Pachtvertrag nur einseitig unterschreiben?
Hallo
Ich habe seit 3 Jahren einen Vertrag den ich nicht unterschrieben habe. Ist er gültig oder nicht! (Verpächter hat unterschrieben aber der Pächter nicht)
Kann der Verpächter trotzdem jetzt Pacht verlangen während der Corona Zeit wo wir geschlossen haben.
Wie gesagt ich habe vor 3 Jahren nicht unterschrieben
Kann mir jemand helfen
MfG
Zahle schon zwei Jahre hatte damals nicht unterschrieben weil im Vertrag stand das ich trotzdem bezahlen muss wenn der Betrieb geschlossen wird. (Das wollte ich nicht, mir ist mündlich zugesagt, daß es vom Vertrag heraus genommen wird) und das ich dann unterschreiben würde. Bis jetzt habe ich nicht unterschrieben weil der Verpächter noch nicht dazugekommen ist. Nun haben wir wirklich den Fall und er möchte trotzdem die Pacht.
1 Antwort
Ja, wenn du bereits 2 Jahre die Pacht bezahlst, warst du mit dem Vertrag einverstanden. Sonst hättest du die Pacht nicht bezahlt.
Folglich gilt der Vertrag auch. Wieso sollte er plötzlich ungültig sein??
Gibt auch mündliche Verträge, ohne jedes Papier. Und wenn einem am schriftlichen Vertrag etwas nicht gefällt, dann bezahlt man ihn halt erst, wenn alles zur Zufriedenheit geregelt und aufgeschrieben ist.