Darf Gartenvorstand komplette Beräumung der Laube verlangen?

5 Antworten

Grundsätzlich gilt, was im Pachtvertrag und ergänzend in der Satzung steht, denn das ist der rechtliche Rahmen.

Allerdings:

die auch möbliert ist, Dusche und WC besitzt und natürlich Strom.

Das alleine ist m.E. schon zweifelhaft, denn in Kleingärten darf nach Kleingartenverordnung gerade *keine* Installation auf der Parzelle entstehen, die einen mehr als nur vorübergehenden Aufenthalt ermöglicht. Und Abwasser darf erstrecht nicht generiert werden, demzufolge müsste das eine chemische Toilette sein.

Der Vorstand sagte zu mir, dass die Laube stehen bleiben darf, wenn ich den Garten abgebe, aber komplett beräumt sein muss, genauso jeder Strauch, jede Anpflanzung etc. (da sprachen wir davon, wenn es keinen Nachpächter gibt).

So ist es Usus. Dürfte sich auch im Pachtvertrag finden. Und: Der Verein kann auch verlangen, dass die Laube sogar komplett entfernt wird. Das dürfte deutlich teurer werden.

Siehe dazu u.a. hier:

https://kanzlei-fuer-privatrecht.de/verbraucherrecht-vertragsrecht-eigentumswohnung-kaufvertrag-mitte-prenzlauer-berg-kreuzberg-friedrichshain/das-pachtrecht/kleingartenpachter-kann-in-bestimmten-fallen-wirksam-zum-abriss-der-laube-bei-vertragsende-verpflichtet-werden/

Was sagt denn euer Landesgartenverband in Bezug auf Besitzereechsel und wie hier schon erwähnt mal in die Vereinssatzung schauen . In eurem Pachtvertrag müsste da eigentlich auch was stehen .

Bei uns ist es so das uns die Laube mit Inhalt gehört und alle Pflanzen und Bäume auch . Dem Verein gehört das Land auf dem sich unser Garten befindet .

Das muss ganz genau in der Vereinssatzung stehen, wer da wie was entscheiden darf. Das solltest du aufmerksam lesen

Bei uns (Brandenburg) im Kleingarten ist es so das das grundstück geschätzt wird.

Da kommen freiwillige Schätzer vom Kreisverband.

Alle anpflanzungen, anbauten, wege, wasserleitung usw. die Gartenlaube kommt auch in die Schätzung, der Inhalt nicht.

Der Schätzpreis ist auch gleichzeitig der kaufpreis. Und wird auch im Kaufvertrag (Pachtvertrag) eingetragen.

Das Inventar im Gartenhaus und Gartengeräte (Spaten, Schippe, Rasenmäher usw) wird ein zweiter Kaufvertrag (Privatkaufvertrag) gemacht.

Somit verkauft der Kreisverband laut Schätzprotokol immer ein Gartenhaus leer. Ob Inventar vorhanden ist oder nicht.

der Vorsitzende ist nur für die durchführung der Kleingartenregelung zuständig, das letzte Wort hat immernoch der Kreisverband.

Denn der Kreisverband macht den Stempel im Pachtvertrag, nicht der Vorsitzende.

Der Vorsitzende kann dir Empfehlen das Gartenhaus leer zuräumen, aber zwingen nicht.

Bei solchen Problemen, direkt mit den Kreisverband kommunizieren.

Vielleicht solltest du einen anwalt für sowas einschalten