meine kosten übernommen.

Ebenfalls ist die Hütte, sowohl Dach als auch Mauerwerk undicht, dies sollte ebenfalls vom Verpächter repariert werden. Jedoch ist bis heute nicht passiert (1,5 Jahre später)

Nun habe ich die Asbesthaltigen Platten entsorgt, laut Aussage des Verpächters aber zu falschen Deponie (er wollte das ich Sie zu einer 50km entfernt bringe) Ich habe eine direkt um die Ecke gewählt. Nun unterstellt er mir Betrug möchte nicht bezahlen und reagiert nicht mehr Anrufe und Nachrichten.

Nun überlege ich, da noch eine Mietzahlung aussteht diese auszusetzen, bzw. der kosten für das Asbest zu verrechnen, ist dies möglich oder begehe ich hier mit einen Fehler?

Ebenfalls fürchte ich um meine Kaution (wobei eine Kaution bei dem Zustand des Garten schon ein Witz sind)

Garten, Rechte, pachtvertrag, Pacht
Pachtvertrag: Wie findet man den Pächter?

Wir haben ein kleines Wochenendgrundstück in DE geerbt. Da es aus unserer Sicht über 400km weit weg "am anderen Ende der Welt" liegt, würden wir es gerne veräußern. Nun haben wir aber in den Unterlagen einen alten Pachtvertrag gefunden, den unser Opa vor einigen Jahrzehnten abgeschlossen hatte. Tatsächlich trudelten die paar (in all den Jahrzehnten nie angepassten und daher zwischenzeitlich lächerlichen) Euro Pacht auf Opas Konto ein -aber nur unter Angabe eines Allerwelts-Familiennamens, ohne Adresse o.ä. Kontaktdaten.

Gerne hätten wir nun den Pächter kontaktiert, um das Pachtverhältnis aufzuheben, anzupassen oder ihm das Grundstück zum Kauf anzubieten. Aber: Aus Opas Kontoauszügen geht keine Adresse hervor. Und unter der uralten Adresse des Pachtvertrags existiert der Pächter nicht mehr (er dürfte wahrscheinlich auch schon selber verstorben sein). Das zur alten Adresse zugehörige angeschriebene Einwohnermeldeamt kann keine Auskunft geben ("unbekannt verzogen").

Wir haben uns die Mühe gemacht und sind einmal dorthin gefahren: Das Grundstück ist komplett verwildert und zugewachsen, d.h.: Auch der Pächter (oder seine Nachkommen) nutzen das Grundstück augenscheinlich nicht mehr. Es hat also auch keinen Zweck, dort irgendeinen Brief zu deponieren.

-Jemand eine Idee, wie man hier weiterkommt? Kann man bspw. die Bank zu einer Auskunft auffordern (spätestens mit der Auflösung von Opas Konto kann ja auch die jährliche Pacht nicht mehr entrichtet werden..). Oder sonst noch eine gute Idee?

Danke!

Recht, pachtvertrag, Auskunftsrecht
Pachterhöhung bei einem Campingplatz(Kündigung)?

Bitte liest es komplett durch.

Kann mich da leider nicht kurz fassen.

Wir sind zur Zeit auf einen Dauercampingplatz und sind da das ganze Jahr über da.

Jetzt hatte der Campingplatzbetreiber unsere Pacht von 800 Euro jährlich auf 1150 Euro im nächsten Jahr dann 1500 Euro erhöht.

Sie sollte dann bei 1500 Euro bleiben

Als Grund wurde ein ortsüblicher Preis genannt.

Laut einer Mitarbeiterin bzw dem Chef hieß es man nutze die Mitarbeiter das ganze Jahr über.

Aber die sind sowieso 365 Tage im Jahr da.

Ich bin ein Nebenpächter und der Hauptpächter ist jemand anderes.

Ich hatte zuvor ja schon nachgefragt warum und dann nannte mir den Grund mit den Mitarbeitern.

Ein Gespräch wurde ich einfach nur abgewiesen und man könnte ja kündigen.

Ich sagte das man auch zum Anwalt gehen kann und das dies sehr teuer für ihn werden kann

Als ich beim zweiten Mal wegen etwas anderes in der Verwaltung war selber Mitarbeiterin kam der Chef dazu wut entbrannt dazu und sagte was was ich will wegen der Pachterhöhung.

