Ist die vom Vorbesitzer eingebaute Gaube Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum?
Wir sind eine WEG. Die vom Vor-vorbesitzer 1993 eingebaute Gaube wurde vom Bauamt genehmigt, aber nicht in die Teilungserklärung eingetragen. Ich kaufte 2008 die Wohnung in dem Glauben, alle Fenster seien Gemeinschaftseigentum. 2016 musste das Gaubenfenster ausgetauscht werden, weil es durchregnete. Die Eigentümergemeinschaft beschloss den Fensteraustausch und jeder bezahlte seinen Anteil. Bei der diesjährigen Eigentümerversammlung kamen die beiden Miteigentümer auf die Idee, ihr Geld (ca. 2000 Euro) zurückzuverlangen, weil ihnen eingefallen ist, dass der Vor-vorbesitzer das Fenster ja zum eigenen Vergnügen eingebaut hat und dass somit ich allein für den Austausch verantwortlich bin. Ich sehe das anders. Kann mir jemand einen Rat geben? Falls ich für die Miteigentümer etwas "Offizielles" benötige, müsste ich dann zum Anwalt oder zu einem Architekten oder gibt es einen Paragraphen im Internet, den ich als "Beleg" ausdrucken kann. Wäre sehr dankbar.
4 Antworten
Ich wurde mich bei einem Anwalt für Miet- und Eigentumsrecht beraten lassen. Der weiß, wen man fragen muss bezüglich der fehlenden Eintragungen. Selbst wenn es im Grundbuch nicht eingetragen ist, weil es nachträglich eingebaut wurde, ist es trotzdem möglich, dass es, weil es in Dach oder Außenwand des Hauses verbaut ist, Teil des Gemeinschaftseigentum.
Hallo cannelloni, auch wenn das nichts nützt, es ist aber so, dass wir keinen Hausverwalter haben (da wir nur 3 Parteien sind) und dass ich das Problem mit dem Gaubenfenster ohne Verwalter lösen muss.
vielleicht steht was im Wohnungseigentumsgesetz oder man erkundugt sich bei einer anderen Wohnungsverwaltung bzw. einem Anwalt
Erkundige dich zuerst mal bei der Hsusverwaltung, die wissen da sicher auch Bescheid.
Danke für die Info. Bis zum Streit habe ich die HV für die WEG gemacht.
Hallo, mein Nachbar und (hauptsächlich) ich machen selber die Hausverwaltung.