Das Gelände gehört der Gemeinde und ist öffentlich zugänglich. Vorstand unseres Kleingartenvereins will einem Exmitglied Hausverbot erteilen?

3 Antworten

Ja, wenn der Kleingartenverein es gepachtet hat.

Meines Wissens darf der ein Hausverbot erteilen, der das HAUSRECHT besitzt. Das muß nicht unbedingt der Eigentümer sein. Der kann das Hausrecht jemandem übertragen. Schau nach in der Satzung des Vereins. Dort muß Näheres geregelt sein. Gruß, q.

Pachtet oder mietet der Verein das Gelände? Dann hat der Verein das Hausrecht. Sonst hat die Gemeinde das Hausrecht.