Weil ich etwas sauer war weil ich so wütend war.

So kann man doch keinen Kunden behandeln.

Er sagte dann ich bräuchte die Pachterhöhung nicht bezahlen.

Ich wollte das schriftlich haben aber stattdessen hat er die Kündigung bekommen.

Der Hauptpächter mit dem er nicht gesprochen hatte.

Er hat garnichts gemacht.

Ist das so okay.

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Kündigung, Campingplatz, pachtvertrag, Pacht
Pachtgarten von verstorbener Oma übernehmen?

Hallo,

folgender Fall: eine Oma hatte Jahrzehnte einen Garten gepachtet, der zuvor ihrem Mann (Opa) gehörte und davor einer anderen Frau. Die andere Frau übergab dem Opa ihren Pachtgarten gegen eine Summe X. Neuer Pächter war nun der Opa laut Vertrag. Der Opa verstarb dann und der Garten ging automatisch an die Oma über ohne dass ein neuer Vertrag gemacht wurde. Nun wurde die Oma krank und legte kurz vor ihrem Tod fest, dass der Enkel den Pachtgarten inkl. aller Gerätschaften usw. übernehmen soll. Das wurde schriftlich festgehalten, von der Oma am Sterbebett noch unterschrieben und nach ihrem Tod von einem Anwalt beglaubigt. Nun verlangt der Vorstand/Verband des Gartenvereins einen Erbschein oder eine vom Amtsgericht beglaubigte Abschrift, weil die Tochter der Oma die Erbin ist. Nun handelt es sich aber um einen Pachtgarten, den man meines Wissens nach nicht vererben kann. Die ursprüngliche Pächterin, die damals den Garten an den Opa verkaufte möchte den Pachtgarten jetzt zurück. In jedem Fall möchte der Enkel der verstorbenen Oma den Garten weiterführen so wie ihr letzter Wille war. Hat der Enkel Anspruch auf die Weiterführung des Gartens? Wird tatsächlich ein Erbschein oder eine vom Amtsgericht beglaubigte Kopie des Schriftstücks von der Oma benötigt oder reicht das Schreiben mit der Beglaubigung vom Anwalt aus? Wie ist hier der genaue Sachverhalt oder die Rechtslage?

Familie, Garten, Recht, Erbrecht, Erbe, Pachtrecht, pachtvertrag
Frage zu Pachtrecht?

Folgende Situation:

Ich hatte mit meiner Schwester, ihrem Mann und meinem besten Kumpel nen Garten gepachtet. Vorher hatte mein Vater den Garten. Meine Schwester ließ uns glauben sie handelt mit dem Besitzer nen Pachtvertrag aus wo wir alle gleichberechtigt drinstehen und hat dann einen geholt in dem sie als alleinige Pächterin steht. Dann hat sie die Schlösser ausgetauscht und mir jedes Mal wenn ich im Garten war die Polizei auf den Hals gehetzt. Ich hab den Besitzer mehrmals kontaktiert(wohnt bisschen weiter von uns weg und ist bisschen älter) um ihn zu fragen ob ich den Garten wann ich will betreten darf und an der Hütte und am hinteren Tor eigene Schlösser anbringen darf um den Garten sogesehen zu teilen. Einen neuen Vertrag wollte er nicht aufsetzen aber gesagtes durfte ich von ihm aus gerne tun. Jetzt habe ich heute wieder eine polizeiliche Vorladung wegen 'Hausfriedensbruch' bekommen. Der Polizei ggü hab ich nie bestätigt dass ich im Garten war. Meine Frage wäre jetzt: Kann ich die Polizei auf den Besitzer verweisen, dass ich mich von ihm aus gerne im Garten aufhalten und die Hütte für mich beanspruchen kann und damit quasi zugeben dass ich drin war(die Vorladungen verliefen bis jetzt immer im Sande) oder soll ich die Schlösser einfach anbringen und kucken was passiert? Und ja ich weiß meine Schwester ist ein schlechter Mensch, müsst ihr mir nicht sagen.

Garten, Polizei, Recht, Gesetz, Pachtrecht, pachtvertrag, Streit, Pacht
Offenstall Pacht, wie viel ist ok?

