Grundherrliches Abhängigkeitsverhältnis (Mittelalter) und moderner Pachtvertrag, worin besteht der Unterschied?

1 Antwort

Gab es denn nicht auch im Mittelalter bereits Pachtverträge?  ;-)

Aber lassen wir das und gehen zur Frage: Der wesentliche Unterschied ist der, dass die der Grundherrschaft unterworfenen Bauern an ihre Scholle gebunden waren, zumeist als Leibeigene. Diese Leibeigenschaft wurde vererbt. Dem Unterworfensein entkam man i. d. R. nur durch Flucht.

Einen modernen Pachtvertrag kann man kündigen oder verlängern, wobei die genauen Bedingungen in einem Vertrag festgehalten sind.

MfG

Arnold

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ich arbeite als Historiker.