Pachtvertrag Kleingarten
Abend Leute^^
Also wir haben seit 3 Jahren einen Garten verpachtet, aber der Pächter ist umgezogen und seit etwa einem Jahr nichtmehr zu erreichen, Pacht hat er seitdem ebenfalls keine mehr gezahlt. Der Garten ist sichtlich ungepflegt, die Hecken wuchern alles zu und das Gras stand mir im Sommer bis zur Hüfte(bin etwa 1,90 groß). Das Tor stand offen, der Schuppen und die Laube waren ebenfalls nicht abgeschlossen. Darf ich nun einfach eine Kette mit Schloss vor das Tor machen und die Türen absperren? Außerdem würde ich im Sommer gern eine Feier im Garten organisieren und ihn deshalb wieder Pflegen. Könnte ich Probleme bekommen wenn ich einfach anfange im Garten zu arbeiten und ihn selbst wieder zu nutzen?
Viele Grüße und 'nen schönen 3. Advent Stylist
5 Antworten
Das kommt auf den genauen Wortlaut im Pachtvertrag an. Ich gehe mal davon aus, dass der Pachtvertrag unbefristet ist? Stehen im Pachtvertrag Zahlungstermine für die Pacht drin einschließlich der Pachthöhe? Was steht im Pachtvertrag über Kündigung?
Grundsätzlich gehe ich aber davon aus, dass der Pächter im Vertrag seine Pflichten verletzt hat, indem er keine Pacht mehr bezahlt hat. Das wäre ein Kündigungsgrund. Ihr müsst den Pachtvertrag auf jeden Fall offiziell kündigen. In der Kündigung solltet Ihr als Grund die Nichtzahlung der Pacht anführen, sowie die fehlende Pflege des Grundstücks.
Der Knackpunkt ist die Zustellung der Kündigung. Wenn er bei dem Umzug der Post einen Nachsendeauftrag erteilt hatte, ist der wahrscheinlich längst abgelaufen. Eine Möglichkeit wäre, ihm die Kündigung öffentlich per Aushang zuzustellen. Ich weiß aber nicht genau, wie das geht und es ist wahrscheinlich auch nicht billig.
Also ich würde an Eurer Stelle die Kündigung an die Euch bekannte letzte Anschrift des Pächters schicken. Ein normaler Brief reicht in diesem Fall aus. Wenn er zurück kommt mit dem Vermerk "unbekannt verzogen", hebt den Brief mit Umschlag und diesem Vermerk bitte auf, das ist Euer Nachweis, dass Ihr den Pachtvertrag rechtmäßig gekündigt habt, und Ihr nicht mehr tun könnt, den Pächter zu erreichen.
Wenn Ihr das gemacht habt, könnt Ihr den Garten wieder offiziell selbst nutzen und Tor und Türen absperren.
Wenn er die Pacht nucht mehr zahlt geht er ja automatisch seinen Pflichten die im Vertrag stehen nicht mehr nach....
Ich denke schon das Sie den Garten dann wieder für sich selbst nutzen und der Pächter der nicht mehr zu erreichen ist,wird sich hüten nach nichtbezahlter Pacht den Garten in Anspruch zu nehmen..;-)
Vielen Danke für die schnelle Antwort, dann kann ich mich ja sorgenfrei ans Werk machen! (:
Also der Pächter ist unbestritten in Verzug geraten und kommt seinen Pflichten als Pächter nicht nach, demnach hat er sich selbst aus dem Pachtverhältnis durch sein nicht vertragsgemäßes Verhalten gelöst. Also eigentlich hättest Du einen Anspruch gegenüber dem säumigen Pächter, er könnte Probleme von Dir bekommen. Natürlich kannst Du Dein Grundstück per Schloß usw. sichern, dass Du den Garten wieder bearbeitest ist die logische Folge vom eigenwilligen Ausstieg des Pächters. Viel Spaß beim Gärtnern und bei der Rekulitivierung.
Pachtrückstände sind ein fristloser Kündigungsgrund. Diese müsst Ihr schriftlich aussprechen. Dazu muß die Kündigung natürlich zustellbar sein. Bei Verzug an unbekannte Adresse ist das problematisch. Über eine Einwohnerzentralstelle lässt sich dies aber finden. Sollte keine neue Anmeldung vorliegen, besteht der Verdacht der Anmeldepflichtverletzung. Dann würd ich eine Anzeige erstatten. Wenn das alles läuft, würde ich unbeehrt der behördlichen Ermittlungen mein Vorhaben umsetzen. Es müssen allerdings private Gegenstände des Expächters verwahrt werden, bzw. mit rückständigen Pachten als Pfandrechte einbehalten bleiben. Es ist eine alte Erfahrung, zum Schluß fehlen Wertsachen in astronomischen Dimensionen, natürlich nur in des Verursachers Fantasie.
Es hat sich hierbei in unserem Verein als zweckmässig herausgestellt, dass der Vorstand mit dem Vereinsfachberater gemeinsam die Parzelle begeht und von allem Fotos macht. Draussen, drinnen, in-auf-unter den Schränken etc. Die Kündigung muss zustellbar sein, alternativ dazu geht ein Aushang in euren Infokästen. Dann liest der Pächter das beim Betreten der Anlage. Vorsicht aber vor persönliche Infos wie "wegen Nichtzahlung" etc. Das fällt unter Datenschutz!
Spreche einmal mit dem Verpächter. Der muss sich darum kümmern.