Hallo,

Ich habe eine etwas verzwickte Lage. Ich habe mein Pferd in einem eigentlich super tollen Stall stehen und möchte da auch nicht weg. Aber ich habe das Gefühl, dass ich zu viel zahle und weiß nicht wie ich die Stallbesitzerin darauf ansprechen kann.

Zur Situation: als ich in den Stall gezogen bin, hatte ich eine einzelne Paddockbox in Halbpension. Für 250€ mit Heu, Wasser und allem drum und dran. Sie hat mein Pferd frühs versorgt und ich abends und zusätzlich noch eine andere Einstellerstute. Nach und nach sind dann einige Pferde gegangen und ich habe mir 3 Boxen mit Paddocks zusammen gelegt damit mein Pferd mehr Platz hat und einen kleinen Offenstall daraus gemacht. Dann haben wir einen Selbstversorgervertrag gemacht, mit "Leerkosten" inkl. Wasser und Strom und soweit ich wusste auch mit Hütehaftpflicht und Mistentsorgung von 100€ pro Box also 300€ im Monat. Dazu kam noch das Heu (ca 2,5 Ballen im Monat a 40€). Nach einer Zeit haben wir auf Mistmulden umgestellt und das sollte ich dann auch mit übernehmen. Also nochmal +20€ im Monat (Preis durch 3 Pferde geteilt). Ich hatte dann zwischendurch , dadurch dass mein Pferd alleine stand weil alle anderen Einsteller weg waren und er nicht zu ihren eigenen Pferden gepasst hat, ein Pferd als Beisteller da, was leider nicht geklappt hat.

Dafür hat sie mir nicht mehr berechnet was ich auch sehr kulant fand. Ich musste halt die laufenden Kosten normal tragen also extra Heu und co. Das hat dann leider nicht geklappt mit den beiden und jetzt steht er vorübergehen wieder alleine.

Dann kam nach einer Zeit die Anmerkung dass bald sie Versicherung abgebucht wird und sie mir dann sagt was sie dafür von mir bekommt... nagut...

Im Moment steht er im Prinzip alleine in allen freien zusammengelegten Boxen (insgesamt 8) als Außenbereich und dem großen Außenpaddock zum gleichen Preis da sie den Platz im Moment eh nicht braucht. Sobald doch noch neue Einsteller kommen sollten werde ich den einen Bereich wieder abgeben und bei 4 Boxen bleiben.

Jetzt habe ich aber wieder einen Beisteller im Gespräch. Wenn dieser kommen sollte, möchte sie 370€ leermiete + Mistabholung, Heu und Tierhalterhaftpflicht. Ist das gerechtfertigt? Ich möchte ihr da wirklich nichts unterstellen, habe nur keine Ahnung was normal ist. Ich war bisher nur in Vollpension bis maximal 350€ und da war alles inklusive. Jetzt (natürlich für zwei Pferde und viel Platz) an die 500€ in Selbstversorgung ist schon viel oder?

Wir legen auch beide Wert auf einen freundschaftlichen Umgang untereinander, deswegen weiß ich nicht wie ich das angehen kann... bei Geld hört die Freundschaft ja bekanntlich auf :/ und ich hab auch keine Ahnung was sie an den ursprünglichen Verpächter für alles zahlt, da es auch nicht ihr Eigentum ist sondern die Ställe nur weitervermietet...

Ich hoffe das war etwas verständlich :)

Reitstall, Offenstall, pachtvertrag, Pferdehaltung, pachten
Wir genau läuft die Abwicklung beim Schrebergartenverkauf nach Todesfall?

Meine Großmutter ist verstorben und hat einen Schrebergarten hinterlassen (gehört zum Landschaftverbad Westfalen-Lippe). Sie war Alleinpächterin, außer ihr ist auch niemand Mitglied im Gartenverein. Laut Stadtverband endet das Pachtverhältnis automatisch zum 31.3. und der Garten geht zur Pflege und Wartung an den Gartenverein. Geräumt haben wir auch.

Jetzt kommt nächste Woche der Wertermittler und der Vorstand wird uns direkt auch einem Kaufinteressenten vorstellen. Ich habe aber so das Gefühl, daß der 1. Vorsitzende demjenigen gegenüber - genauso wie uns - angedeutet hat, er könne den Garten fast umsonst haben und er sei eh nichts mehr wert. M.E. wird bei der Schätzung eher ein Wert zwischen 1000 und 2000 Euro herauskommen.

