Kann der KGV-Vorstand den Preis des Gartens mindern?

1 Antwort

Da kommt es jetzt drauf an, wer die erste Schätzung gemacht hat. War es ein Wertgutachter vom Landes- oder Kreisverband. Alles was in der Gartenhütte fest eingebaut ist, geht in die Wertermittlung mit ein. D.h. wenn Elektroleitungen und Wasserleitungen zum Zeitpunkt fest mit dem Gebäude verbunden waren, dazu reicht es aus, wenn die Leitungen mit Nagelschellen an der Hütte befestigt waren, gehen die mit in die Wertermitllung ein und dürfen nicht wieder entfernt werden.

Alles was an Beweglichem Inventar, wie z.B. Möbel usw. drin ist kann mit verkauft werden, muss aber nicht durch den Nachpächter übernommen werden.

In Problemfällen, verlangen wir bei einer Übergabe vom Altpächter, dass die Parzelle Besenrein übergeben werden muss. D.h. alle beweglichen Dinge die nicht in die Wertermittlung mit eingegangen sind, müssen entfernt und entsorgt werden, dazu gehören auch Maschinen, Gartengeräte usw. Dann wird nur noch der Wertermittlungsbetrag bei der Übergabe fällig. So wird bei uns eine Verkaufsspekulation vermieden, da ein Kleingarten nicht zu einem Spekulationsobjekt werden darf.

Zu der Aussage, die Wunschkanidaten bekommen den Garten nicht weil sie Russen sind. So etwas geht gar nicht. Das fällt schon unter die Rubrik Diskriminierung auf Grund der Abstammung. Wenn der Vorstand keine Bewerber mit Imigrationshintergrund haben möchte muss er sich was anderes einfallen lassen und dies nicht so offen kund tun.

Ich selbst bin seit 6 Jahren Vorstand einer Kleingartenanlage und habe in der Zwischenzeit schon einige Gartenübergaben durchgeführt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Reichw 
Fragesteller
 13.06.2022, 14:20

Hallo, vielen Dank für Ihr Antwort.

Ja das war ein Wertgutachter vom Landesverband. Die Gutachter waren überhaupt nicht in der Laube drin. Sie haben uns auch hingewiesen, dass sie die Laube nur von draußen bewertet wird. Im Protokoll gib, es auch keine Angaben über die Innenausstattung.

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wolle091962  13.06.2022, 14:36
@Reichw

Sorry, da muss ich wiedersprechen, auch die feste Innenausstattung, nicht die Einrichtung, gehört mit dazu. Sie müssen die Laube auch betreten. Was wenn das Dach undicht ist und in der Laube ein Wasserschaden ist, den können Sie von Außen her gar nicht sehen und so geht es weiter.

Ihr könnt auch so weit gehen, dass ihr das Wertermittlungsergebnis als fehlerhaft anzweifelt da es nicht odrnungsgemäß mit Innenbegehung und allem erstellt worden ist.

Kann da nur einen Tip geben. Einen eigenen Gutachter beauftragen welcher eine Wertermittlung durchführt. Achtung: Diesen Gutachter müsst ihr aus eigener Tasche bezahlen aber aus der Erfahrung raus weiß ich, dass die privaten und seriösen Gutachter lieber etwas geringer schätzen.

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