Probleme mit Verpächter: Wie vorgehen?

Guten Tag, vorab, mir ist bewusst, dass ich hier keine juristische Einschätzung einholen kann. Ich hoffe jedoch, dass der eine oder andere einen Tipp für mich hat wie ich nun vorgehen soll.

Zu meinem Problem:

Ich habe einen Garten gepachtet. Der Garten war in einem unmöglichen. verwahrlosten Zustand, weshalb der Verpächter mir 6 Monate mietfrei gegeben hat.

Im Garten lagen unteranderem fast eine Tonne Restmüll, 500kg Asbesthaltige Platten und einiges an Bauschutt.

In Absprache mit dem Verpächter hat er Container bestellt, damit ich den Bauschutt entsorgen kann. Die Asbesthaltigen Platten sollte ich entsorgen, er würde mir das Geld zurückzahlen. Den Restmüll hab ich auf meine kosten übernommen.

Ebenfalls ist die Hütte, sowohl Dach als auch Mauerwerk undicht, dies sollte ebenfalls vom Verpächter repariert werden. Jedoch ist bis heute nicht passiert (1,5 Jahre später)

Nun habe ich die Asbesthaltigen Platten entsorgt, laut Aussage des Verpächters aber zu falschen Deponie (er wollte das ich Sie zu einer 50km entfernt bringe) Ich habe eine direkt um die Ecke gewählt. Nun unterstellt er mir Betrug möchte nicht bezahlen und reagiert nicht mehr Anrufe und Nachrichten.

Nun überlege ich, da noch eine Mietzahlung aussteht diese auszusetzen, bzw. der kosten für das Asbest zu verrechnen, ist dies möglich oder begehe ich hier mit einen Fehler?

Ebenfalls fürchte ich um meine Kaution (wobei eine Kaution bei dem Zustand des Garten schon ein Witz sind)

Garten, Rechte, pachtvertrag, Pacht
Darf Gartenvorstand komplette Beräumung der Laube verlangen?

Hallo, ich habe folgendes Problem:

Ich pachte noch einen Kleingarten in einem Kleingartenverein, allerdings sind wir schon eine Weile umgezogen und haben hier im neuen Ort einen Familiengarten, sodass die Zeit für 2 Gärten eigentlich zu wenig Zeit ist.

Nun wollte ich einen Nachpächter für meinen Garten suchen, da auf dem Garten eine große, massive Laube aus Stein steht, die auch möbliert ist, Dusche und WC besitzt und natürlich Strom. Der Vorstand sagte zu mir, dass die Laube stehen bleiben darf, wenn ich den Garten abgebe, aber komplett beräumt sein muss, genauso jeder Strauch, jede Anpflanzung etc. (da sprachen wir davon, wenn es keinen Nachpächter gibt).

Somit habe ich den Garten als zu verschenken inseriert und es gibt auch bereits 3 Interessenten, die nach der Besichtigung gesagt haben, dass sie den Garten so nehmen würden, wie er gerade ist, also mit allen Möbeln und bepflanzt ist er ja natürlich auch. Das habe ich dem Vorstand nun mitgeteilt und dieser ist nun der Meinung, dass er entscheiden kann, was in der Laube bleiben darf und was wir noch entfernen sollen. Ist das rechtens

Damals, als wir den Garten von den Vorpächtern übernommen haben, war die Vereinbarung, dass wir die Laube samt Möbeln übernehmen, sie noch den ganzen Müll und Bauschutt entfernen, aber diese haben uns dann einfach im Regen stehen gelassen, Schlüssel bei uns in den Briefkasten geworfen und alles drinnen gelassen, auch den Garten vorher nicht noch einmal gemäht und verbotene Koniferen entfernt, wie vereinbart war und da hatten wir laut Vorstand Pech, mussten es dann selbst machen. Dadurch haben wir uns zwar das Geld für die Laube gespart, weil die Vorpächter sich nie wieder gemeldet haben, denn eigentlich sollten wir noch 150 € für die Laube an die Vorpächter zahlen, unfair war es aber trotzdem.

Jetzt soll aber alles an uns hängen bleiben, obwohl die Interessenten den Garten so übernehmen würden? Da die Laube und das Inventar dieser ja eigentlich nicht im Eigentum des Kleingartens sind, verstehe ich das nicht wirklich. Darf wirklich der Vorstand entscheiden, was der Nachpächter an unserem Eigentum aus der Laube übernehmen kann/darf und was raus soll?

Bislang habe ich den Garten nicht gekündigt, weil ich erst einen Nachpächter haben wollte, was mir jetzt anscheinend aber eh nichts bringt? Oder lügt mich der Vorstand an? (Wäre nicht das erste Mal, er hat uns schon früher bewusst Interessenten für den Garten verschwiegen und behauptet, den würde keiner wollen, haben wir dann später direkt durch die Interessenten erfahren..) Wenn ich nämlich wirklich alle Möbel etc. aus der Laube räumen müsste, bräuchte es dafür einen Container und das kann ich mir einfach nicht leisten, somit würde ich den Garten für ein weiteres Jahr behalten, aber eben auch bewirtschaften müssen.

