Sind Dachfenster-Sonnenschutzjalousien Sondereigentum?

1 Antwort

Fenster sind immer gemeinschaftliches Eigentum, komplett zwischen den Scheiben und außen. Innen, was auch immer der Bewohner dort antackert, geht die Gemeinschaft nichts an, egal was in der Teilungserklärung vereinbart wurde.

Werden am Fenster Schäden verursacht, sollte die private H. das Problem lösen.

An fremden Eigentum hat ja kein Bewohner rumzufummeln.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Dansenberg 
Fragesteller
 10.11.2021, 21:09

Der Meinung bin ich auch. Bei der kürzlich stattgefundenen Eigentümerversammlung erklärte der Hausverwalter allerdings, es gäbe ein Gesetz, dass es bei passgenauem(!) Dachfensteraustausch anders aussähe und das Dachfenster einschließlich(!) Sonnenschutzjalousie als Gemeinschaftseigentum gilt. Leider versäumte ich nach dem Gesetz zu fragen. Kennt jemand dieses Gesetz?

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