Pachtgarten von verstorbener Oma übernehmen?

Hallo,

folgender Fall: eine Oma hatte Jahrzehnte einen Garten gepachtet, der zuvor ihrem Mann (Opa) gehörte und davor einer anderen Frau. Die andere Frau übergab dem Opa ihren Pachtgarten gegen eine Summe X. Neuer Pächter war nun der Opa laut Vertrag. Der Opa verstarb dann und der Garten ging automatisch an die Oma über ohne dass ein neuer Vertrag gemacht wurde. Nun wurde die Oma krank und legte kurz vor ihrem Tod fest, dass der Enkel den Pachtgarten inkl. aller Gerätschaften usw. übernehmen soll. Das wurde schriftlich festgehalten, von der Oma am Sterbebett noch unterschrieben und nach ihrem Tod von einem Anwalt beglaubigt. Nun verlangt der Vorstand/Verband des Gartenvereins einen Erbschein oder eine vom Amtsgericht beglaubigte Abschrift, weil die Tochter der Oma die Erbin ist. Nun handelt es sich aber um einen Pachtgarten, den man meines Wissens nach nicht vererben kann. Die ursprüngliche Pächterin, die damals den Garten an den Opa verkaufte möchte den Pachtgarten jetzt zurück. In jedem Fall möchte der Enkel der verstorbenen Oma den Garten weiterführen so wie ihr letzter Wille war. Hat der Enkel Anspruch auf die Weiterführung des Gartens? Wird tatsächlich ein Erbschein oder eine vom Amtsgericht beglaubigte Kopie des Schriftstücks von der Oma benötigt oder reicht das Schreiben mit der Beglaubigung vom Anwalt aus? Wie ist hier der genaue Sachverhalt oder die Rechtslage?

Familie, Garten, Recht, Erbrecht, Erbe, Pachtrecht, pachtvertrag
Frage zu Pachtrecht?

Folgende Situation:

Ich hatte mit meiner Schwester, ihrem Mann und meinem besten Kumpel nen Garten gepachtet. Vorher hatte mein Vater den Garten. Meine Schwester ließ uns glauben sie handelt mit dem Besitzer nen Pachtvertrag aus wo wir alle gleichberechtigt drinstehen und hat dann einen geholt in dem sie als alleinige Pächterin steht. Dann hat sie die Schlösser ausgetauscht und mir jedes Mal wenn ich im Garten war die Polizei auf den Hals gehetzt. Ich hab den Besitzer mehrmals kontaktiert(wohnt bisschen weiter von uns weg und ist bisschen älter) um ihn zu fragen ob ich den Garten wann ich will betreten darf und an der Hütte und am hinteren Tor eigene Schlösser anbringen darf um den Garten sogesehen zu teilen. Einen neuen Vertrag wollte er nicht aufsetzen aber gesagtes durfte ich von ihm aus gerne tun. Jetzt habe ich heute wieder eine polizeiliche Vorladung wegen 'Hausfriedensbruch' bekommen. Der Polizei ggü hab ich nie bestätigt dass ich im Garten war. Meine Frage wäre jetzt: Kann ich die Polizei auf den Besitzer verweisen, dass ich mich von ihm aus gerne im Garten aufhalten und die Hütte für mich beanspruchen kann und damit quasi zugeben dass ich drin war(die Vorladungen verliefen bis jetzt immer im Sande) oder soll ich die Schlösser einfach anbringen und kucken was passiert? Und ja ich weiß meine Schwester ist ein schlechter Mensch, müsst ihr mir nicht sagen.

Garten, Polizei, Recht, Gesetz, Pachtrecht, pachtvertrag, Streit, Pacht
Garten: Minderung der Pacht, weil Wasser abgestellt/Leitung defekt?

Guten Morgen,

wir haben seit dem 1. Juli einen Garten gepachtet (knapp 2000 m2). Laut Besichtigung und Vertrag ist ein Wasseranschluss verfügbar. Am Gartenhaus befindet sich dazu ein Wasserhahn. Das Wasser wird über den benachbarten Kleingartenverein bezogen und abgerechnet.

Nun teilt mir aber dieser Verein mit, dass wir aus 2 Gründen kein Wasser bekommen: 1. ist wegen einer durch den Vorpächter bzw. Eigentümer verursachten Leitungsschaden im Winter noch eine Rechnung von 750 EUR offen. Und bevor diese nicht beglichen ist, gibt es kein Wasser.2. Auf diesem Grundstück ist in Zusammenhang mit diesem Schaden im Winter ein Rohr geplatzt. Also auch wenn die Rechnung bezahlt würde, hätten wir kein Wasser.

Nun gibt es auf dem Grundstück noch eine Grundwasserpumpe. Diese ist ebenfalls defekt und kann nicht genutzt werden.Also: wir stehen in dem Garten ohne Wasser da.Der Garten wurde als Freizeitgrundstück/Ziergarten gepachtet.Wir können nicht gießen, die Pflanzen vertrocknen, die vorhandenen aber dreckigen Gartenmöbel und Geräte und das Gartenhaus können nicht gereinigt werden und das geplante Planschbecken für die Kinder können wir auch nicht aufstellen.

