Kann der KGV-Vorstand den Preis des Gartens mindern?
Wir haben im Jahr 2018 einen Garten von unseren Bekannten übernommen. Der Garten kostete uns 1800 € gem. Schätzprotokoll und 1200 € für die Privatsachen wie Möbel, Geräte usw. In März 2022 haben wir die Kündigung des Pachtverhältnis sowie des Mitgliedschaftes zum nächstmöglichen Datum geschrieben. Der Vorstand sagte uns, dass es gar kein Problem ein Nachpächter zu finden besteht, weil sie eine große Liste mit Interessanten haben.
Wir haben den Garten schätzen lassen und schon im April 2022 ein Schätzprotokoll bekommen. Das Protokoll wurde von uns und allen Vorstandbeteiligten unterschrieben.
Innerhalb letzten zwei Jahren haben wir viel Geld in den Garten investiert. Gem. neun Schätzprotokoll kosten unser Garten 2400 €. Wir haben noch alles was drin uns gehört für 1600 € bewertet, dazu gehört : Möbel, neue Elektrik, neue Sanitärrohre, neue Geräte, neu verlegten Boden sowie mit Holz erneuerten Innenwände, Sitzschaukel, Grill, also alles was nicht im Schätzprotokoll enthalten ist. Wir haben aus unserem Freunde-Kreis paar Familien gefunden , die unseren Garten für von uns angebotenen Preis 4000 € gern übernehmen. Sie haben sich auch schriftlich an KGV beworben.
Im Juni 2022 bekomme ich per E-Mail eine Einladung zum Termin mit dem neuen Nachpächter, ohne Besichtigungstermin im Vorfeld. Der von dem KGV ausgewählten Nachpächter möchtet von uns überhaupt nichts übernehmen. Er ist bereit nur den geschätzte Wert von 2400 Euro zu bezahlen. Aber nachdem wir ihn sagten, dass wir bereit sind, alles zu bereinigen, sogar auch WC und Elektrik, hat er gleich KGV-Vorstand gerufen. Er möchtet für 2400 Euro keinen leeren Garten bekommen.
Der neue Nachpächter ist guter Bekannter vom Vorstandvorsitzender. Der Vorstand versucht unseren Garten für möglichst niedrigen Preis ihn abzugeben. Nachdem wir den Nachpächter informiert haben, dass wir alles, was nicht im Schätzprotokoll steht, abreisen, sagte der Nachpächter und Vorstand, dass es ungerecht ist und sie veranlassen eine neue Schätzung und unser Garten wird für 1600 Euro geschätzt.
Der Vorstand hat uns auch begründet, warum die von uns angebotene Familie nie den Garten bekommen, weil sie russisch sind.
Was empfehlen Sie uns in solcher Situation tun?
1 Antwort
Da kommt es jetzt drauf an, wer die erste Schätzung gemacht hat. War es ein Wertgutachter vom Landes- oder Kreisverband. Alles was in der Gartenhütte fest eingebaut ist, geht in die Wertermittlung mit ein. D.h. wenn Elektroleitungen und Wasserleitungen zum Zeitpunkt fest mit dem Gebäude verbunden waren, dazu reicht es aus, wenn die Leitungen mit Nagelschellen an der Hütte befestigt waren, gehen die mit in die Wertermitllung ein und dürfen nicht wieder entfernt werden.
Alles was an Beweglichem Inventar, wie z.B. Möbel usw. drin ist kann mit verkauft werden, muss aber nicht durch den Nachpächter übernommen werden.
In Problemfällen, verlangen wir bei einer Übergabe vom Altpächter, dass die Parzelle Besenrein übergeben werden muss. D.h. alle beweglichen Dinge die nicht in die Wertermittlung mit eingegangen sind, müssen entfernt und entsorgt werden, dazu gehören auch Maschinen, Gartengeräte usw. Dann wird nur noch der Wertermittlungsbetrag bei der Übergabe fällig. So wird bei uns eine Verkaufsspekulation vermieden, da ein Kleingarten nicht zu einem Spekulationsobjekt werden darf.
Zu der Aussage, die Wunschkanidaten bekommen den Garten nicht weil sie Russen sind. So etwas geht gar nicht. Das fällt schon unter die Rubrik Diskriminierung auf Grund der Abstammung. Wenn der Vorstand keine Bewerber mit Imigrationshintergrund haben möchte muss er sich was anderes einfallen lassen und dies nicht so offen kund tun.
Ich selbst bin seit 6 Jahren Vorstand einer Kleingartenanlage und habe in der Zwischenzeit schon einige Gartenübergaben durchgeführt.
Sorry, da muss ich wiedersprechen, auch die feste Innenausstattung, nicht die Einrichtung, gehört mit dazu. Sie müssen die Laube auch betreten. Was wenn das Dach undicht ist und in der Laube ein Wasserschaden ist, den können Sie von Außen her gar nicht sehen und so geht es weiter.
Ihr könnt auch so weit gehen, dass ihr das Wertermittlungsergebnis als fehlerhaft anzweifelt da es nicht odrnungsgemäß mit Innenbegehung und allem erstellt worden ist.
Kann da nur einen Tip geben. Einen eigenen Gutachter beauftragen welcher eine Wertermittlung durchführt. Achtung: Diesen Gutachter müsst ihr aus eigener Tasche bezahlen aber aus der Erfahrung raus weiß ich, dass die privaten und seriösen Gutachter lieber etwas geringer schätzen.
Hallo, vielen Dank für Ihr Antwort.
Ja das war ein Wertgutachter vom Landesverband. Die Gutachter waren überhaupt nicht in der Laube drin. Sie haben uns auch hingewiesen, dass sie die Laube nur von draußen bewertet wird. Im Protokoll gib, es auch keine Angaben über die Innenausstattung.