Vielen Dank für eure Antworten.

Möbel, Gärtner, Gartenarbeit, Gartenhaus, Kleingarten, kündigen, Laube, Pacht
Frage zu Pachtrecht?

Folgende Situation:

Ich hatte mit meiner Schwester, ihrem Mann und meinem besten Kumpel nen Garten gepachtet. Vorher hatte mein Vater den Garten. Meine Schwester ließ uns glauben sie handelt mit dem Besitzer nen Pachtvertrag aus wo wir alle gleichberechtigt drinstehen und hat dann einen geholt in dem sie als alleinige Pächterin steht. Dann hat sie die Schlösser ausgetauscht und mir jedes Mal wenn ich im Garten war die Polizei auf den Hals gehetzt. Ich hab den Besitzer mehrmals kontaktiert(wohnt bisschen weiter von uns weg und ist bisschen älter) um ihn zu fragen ob ich den Garten wann ich will betreten darf und an der Hütte und am hinteren Tor eigene Schlösser anbringen darf um den Garten sogesehen zu teilen. Einen neuen Vertrag wollte er nicht aufsetzen aber gesagtes durfte ich von ihm aus gerne tun. Jetzt habe ich heute wieder eine polizeiliche Vorladung wegen 'Hausfriedensbruch' bekommen. Der Polizei ggü hab ich nie bestätigt dass ich im Garten war. Meine Frage wäre jetzt: Kann ich die Polizei auf den Besitzer verweisen, dass ich mich von ihm aus gerne im Garten aufhalten und die Hütte für mich beanspruchen kann und damit quasi zugeben dass ich drin war(die Vorladungen verliefen bis jetzt immer im Sande) oder soll ich die Schlösser einfach anbringen und kucken was passiert? Und ja ich weiß meine Schwester ist ein schlechter Mensch, müsst ihr mir nicht sagen.

Garten, Polizei, Recht, Gesetz, Pachtrecht, pachtvertrag, Streit, Pacht
Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft bei Pachtung eines Gartengrundstücks oder Befreiung?

Sehr geehrte Leser,

ich bin seit einigen Tagen Pächterin eines Gartengrundstücks:

private Freizeitangelegenheit, 730 qm, Lage außerhalb (keine Kleingartensiedlung), Obstbaumbestand vorhanden, Wiese vorhanden

Ich habe von einem Bekannten den Hinweis bekommen ich müsse Mitglied in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft werden (Unfallversicherung), ca. 90 € im Jahr.

Ist das richtig?

Mir ist der Sachverhalt nicht klar da ich weder Unternehmer im landwirtschaftlichen Bereich bin, noch etwas Kommerzielles dort betreiben möchte.

Ich möchte dort meine Freizeit verbringen und mich um das Grundstück kümmern.

Ich besitze selbst eine private Unfallversicherung (diese habe ich noch nicht auf die Sache Gartengrundstück angesprochen).

Beim Stöbern auf der Homepage der Landwirtschaftlichen BG bin ich darauf gestoßen, dass man sich auf Antrag von der BG befreien lassen kann, sollte die "bewirtschaftete" Fläche kleiner als 2.500 qm sein - was sie bei mir ist (730 qm).

Ich hoffe es findet sich Jemand im Forum der mir weiterhelfen kann.

Ich stelle mir folgende Fragen:

1) Muss ich Mitglied in der landwirtsch. BG werden?

2) Was würde eine Befreiung mit sich bringen, sprich zahlt dann die normale gesetzliche Krankenkasse im Falle eines Unfalls auf dem Grundstück (z.B. Ast auf den Kopf, Motorsägenunfall usw.)?

Vielen Dank & Alles Gute!

Landwirtschaft, Versicherung, Recht, BG, Landwirt, Sozialversicherung, Unfallversicherung, Gartengrundstück, Pacht
Wem gehört die Laube??

Hallo zusammen, ich hoffe mir kann hier geholfen werden, fällt ja eher in die Rubrik Recht. Ich habe vor über 3 Jahren eine Gartenparzelle gepachtet und das Haus welches darauf stand in diesem Jahr erst abgerissen und neugebaut, allerdings mit organisertorischer Hilfe meiner Exfreundin, von der ich mich vor kurzem getrennt habe. Ich bin der Pächter und sie nicht. Ich habe schon bevor ich sie gekannt habe, mit dem Bau der neuen Laube angefangen, sprich fundament gegossen, wasserleitungen gelegt, gerodet, etc..Nun ist die Laube soweit fertig und es kriselte.