Ich konnte bisher noch nicht ermitteln, was nun passiert, wenn wir uns mit dem Interessenten nicht einig werden. Mangels Pachtvertrag haben wir ja streng genommen ab dem 1.4. nicht einmal mehr Zutritt dort. Sicherlich sind wir bereit, finanziell auch Abstriche zu machen, möchten den Garten aber sicher nicht für 100 Euro abgeben, wenn er 2000 wert ist. Muss der Gartenverein den Garten dann ankaufen oder muss ich ihn ohne Pachtvertrag weiter pflegen oder was ist dann? Die vom Landschaftsverband schien mir nicht allzu firm im Thema und hat mir nur mehrfach gesagt, daß wir ab dem 1.4. da nichts mehr tun müssen, außer eventuelle Mängel im Schätzbericht zu beheben. Und nun? Wer hat Erfahrung damit? Meine Mutter - als Erbin - ist durch Beerdigung etc finanziell eh schon am Limit und hat da kein Geld zu verschenken. Der Landschaftsverband hat mir ernsthaft nahe gelegt, den Garten doch einfach dem Verein zu schenken und damit die Sache ohne Ärger los zu haben...

Garten, Erbe, Kleingarten, pachtvertrag, schätzung, Schrebergarten, Sterbefall, Ablöse
Woher bekomme ich den Pachtvertrag?

Hallo, kurz zum Sachverhalt: Wir (Erbengemeinschaft bestehend aus 5 Geschwistern) haben 2015 von unserem verstorbenen Vater unter anderem auch einige Grundstücke (Wiesen und Acker) geerbt, die derzeit an einen Bauern verpachtet sind. Aufgrund Interessenskonflikte unter uns Geschwistern, läuft es jetzt aber darauf hinaus, dass die Grundstücke sobald als möglich verkauft werden sollen. Leider haben wir in den Unterlagen unseres Vaters keinen Pachtvertrag darüber gefunden, daher haben wir den Bauern besucht und ihn darüber informiert, dass wir die neuen Eigentümer sind. Wir haben ihn auch nach dem Pachtvertrag verfragt und ihn um eine Kopie gebeten. Diese wollte er uns zukommen lassen, wobei ich schon da den Eindruck hatte, er wäre nicht ganz ehrlich mit uns... In der Zwischenzeit sind 7 Wochen vergangen und es hat sich nichts getan. Er reagiert auch nicht auf unsere Anrufe und Mailboxnachrichten. Mittlerweile haben wir den Eindruck, dass es evtl. keinen gültigen Pachtvertrag gibt. Ich muss vielleicht dazu erwähnen, dass diese Grundstücke aufgrund mehrerer Todesfälle innerhalb von 2 Jahren bereits durch die 3 Hand gegangen sind... Meine Frage jetzt: Wie kommen wir doch noch an den Pachtvertrag heran? Können wir das irgendwie "erzwingen"? Wir möchten dem Bauern ja nichts Böses, aber wir stehen gerade ohne jegliche Informationen da. Hat da jemand Erfahrungen und kann mir weiterhelfen? Vielen Dank im Voraus!!!

Recht, Erbschaft, pachtvertrag
Eigentümer verweigert Verkauf von Kleingarten und kassiert von mir (Pächter) jährlich Gebühren?

Hallo Ihr Lieben,

ich habe im Jahr 2011 einen Kleingarten für 600,-€ gekauft (mit Pachtvertrag etc.). Im Jahr 2014 wollte ich den Garten aufgrund Zeitmangel und Krankheit verkaufen.

Der Vereinsvorsitzende sagte mir im Jahr 2014 folgendes: "Wir finden für Sie einen Käufer und Sie selbst dürfen keine Käufer suchen."

Als den den Garten im Jahr 2011 gekauft habe gabs damals keine Abmachung zwischen den Verein und mir an wem ich das Garten verkaufen könnte. Andere Garteninhabern haben bereits mehrmals selbst einen Käufer gefunden und dann verkauft.