Ich möchte die Pacht mindern oder den Eigentümer bis zur Behebung des Schadens auffordern, eine geeignete Grundwasserpumpe als Übergang zu installieren.

In welcher Höhe kann ich die Pacht mindern? Der Garten ist quasi unbrauchbar.

Danke

Garten, Recht, Pachtrecht
Kann man einen Pachtvertrag vor Ablauf des Vertrages kündigen?

Hallo zusammen,

leider wurde meine erste Frage gelöscht, deshalb nochmal das selbe.

ich habe in Problem.

Mein Vater ist vor 12 Jahren gestorben und hat eine Wirtschaft (eigentlich eher ein Gasthaus, also mit Fremdenzimmern) hinterlassen.

In seinem Testament stand, dass meine Großmutter Alleinerbin ist, aber nach Ihrem Ableben sein Teil zwischen meiner Schwester und mir aufgeteilt werden soll, und der Rest dann eben nach Testament meiner Großmutter.

Heißt also: Wir haben eigentlich kein Mitspracherecht wenn es um die Immobilie geht.

Das ist aber nicht mein Problem.

In dieser Wirtschaft ist seit 7 Jahren ein Pächter drin, der uns immer wieder Probleme macht.

Er zahlt die Pacht garnicht, nicht regelmäßig oder nicht vollständig. Leider lässt er das Haus auch gänzlich verkommen. Nebenkosten werden auch nur sporadisch gezahlt.

Im April waren ausstehende Kosten von 10.000 €. Da wurde eine Ratenzahlung von 1000 Euro zusätzlich zur Pacht vereinbart.

Seitdem sind die "Schulden" aber auf 13.500 € gestiegen.

Er macht das ngefähr so: Er zahlt 2 Monate nicht, wir mahnen ihn ab, er zahlt einen Monat, und dann wieder von vorne

Er meldet Mängel nicht, sodass wir sie reparieren lassen könnten, sondern lässt sie selbst reparieren (wobei wir hier nicht sicher sind, ob er da nicht was "gedreht hat" an den Rechnungen, weil er den Besitzer der Fachfirma wohl kennt).

Weiterhin hat er die Feuermelder, die wir letztes Jahr von einer Fachfirma haben installieren lassen, abmontiert. Er weigert sich, diese wieder zu montieren.

Kann man Ihn irgendwie aus dieser Immobilie rausbekommen, bevor der Pachtvertrag ausläuft? Im Pachtvertrag steht nichts bezüglich Kündigungsfristen etc.

Ich befürchte, dass dieses Haus in 3 Jahren, wenn der Pachtvertrag ausläuft, zusammenfällt.

Kündigung, Pachtrecht, pachtvertrag
Wieviel Hunde dürfen auf einem Erholungsgrundstück (Pacht) gehalten werden?

Gibt es eine gesetzliche Grundlage, die vorschreibt wieviele Hunde auf einem Freizeit.-und Erholungspachtgrundstück gehalten werden dürfen / sich auf dem Grundstück bewegen dürfen ??? Ich habe ein 800qm großes Pachtgrundstück ohne Dauerwohnrecht, da es sich lt. Pachtvertrag um ein Freizeit.- und Erholungsgrundstück handelt. In dem Pachtvertrag selber ist keine Klausel drin, aus der hervorgeht 1. wieviele Hunde ich maximal haben darf und 2. auch keine, dass ich mir diese genehmigen lassen muss (wie es oft in Wohnungsmietverträgen deklariert ist)

Ich habe 6x Sib. Huskies mit dennen ich den den Schlittenhundesport betreibe. In den Sommermonaten halte ich mich überwiegend auf dem Pachtgrundstück auf, welches sich in einem Wohn Mischgebiet befindet. Also drum herum EFH und dazwischen vereinzelt Pachtgrundstücke. Nun haben sich Nachbarn bei der Stadtverwaltung beschwert und diese wollen den Pachtvertrag fristlos kündigen, wenn ich den Hundebestand nicht reduziere auf zwei -> sozusagen Vier von dennen zu Hause lasse in der Hauptwhg. und auf dem Freizeit Grundstück sich nur dann zwei befinden. Da ich sehr viel Geld schon in das Grundstück investiert habe möchte ich nun nicht unbedingt klein beigeben und überlege dagegen zu klagen.

Wie sieht nun die wirkliche Rechtslage aus ?? Die Dame von der Verwaltung meinte: ein Pachtgrundstück ist der einer Mietwhg gleichgestellt und ich dürfte max. 2 Hunde darauf haben.

Freizeit ist doch gleich Hobby -> und mein Hobby ist nun mal Schlittenhundesport !!

Hund, Mietrecht, Pachtrecht

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