Darf unsere Schriftführerin unseren Garten einfach betreten?
Ich habe an unserer Terrasse auf der Wetterseite einen Sturm und Wasserschaden an unserer Schutzwand erlitten. Diese Seite war mit Wellplaste verkleidet. Jetzt habe ich diese Wand mit Holz ersetzt. Unsere Schriftführerin kam ungebeten in unseren Kleingarten und verbot mir weiteres Handeln.
Darf sie einfach unseren Garten betreten oder ist das Hausfriedensbuch.
3 Antworten
Da müsstest du in den Vereinssatzungen nachschauen. Kann schon sein, dass da zur "Gefahrenabwehr" das Betreten erlaubt ist.
Aber selbst wenn nicht - was willst Du machen? Eine Anzeige?
Das ist Hausfriedensbruch. Keiner darf ohne dein Einverständnis in deinen Garten gehen. Und keiner darf dir verbieten etwas an deinem Gartenhaus zu reparieren. Ich würde mich beim Vorstand beschweren und das Verhalten der Schriftführerin schön breit treten. Und dafür sorgen, daß sie demnächst abgewählt und ersetzt wird.
Ach so, wenn sie das noch mal macht, dann fehlt halt etwas bei dir oder ist abgerupft worden.
Nein, auch niemand vom Vorstand. Sie müssen vom Zaun gucken, wenn du es willst!