Es ist jetzt 2 Jahre her und der Verein hat mir kein einziges Käufer vorgeschlagen. Dazu musste ich weiterhin den Garten pflegen, Pflichtstunden leisten und gebühren bezahlen. Das ist sehr ärgerlich!

Ich habe daraufhin einen verkaufsschild ausgehändigt (April/2016) und gab mehrere interesannten. Nach 3 Tagen habe ich mich mit einen Käufer für 600€ geeinigt. Doch der Verein verweigerte es. Begründung "Sie können keine Küufer aussuchen"; oder "Es gibt hier keine Garten für Türken oder ältere Menschen" (Obwohl ich auch eine türk. Migrationshintergrund habe).

  1. Was Eure Meinung/Ratschläge dazu bitte?
  2. Was passiert bei eine Kündigung des Mitgliedschafts und Pachtvertrags? Muss ich weiterhin gebühren zahlen und ganz wichtig was passiert mit der Gartepreis von 600€. wie bekomme ich das Geld zurück?
  3. Sollte ich einen Anwalt einschalten wegen Betrug und Diskriminierung? Ich zahle jährlich sinnlose gebühren und leiste Pflichtstunden.

Satzung Auszug (Google: pachtvertrag kleingarten remscheid. 5. Link als pdf-Datei) > §10 4. Das Pachtverhältnis endet mit dem wirksam werden der Kündigung des Pachtvertrages Die Anwendung von § 545 BGB - stillschweigende Verlängerung des Pachtverhältnisses - ist ausgeschlossen. Bei Beendigung des Pachtverhältnisses fällt der Kleingarten an den Verpächter zurück. Der Pächter ist nicht berechtigt, gegen den Willen des Verpächters über den Kleingarten anderweitig zu verfügen. 5. Der Verpächter gestattet dem Pächter bis zum Abschluss eines neuen Pachtvertrages mit einem Pachtnachfolger Pflanzen, Laube und andere Einrichtungen im Kleingarten zu belassen, um einen Verkauf dieser Bestandteile an den Nachfolgepächter zu ermöglichen. In diesem Falle hat der Pächter bis zum Abschluss eines neuen Pachtvertrages alle sich aus dem gekündigten Pachtvertrag, der Bauordnung und der Kleingartenordnung sowie der Satzung ergebenden Pflichten so zu erfüllen, dass dem Verpächter und dem Verein finanzieller Schaden nicht entsteht Er muss sich bei Nichterfüllung eine kostenpflichtige Inanspruchnahme gefallen lassen. 6. Der abgebende Pächter ist verpflichtet, solange kein Nachfolger für die Parzelle gefunden und diese nicht beräumt ist, eine Nutzungsentschädigung, die sich mindestens analog zur Höhe des jährlichen Kleingartenpachtzinses und der öffentlichen Lasten für diese Parzelle zusammensetzt, zu zahlen** >

Garten, Rechtsanwalt, Verein, Recht, Mietrecht, Anwalt, Kaufrecht, Mietvertrag, Abzocker, Diskriminierung, Kleingarten, Kleingartenverein, pachtvertrag
Kann man einen Pachtvertrag vor Ablauf des Vertrages kündigen?

Hallo zusammen,

leider wurde meine erste Frage gelöscht, deshalb nochmal das selbe.

ich habe in Problem.

Mein Vater ist vor 12 Jahren gestorben und hat eine Wirtschaft (eigentlich eher ein Gasthaus, also mit Fremdenzimmern) hinterlassen.

In seinem Testament stand, dass meine Großmutter Alleinerbin ist, aber nach Ihrem Ableben sein Teil zwischen meiner Schwester und mir aufgeteilt werden soll, und der Rest dann eben nach Testament meiner Großmutter.

Heißt also: Wir haben eigentlich kein Mitspracherecht wenn es um die Immobilie geht.

Das ist aber nicht mein Problem.

In dieser Wirtschaft ist seit 7 Jahren ein Pächter drin, der uns immer wieder Probleme macht.

Er zahlt die Pacht garnicht, nicht regelmäßig oder nicht vollständig. Leider lässt er das Haus auch gänzlich verkommen. Nebenkosten werden auch nur sporadisch gezahlt.

Im April waren ausstehende Kosten von 10.000 €. Da wurde eine Ratenzahlung von 1000 Euro zusätzlich zur Pacht vereinbart.

