Pachtvertrag 2 Pächter, Pächter 1 zahlt nicht, Pächter 2 zahlt da Gesamthaftung.Wie kann Pächter 2 die Pacht von Pächter 1 einfordern? Welche Möglichkeit?

3 Antworten

Im Innenverhältnis muss eine Zahlungsaufforderung an den Zahlungsunwilligen über 50 % der Pachtsumme unter Fristsetzung ergehen. Verstreicht die Frist fruchtlos, kann eine gerichtliche Mahnung auf den Weg gebracht werden, der dann eine Zahlungsklage folgen müsste, wenn der Beklagte nicht gezahlt hat.

Anne1956 
Fragesteller
 07.08.2023, 11:52

Dankr

0

Du schreibst von Pächtern, also gehe ich davon aus, dass ein Gewerbe dahinter steckt. Es sieht also so aus, als ob Pächter 1 und Pächter 2 eine GbR bilden zumindest im Verhältnis gegenüber dem Verpächter.

Pächter 1 und Pächter 2 sollten einen GbR-Vertrag abschließen, in dem geregelt ist, wer wem was zu zahlen, bzw. zu erstatten hat. Ohne einen solchen Vertrag wird es schwierig, die 50 % vom anderen einzufordern.

Da würde dann wohl nur ein Rechtsanwalt helfen können, der den Sachverhalt genau beurteilen und dann ggf. Klage einreichen kann.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.
Anne1956 
Fragesteller
 07.08.2023, 11:50

Ok, danke sehr!

0
Anne1956 
Fragesteller
 07.08.2023, 11:54

Nein kein Gewerbe, haus gepachtet ohne Gewerbe.

0

So ohne weiteres gar keine. Gesamthaftung heißt: Zahlt einer nicht, zahlt halt der andere.

Wenn also keine weitere Vereinbarung getroffen worden, wie dass die Pacht 50/50 geteilt wird, dann hat man halt nix in der Hand.

Anne1956 
Fragesteller
 07.08.2023, 11:50

Ok, danke

0