Ist die vom Vorbesitzer eingebaute Gaube Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum?

4 Antworten

Ich wurde mich bei einem Anwalt für Miet- und Eigentumsrecht beraten lassen. Der weiß, wen man fragen muss bezüglich der fehlenden Eintragungen. Selbst wenn es im Grundbuch nicht eingetragen ist, weil es nachträglich eingebaut wurde, ist es trotzdem möglich, dass es, weil es in Dach oder Außenwand des Hauses verbaut ist, Teil des Gemeinschaftseigentum.

Hallo cannelloni, auch wenn das nichts nützt, es ist aber so, dass wir keinen Hausverwalter haben (da wir nur 3 Parteien sind) und dass ich das Problem mit dem Gaubenfenster ohne Verwalter lösen muss.

cannelloni  02.07.2017, 12:12

vielleicht steht was im Wohnungseigentumsgesetz oder man erkundugt sich bei einer anderen Wohnungsverwaltung bzw. einem Anwalt

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Erkundige dich zuerst mal bei der Hsusverwaltung, die wissen da sicher auch Bescheid.

Melanie99 
Fragesteller
 15.05.2019, 13:05

Danke für die Info. Bis zum Streit habe ich die HV für die WEG gemacht.

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Hallo, mein Nachbar und (hauptsächlich) ich machen selber die Hausverwaltung.

cannelloni  02.07.2017, 12:02

das nützt hier garnichts.

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