Seitdem sind die "Schulden" aber auf 13.500 € gestiegen.

Er macht das ngefähr so: Er zahlt 2 Monate nicht, wir mahnen ihn ab, er zahlt einen Monat, und dann wieder von vorne

Er meldet Mängel nicht, sodass wir sie reparieren lassen könnten, sondern lässt sie selbst reparieren (wobei wir hier nicht sicher sind, ob er da nicht was "gedreht hat" an den Rechnungen, weil er den Besitzer der Fachfirma wohl kennt).

Weiterhin hat er die Feuermelder, die wir letztes Jahr von einer Fachfirma haben installieren lassen, abmontiert. Er weigert sich, diese wieder zu montieren.

Kann man Ihn irgendwie aus dieser Immobilie rausbekommen, bevor der Pachtvertrag ausläuft? Im Pachtvertrag steht nichts bezüglich Kündigungsfristen etc.

Ich befürchte, dass dieses Haus in 3 Jahren, wenn der Pachtvertrag ausläuft, zusammenfällt.

Kündigung, Pachtrecht, pachtvertrag
Hat jemand Erfahrung mit Zwangsräumung eines Pferdestalls

Habe seit 13 Jahren einen Stall mit Weide gepachtet. Vor ca. 5 Jahren wurde das Grundstück verkauft und die neue Besitzerin hatte für ihr Vorhaben, dort eine Pension zu errichten keine staatlichen Fördermittel bekommen und zu guter Letzt hat sie sich von ihrem Mann getrennt und nun möchte sie das Grundstück mit 400 % Gewinn veräußern und da stehe ich ihr mit meinem Pferd im Weg, weil sie glaubt , das es leer besser verkauft werden kann. Dazu muss ich sagen, das wir nicht in München leben und hier diese Summen niemals gezahlt werden.....aber das ist auch nicht das Problem. Ich habe sie mehrmals gebeten mir etwas mehr Zeit als anfänglich 2 Monate Kündigungsfrist zu geben, da es hier um ein Lebewesen geht und man einen neuen Platz finden muss. Zudem ist der Zufahrtsweg zu dem Grundstück in einem sehr schlechten Zustand, das ich das Risiko nicht eingehen kann mit Zugmaschine und Anhänger samt Pferd , diesen zu befahren. Meiner Ansicht nach gibt es für Pachtverträge die landwirtschaftliche Nutzung haben einen ganz anderen Kündigungszeitraum . Oder ??? Dann denke ich, das der Besitzer für den Weg zu seinem Grundstück ( ist in ihrem Besitz) verantwortlich ist und muss diesen in einem befahrbaren Zustand bringen. Oder ??? Der Weg hat tiefe Furchen und Löcher und ist an beiden Seiten steil abfallend ...dabei aber nur so breit, das gerade 1 PKW drauf passt. Es geht echt steil abwärts , bestimmt ein Gefälle , wie bei einer Schanze. Und das ohne Randbefestigung. Meine Bitten den Weg in Ordnung zu bringen, das ich auch mit dem Pferd das Grundstück verlassen kann ohne das sich das Gespann überschlägt , ist sie natürlich nicht nachgekommen ...sie ignoriert das ! Jetzt droht sie mir mit Zwangsräumung und sogar damit , mir das Pferd vom Gericht wegnehmen zu lassen. Hat irgend jemand Erfahrung mit so was und kann mir davon berichten. Ich habe das Pferd seit sie ein Fohlen war und nun ist die Stute schon 18 Jahre.....ich werde nicht zulassen, das man mich zwingt das Pferd zu verkaufen.....da die Grundstücksbesitzerin mir schon Adressen mit Kaufinteressenden per Mail zukommen lassen hat. Wer sich mit der Situation auskennt sollte sich B I T T E melden. Ich bin für gute Tipps und Ratschläge dankbar. Ach eines noch ! Ich weigere mich nicht das Grundstück zu verlassen , das muss ich klar stellen. Mir geht es nur um den angemessenen Zeitraum und einen sicheren Weg für den Abtransport. Gekündigt hat sie mir im Januar 2015 per E-Mail . Frist Ende war 31.03.15 Vielen Dank an alle

Bild zu Frage
Pferd, Landwirtschaft, Stellung, Gerichtsvollzieher, Grundstück, Kündigungsfristen, pachtvertrag, Zwangsräumung
Mündlicher Pachtvertrag: Was ist beim Grundstückskauf zu beachten?

