Darf Gartenvorstand komplette Beräumung der Laube verlangen?

Hallo, ich habe folgendes Problem:

Ich pachte noch einen Kleingarten in einem Kleingartenverein, allerdings sind wir schon eine Weile umgezogen und haben hier im neuen Ort einen Familiengarten, sodass die Zeit für 2 Gärten eigentlich zu wenig Zeit ist.

Nun wollte ich einen Nachpächter für meinen Garten suchen, da auf dem Garten eine große, massive Laube aus Stein steht, die auch möbliert ist, Dusche und WC besitzt und natürlich Strom. Der Vorstand sagte zu mir, dass die Laube stehen bleiben darf, wenn ich den Garten abgebe, aber komplett beräumt sein muss, genauso jeder Strauch, jede Anpflanzung etc. (da sprachen wir davon, wenn es keinen Nachpächter gibt).

Somit habe ich den Garten als zu verschenken inseriert und es gibt auch bereits 3 Interessenten, die nach der Besichtigung gesagt haben, dass sie den Garten so nehmen würden, wie er gerade ist, also mit allen Möbeln und bepflanzt ist er ja natürlich auch. Das habe ich dem Vorstand nun mitgeteilt und dieser ist nun der Meinung, dass er entscheiden kann, was in der Laube bleiben darf und was wir noch entfernen sollen. Ist das rechtens

Damals, als wir den Garten von den Vorpächtern übernommen haben, war die Vereinbarung, dass wir die Laube samt Möbeln übernehmen, sie noch den ganzen Müll und Bauschutt entfernen, aber diese haben uns dann einfach im Regen stehen gelassen, Schlüssel bei uns in den Briefkasten geworfen und alles drinnen gelassen, auch den Garten vorher nicht noch einmal gemäht und verbotene Koniferen entfernt, wie vereinbart war und da hatten wir laut Vorstand Pech, mussten es dann selbst machen. Dadurch haben wir uns zwar das Geld für die Laube gespart, weil die Vorpächter sich nie wieder gemeldet haben, denn eigentlich sollten wir noch 150 € für die Laube an die Vorpächter zahlen, unfair war es aber trotzdem.

Jetzt soll aber alles an uns hängen bleiben, obwohl die Interessenten den Garten so übernehmen würden? Da die Laube und das Inventar dieser ja eigentlich nicht im Eigentum des Kleingartens sind, verstehe ich das nicht wirklich. Darf wirklich der Vorstand entscheiden, was der Nachpächter an unserem Eigentum aus der Laube übernehmen kann/darf und was raus soll?

Bislang habe ich den Garten nicht gekündigt, weil ich erst einen Nachpächter haben wollte, was mir jetzt anscheinend aber eh nichts bringt? Oder lügt mich der Vorstand an? (Wäre nicht das erste Mal, er hat uns schon früher bewusst Interessenten für den Garten verschwiegen und behauptet, den würde keiner wollen, haben wir dann später direkt durch die Interessenten erfahren..) Wenn ich nämlich wirklich alle Möbel etc. aus der Laube räumen müsste, bräuchte es dafür einen Container und das kann ich mir einfach nicht leisten, somit würde ich den Garten für ein weiteres Jahr behalten, aber eben auch bewirtschaften müssen.

Vielen Dank für eure Antworten.

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Wem gehört die Laube??

Hallo zusammen, ich hoffe mir kann hier geholfen werden, fällt ja eher in die Rubrik Recht. Ich habe vor über 3 Jahren eine Gartenparzelle gepachtet und das Haus welches darauf stand in diesem Jahr erst abgerissen und neugebaut, allerdings mit organisertorischer Hilfe meiner Exfreundin, von der ich mich vor kurzem getrennt habe. Ich bin der Pächter und sie nicht. Ich habe schon bevor ich sie gekannt habe, mit dem Bau der neuen Laube angefangen, sprich fundament gegossen, wasserleitungen gelegt, gerodet, etc..Nun ist die Laube soweit fertig und es kriselte.

Ein Freund ihrer seits half mir beim bau der Laube, sie übernahm wie gesagt eher das organisatorische und ein wenig gartenarbeit. Ich habe dagegen rund um die uhr mit ihrem kumpel geackert, der auch nie etwas für seine unterstützung verlangt hat.

Das holz für den bau allerdings haben wir von einem Gelände, welches in privatbesitz ist, haben dann einen kaufvertrag mit dem eigentümer gemacht, in dem festgehalten ist, das wir das altholz des gebäudes abtransportieren dürfen. da ist sie drin festgehalten, sprich sie hat es unterschrieben.

Nun haben wir das Haus gebaut mit diesem holz, ich habe das geld für das holz allerdings dem eigentümer überwiesen, also demnach bezahlt.

Die Laube habe ich auch weitestgehend alleine gebaut und es wurde auch vom bezirksverband unter meinem Pächternamen abgenommen.

Wem gehört der Garten mit Laube jetzt rechtlich?

Sie ist halt zu tiefst verletzt durch die trennung und hat nur das gefühl, das ich sie die ganze zeit ausgenutzt hätte, was garnicht stimmt, aber gefühle kann man nun mal nicht erzwingen, aber das versteht sie nicht. Und jetzt hatte sie mir gesagt (sie hat jura studiert bis ins 4te semester) das ihr die laube, genauso wie mir gehört, stimmt das? denke ja eigentlich nicht, weil ich Pächter bin und die Laube auch unter meinem Namen abgenommen wurde.

Sie gibt mir das gefühl sich rächen zu wollen für das was ich ihr angetan habe. und sie sagte, das sie keine lust hat, das gerichtlich zu klären. Hat sie da überhaupt eine angriffsmöglichkeit? Sie hat mir halt den vorschlag gemacht, im wechsel jeder woche den garten abwechselnd zu nutzen, aber das ist doch mein garten und meine laube, oder sehe ich das falsch? - belastet mich ganz schön die sache, bitte helft mir :)

Und ja klar, hat sie auch so manches Geld hineingesteckt, allerdings nicht ansatzweise so viel wie ich. habe ihr 500 euro angeboten, die sie ausgeschlagen hat und den zweitschlüssel will sie mir auch nicht geben.

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