Pacht Nachforderung?

3 Antworten

im Rahmen der Zusammenlegung

Hier kommt es auch auf den Stand des Verfahrens an. Wurde das Verfahren erst eröffnet und du hast jetzt erst von der Parzelle erfahren, kannst du zumindest die Aufforderung schreiben. Musst dich aber fragen lassen, wer denn bisher deine Pflicht als Eigentümer erfüllt hat?

Ansonsten solltest du dich über den Stand des Verfahrens informieren: mag sein, dass du zwar noch Eigentümer laut Grundbuch bist, aber nicht mehr Besitzer nach aktuellem Verfahrensstand.

Nach meiner Erfahrung kennen Landwirte ihre Rechte ganz gut ;-)

Der Anspruch auf den Pachtzins unterliegt der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren, wobei die Frist mit Schluss des Jahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist (§§ 195, 199 (1) BGB).

Dies bedeutet in Deinem Fall, dass der Pächter für alle Pachtzinsansprüche, die bis Ende 2015 entstanden sind, die Einrede der Verjährung erheben kann. Die danach entstandenen Ansprüche können geltend gemacht werden.

Beachte, dass der Pächter die Einrede der Verjährung aktiv erheben muss. Außergerichtlich kannst Du vorerst sämtliche Ansprüche geltend machen. Sollte der Pächter daraufhin zahlen, so kann er sich anschließend nicht mehr auf die Verjährung berufen und etwas zurückfordern.

Tja, ohne Pachtvertrag darf er das Grundstück erst gar nicht betreten. Ruf einfach mal die Polizei, wenn er das tut - Du wirst sehen, dann findet er den Pachtvertrag ganz schnell!