Guten Tag, wir haben folgendes Problem: Wir möchten ein Baugrundstück in einem Wohngebiet kaufen, das der jetzige Eigentümer seit 15 Jahren einer Person überlassen hat. Laut Eigentümer gibt es keine Verbindlichkeiten, auch keine schriftliche Pacht. Er hat lediglich erlaubt, dass sein Grundstück genutzt werden kann und bekommt auch kein Entgelt hierfür (Pacht). Der Nutzer/ Pächter hat hauptsächlich Spermüll auf dem Grundstück gelagert. Es ist verwildert und nur an 2 kleinen Stellen kann man sehen, dass Gemüse angepflanzt wird. Er hat das Grundstück eingezäunt und abgeschlossen. Der Eigentümer hat nun den Pächter darüber informiert, dass das Grundstück verkauft wird und dieser hat ihm zugesichert (auch nur mündlich), dass er dieses in 6-8 Wochen räumen wird. Da unser Notartermin nun nächste Woche stattfindet, wissen wir nicht, ob wir etwas beachten müssen. Muss ein gesonderter Punkt in den Notarvetrag? Evtl, dass der Eigentümer den Pachtvertrag gekündigt und eine Frist gesetzt hat? Wir wussten bisher nichts von einer Pacht, da der Eigentümer nie von Pacht sprach. Handelt es sich überhaupt um eine Pacht, wenn die Nutzung kostenlos ist? Was können wir tun, wenn der Pächter das Grundstück nicht räumt? Haben wir als neue Eigentümer überhaupt Rechte? Können wir erst in 2 Jahren bauen? Wenn überhaupt... Wir würden gerne in Absprache mit dem Pächter das Schloss austauschen, sodass er noch räumen kann und wir mit Vermesser und Baufirma unser Grundstück betreten können. Wir würden ihm auch die Möglichkeit geben, das Gemüse zu ernten, denn unser Bau sollte erst im Herbst starten. Nur leider gelingt und keine Kontaktaufnahme und wir sind so verunsichert, dass wir nicht wissen, ob wir das Grundstück kaufen sollen.

Vertrag, Grundstück, grundstückskauf, Notar, pachtvertrag, Pacht
Kaufvertrag vs. Pachtvertrag eines Gartens im KGV, Inhaber?

Nach Trennung einer Partnerschaft, nicht verheiratet steht nun die Frage im Raum wem gehört der Kleingarten im Verein?

Beim kauf des Kleingartens der sich in einem Verein befindet, wurde zwischen Käufer und Verkäufer ein Kaufvertrag geschlossen. In dem Kaufvertrag stehen als Käufer beide teile der Partnerschaft, Sie sowie auch Er. Unterschrieben haben den KV beide.

Der Kaufvertrag enthält folgende Klauseln, §- Der Verkäufer verkauft an die Käufer Gartenlaube und den gärtnerischen Aufwuchs

Soweit erstmal klar, weiter heißt es:

§- der Kleingartenverein ist mit dem Kaufvertrag einverstanden (Unterschrift KGV fehlt auf KV) und gestattet den Käufern die kleingärtnerische Nutzung nach Maßgabe des Pachtvertrages, der Gartenordnung sowie der Satzung des Vereins. Die Käufer erkennen die Satzung des Vereins sowie die Gartenordnung als für Sie verbindlich an und stellen einen Antrag auf Mitgliedschaft im KGV.

Er, hatte bereits seit ca.3 Jahren einen Garten im gleichen Verein, sollte also schon Vereinsmitglied sein.

Wem gehört der Garten Ihr, Ihm, beiden oder keinen da auf KV Unterschrift des Vereins fehlt??

Pachtvertrag meines Wissens nicht existent !! Laut Aussage von Ihr Pachtvertrag existent mit Ihr als alleiniger Pächter??? Ist das möglich trotz KV mit dem o.g. Klauseln und Gegebenheiten??

Vielen Dank für eure Hilfe und ein schönes WE

Garten, Verein, Kaufvertrag, Kleingarten, pachtvertrag, Inhaber

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