Darf Gartenverein ungenutzten Garten verkaufen?

6 Antworten

Ich sehe es so: Die städtischen Kleingärten wurden im Zuge der Weltkriege angelegt. Grund Versorgung der Bevölkerung mit Obst/Gemüse. Daher muss ein Grossteil auf der Parzelle mit Obst/Gemüse angebaut sein. Ein kleiner Teil steht der Erholung zur Verfügung (Gartenliege/Grillecke/Planschbecken). Wenn ein Pächter den Auflagen nicht nach kommt und seine Gemüsebeete nicht pflegt, kann nach widerholter Ermahnung der Vorstand eine Kündigung aussprechen.

Was steht in eurer Satzung dazu, wenn die Pacht nicht bezahlt wird?

Nachtrag :

Unternehmerisches Risiko war falsch ausgedrückt. Ich wollte damit sagen das ein Verein doch wegen Pachtschuld eines Pächters das Risiko trägt.

In der Satzung steht nur der Ausschluss. Wenn ein Pächter / Vereinsmitglied seinen Verpflichtungen nicht nachkommt und das alle finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Vereines bis zur Beendigung der Mitgliedschaft zu entrichten sind.

Der ehemalige Pächter wurde bereits im vergangenem Jahr mehrfach per Einschreiben benachrichtigt. Jedoch kamen die letzten beiden zurück da "unbekannt verzogen"

Mein Gartenfreund und ebenfalls Vorstandskollege sagte wir haben eine Rechtsschutzversicherung. Also werde ich mal schauen ob es dort eine Nummer gibt wo man mal nachfragen kann.

LG

Moin.

Erst einmal die Frage, wie ihr organisiert seid. Gibt es euch übergeordnete Instanzen? Beispielsweise Bezirksverband oder Kreisverband...irgendetwas in der Art?

Wichtig wäre erstmal den säumigen Pächter nach erfolgten Mahnungen zu kündigen. Vorher geht gar nichts. Wer die Kündigung ausspricht, hängt davon ab, mit wem genau der Pachtvertrag geschlossen wurde.

Dann folgt der allgemein übliche Weg. Schätzung der Parzelle und Wertermittlung. Das wird so behandelt wie ein ganz normaler Pächterwechsel.

Nur die Auszahlung von Summe x wird anders gehandhabt. In der Regel werden Außenstände aus dem Erlös reguliert und mögliche Differenzen in beide Richtungen gesondert ausgeglichen.

P.S. Verbleibt auf der Parzelle persönliches Gut, so setzt man dem säumigen Pächter eine Frist, die Parzelle zu räumen. Lässt er diese Frist verstreichen, so bleibt nur der Weg über`s Gericht. Anders geht das leider nicht. Ohne gültigen Beschluss dürft ihr da nicht Hand anlegen.

Zunächst mal sollte das in Eurer eigenen Satzung geregelt sein.

Wenn Euch ein Altpächter Pacht schuldet, besorgt Euch einen Titel. Dann könnt Ihr mit dem Gerichtsvollzieher das Inventar sichten und gegebenenfalls pfänden.