Ein Freund ihrer seits half mir beim bau der Laube, sie übernahm wie gesagt eher das organisatorische und ein wenig gartenarbeit. Ich habe dagegen rund um die uhr mit ihrem kumpel geackert, der auch nie etwas für seine unterstützung verlangt hat.

Das holz für den bau allerdings haben wir von einem Gelände, welches in privatbesitz ist, haben dann einen kaufvertrag mit dem eigentümer gemacht, in dem festgehalten ist, das wir das altholz des gebäudes abtransportieren dürfen. da ist sie drin festgehalten, sprich sie hat es unterschrieben.

Nun haben wir das Haus gebaut mit diesem holz, ich habe das geld für das holz allerdings dem eigentümer überwiesen, also demnach bezahlt.

Die Laube habe ich auch weitestgehend alleine gebaut und es wurde auch vom bezirksverband unter meinem Pächternamen abgenommen.

Wem gehört der Garten mit Laube jetzt rechtlich?

Sie ist halt zu tiefst verletzt durch die trennung und hat nur das gefühl, das ich sie die ganze zeit ausgenutzt hätte, was garnicht stimmt, aber gefühle kann man nun mal nicht erzwingen, aber das versteht sie nicht. Und jetzt hatte sie mir gesagt (sie hat jura studiert bis ins 4te semester) das ihr die laube, genauso wie mir gehört, stimmt das? denke ja eigentlich nicht, weil ich Pächter bin und die Laube auch unter meinem Namen abgenommen wurde.

Sie gibt mir das gefühl sich rächen zu wollen für das was ich ihr angetan habe. und sie sagte, das sie keine lust hat, das gerichtlich zu klären. Hat sie da überhaupt eine angriffsmöglichkeit? Sie hat mir halt den vorschlag gemacht, im wechsel jeder woche den garten abwechselnd zu nutzen, aber das ist doch mein garten und meine laube, oder sehe ich das falsch? - belastet mich ganz schön die sache, bitte helft mir :)

Und ja klar, hat sie auch so manches Geld hineingesteckt, allerdings nicht ansatzweise so viel wie ich. habe ihr 500 euro angeboten, die sie ausgeschlagen hat und den zweitschlüssel will sie mir auch nicht geben.

Garten, Recht, Trennung, aufteilen, Laube, Pacht
Muss man als neuer Eigentümer bereits bestehende Pachtverträge übernehmen (Landwirtschaftsfläche & Gartengrundstück/Erholungsfläche)?

Meine Situation ist etwas ungewöhnlich. Es wurden anscheinend als ich ein Kleinkind war einige Landwirtschaftsflächen und Erholungsflächen von meinem Großvater auf meine Mutter geschrieben und diese hat mich dann als Eigentümerin eintragen lassen, damit sie sie verwalten konnte, ohne dass diese Flächen pfändbar waren etc pp.

Ich wusste von all dem nichts, bis ich einen Brief von der Stadt erhalten habe "Sie schulden uns seit Ihrer Volljährigkeit Steuern für dieses eine Stück Land".

Nach sehr umfangreicher und schwieriger Recherche (zur Familie besteht kein Kontakt), habe ich rausgefunden, dass es insgesamt 4 Flurstücke auf meinen Namen gibt (zumindestens habe ich diese bisher gefunden). Für eins musste ich die Steuern zahlen, sollte also unverpachtet sein, bei 2 anderen ist es momentan noch nicht möglich den Pächter zu finden, da mir keines der Ämter Auskunft geben kann und bei einem konnte ich eine Agrargenossenschaft als momentan Pächter ausfindig machen.

Diese sagen, dass sie mit meinem Großvater schon vor dem Eigentümerwechsel einen Pachtvertrag bis !2024! abgeschlossen haben, er die Pacht kassiert, sie interessiert wären das Flurstück zu kaufen, allerdings erst nach einem Jahr weiterer Pacht und vor allen Dingen zu einem viel geringeren Preis, als mir von einem anderen Interessenten für den Kauf ab sofort angeboten wurde.

Da es sich mit dem anderen Flurstück genauso verhalten wird: Inwiefern bin ich an diese Pachtverträge gebunden? Übernehme ich diese uneingeschränkt vom Voreigentümer, auch wenn ich von gar nichts etwas wusste?

Sollte ich mich weigern zu verkaufen, wird die Agrargenossenschaft auf die Einhaltung des Pachtvertrages bis 2024 bestehen und sollte ich verkaufen, werde ich Verluste in Kauf nehmen müssen (im Vergleich zum Gegenangebot und zum vorgegebenen Richtwert des Flurstückes).

Was sind meine Möglichkeiten? Gibt es die Möglichkeit diese Verträge (falls ich die anderen Pächter überhaupt finde) aufzuheben?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Vertragsrecht, Pacht

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