Pachtvertag Ferienhaus?


19.01.2022, 01:06

ich habe im Vertrag aus dem Jahre 1976 stehen, daß der Pachtvertrag ohne wenn und aber das gepachtete Anwesens einem neuem Pächter übergeben werden kann und dies kann seitens des Verpächter nicht verwehrt werden, außer es liegen schwerwiegende Begründungen vor die eine Verwehrung rechtfertigen.

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn, wie du in der Ergaenzung zu deiner Frage schreibst, damals tatsaechlich vertraglich vereinbart wurde, dass der Verpaechter den Eintritt eines Dritten in den und deine Entlassung aus dem Pachtvertrag (von der Entlassung schreibst du aber nichts) "ohne Wenn und Aber" im Voraus zugestimmt hat, sofern dem kein wichtiger Grund entgegensteht, dann ist das auch so. In dem Fall kannst du einen Ersatzpaechter stellen, der dann deinen Pachtvertrag bis zu dessen Ende im Jahr 2026 erfuellen und den der Verpaechter dann auch zu akzeptieren hat (sofern dem keine wichtigen Gruende entgegenstehen).

Ich kann mir aber bei besten Willen nicht vorstellen, dass eine solche Vereinbarung tatsaechlich getroffen wurde, bzw. dass du die auch richtig verstanden hast. Stelle doch mal den genauen Wortlaut hier ein.

Der Pachtvertrag läuft  Ende 2026aus.

dann ist es so - du hast dich daran zu halten

Der Verpächter möchte bei Pächterwechsel nur noch  1Jahreverträgeabschließen

dann ist es halt so, obwohl das unsinnig ist.

und nicht zulassen, dass mein noch gültiger Vertrag (bis 2026) an den neuen Pächter übergeht.

der Vermieter muss dem nicht zustimmen. Er besteht auf Einhaltung des Vertrags.

da ich aus gesundheitlichen Gründen das Anwesen nicht mehr unterhalten kann.

dann must du wohl jemanden suchen und bezahlen, der das Anwesen pflegt.

Ich bedanke mich für die zu erwartende Antwort.

leider nicht in deinem Sinne - sorry

Ich meine zu wissen das der das darf. Es ist sogar so, dass, sobald der 1 jahresvertrag ausläuft oder aber dein Vertrag, das darauf befindliche automatisch in dein Eigentum übergeht. Jedenfalls darf der das, da er der Eigner des Grundstückes ist.

KBMoehring 
Fragesteller
 19.01.2022, 00:42

Ich glaube meine Frage ist nicht richtig verstanden worden oder ich habe mich falsch ausgedrückt.

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