Sind Dachfenster-Sonnenschutzjalousien Sondereigentum?
In unserer Wohnungseigentümergemeinschaft (4 Parteien) hat sich ein Wohnungseigentümer zwei Dachfenster nebst Sonnenschutzjalousien austauschen lassen, zuerst die Dachfenster. 11 Tage später wurden die Sonnenschutzjalousien angebracht. Rolläden z. B. sind bei uns lt. Teilungserklärung Sondereigentum, der nach dem Gesetz den gröstmöglichen Umfange haben soll. Sind die Sonnenschutzjalousien in diesem Fall Zubehör und damit Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum.
1 Antwort
Fenster sind immer gemeinschaftliches Eigentum, komplett zwischen den Scheiben und außen. Innen, was auch immer der Bewohner dort antackert, geht die Gemeinschaft nichts an, egal was in der Teilungserklärung vereinbart wurde.
Werden am Fenster Schäden verursacht, sollte die private H. das Problem lösen.
An fremden Eigentum hat ja kein Bewohner rumzufummeln.
Der Meinung bin ich auch. Bei der kürzlich stattgefundenen Eigentümerversammlung erklärte der Hausverwalter allerdings, es gäbe ein Gesetz, dass es bei passgenauem(!) Dachfensteraustausch anders aussähe und das Dachfenster einschließlich(!) Sonnenschutzjalousie als Gemeinschaftseigentum gilt. Leider versäumte ich nach dem Gesetz zu fragen. Kennt jemand dieses Gesetz?