Online Geschäft schuldet mir Geld. Ich bekomme mein Geld nicht was tun?

Hallo alle zusammen.

Ich habe da ein Problem mit einem online Händler. Ich hatte online etwas bestellt habe ein paar Sachen behalten und die anderen Sachen habe ich zurück geschickt. Die online Seite konnte mir kein Retouren Label zuschicken wegen ein technischen Fehlers. Ich habe natürlich den Kundenservice kontaktiert und die meinten das ich die Retour selbst bezahlen müsste und die nach einem Beweis ( Beleg vom Versand ) das Geld zurück geben. Habe es erledigt für 17€ ging das Paket nach Frankreich. Ich habe den Beleg zugeschickt und jetzt dürfte ich mir eine Option aussuchen entweder per Paypal das Geld zurück oder per Geschenk Gutschein. ( ich habe kein Paypal und möchte auch keins machen. In meiner Umgebung gibt es auch niemanden mit Paypal. ) Geschenk Gutschein möchte ich auch nicht da ich es nicht gebrauchen kann 😅. Ich habe den geschrieben gehabt das ich kein Paypal habe und nur Überweisung wäre möglich. Die haben dan geschrieben das es nicht klappt dann boten die mir an mit 20€ Gutschein ich verneinte es auch jetzt bot man mir 25€ Gutschein an. ( ist ein bekannter Sport Laden ) ich weiß jetzt nicht was ich tun soll. Ich will eigentlich gar kein Gutschein. :D und das hin und her da bin ich auch kein Fan von. Extra ein Paypal Konto zu eröffnen Nein danke:D hattet ihr solche Fälle mal? Was kann ich tun? Muss ich das Angebot annehmen? Krieg ich jetzt meine 17€ nicht überwiesen? :D

*tut mit Leid für die Rechtschreibfehler/Satzbau.

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Sparkasse, Erhöhungen der Kontoführungsgebühren zurückfordern?

Hat jemand bereits seine Gebühren (bzw. die seit kurzem als unrechtmäßig erklärten Erhöhungen) zurückerstattet bekommen oder eine Rückzahlungsaufforderung eingesendet?

Ich war Student in den vergangen Jahren, jedoch habe ich mich um das Ganze rein-überhaupt nicht gekümmert, dementsprechend bin ich recht angenehm überrascht über die kürzlichen Entwicklungen in diesem Kontext.

Von mir wurden Kontoführungsgebühren eingenommen die ganz normal von jedem Girokartenbesitzer gezahlt wurden, (heißt übrigens - ich hätte mein Studentendasein erneut schriftlich darlegen müssen? nachdem es einmal abgelaufen ist, um überhaupt keine Gebühren zahlen zu müssen. Hatte ich aber nicht gemacht,....nun gut, das macht nichts :). Nun weiß ich auch nicht wie es sich in den letzten Jahren mit den K-führungsgebühren-Erhöhungen verhielt, scheinbar ,...nein, ganz sicher, hatte ich in dieser Zeit fleißig in Bücher reingeschaut und war schrecklich abgelenkt...

Um den ganzen Kram etwas kürzer und bequemer zu machen, möchte ich einfach ein Forderungsschreiben einreichen, dass die Erhöhungen zurückverlangt (nach einer - wie soll es auch anders sein - Mustervorlage),

gäbe es denn da irgendwelche Risiken? ..bezogen nicht explizit auf die Mustervorlage (sie stammt nicht aus dem Darknet) sondern auf das eigentliche Vorhaben.

(Über die K-führ.geb.Erhöhungen habe ich mich nie informiert, wenn es doch aber so vielversprechend aussieht, dann möchte ich doch die Hände ausstrecken, das tuhe ich nur bei Gelegenheit. Und das wollte ich nun demnächst tun, hat jemand Tipps?

Bank, AGBs, Erstattung, Forderung, Sparkasse
Müssen Stornierungsgebühren in den AGBs klar definiert sein?

Hallo Zusammen,

ich habe meinen Partner und mich vor drei Wochen zu einem abendlichen Tanzkurs angemeldet. Wir sind hierfür im Besitz eines Gutscheins (> 300€) bereits seit 3 Jahren, jedoch ist aufgrund der Pandemie bisher entweder kein Tanzkurs seitens des Studios zustande gekommen oder es war uns privat wegen Schichtarbeit nicht möglich.

Der letzte Kurs für den wir uns angemeldet hatten, wurde seitens des Studios 5 Tage vor Kursbeginn storniert. Nun mussten wir unsere aktuelle Anmeldung leider selbst zurückziehen, da uns kurzfristig eine Änderung wieder zur beruflichen Wechselschicht verpflichtet. Ich habe das Tanzstudio umgehend (10 Werktage vor Kursbeginn) über die Stornierung informiert. Jetzt erhalte ich eine E-Mail, dass ich insgesamt 30€ Stornierungsgebühren zu einrichten hätte. In den AGBs steht jedoch keine konkrete Angabe zu den Stornierungsgebühren, so wie ich es von bspw. von Hotels gewöhnt bin.

Auszug aus den AGBs:

„Erfolgt der Rücktritt bis spätestens 5 Kalendertage vor Kursbeginn, ist lediglich eine Bearbeitungsgebühr zu entrichten. Tritt der Teilnehmer später bis einschließlich des ersten Kurstags zurück, ist die Hälfte der Kursgebühr sofort zur Zahlung an uns fällig.“

Daher meine Frage(n):

Muss die Stornierungsgebühr konkret in Zahlen oder Prozentsätzen angegeben sein?

Muss ich die Rechnung begleichen oder kann ich auch die Gebühr von meinem bestehenden Gutschein abziehen lassen?

Vielen Dank vorab!

Recht, Gutschein, AGBs, Vertragsrecht, Rücktritt vom Vertrag, Stornogebühren, Wirtschaft und Finanzen
Amazon löscht Konten, storniert Bestellungen, blockiert Telefon Nr...habt ihr das schon selbst erlebt?

Hallo,
ich bin seit ca 12 Jahren Kunde bei Amazon und habe besonders seit 2019 sehr viel bestellt.
Natürlich habe ich immer alles sofort bezahlt und seit 2019 fast nur noch mit der Monatsabrechnung bezahlt...vollständig und pünktlich bezahlt natürlich.
Amazon Prime habe ich auch als Mitgliedschaft und die letzte Abbuchung war am 15.09.21 von meinem BankKonto.
Jetzt wollte ich am Freitag wieder Ware bestellen (und mit Monatsabrechnung bezahlen).
Plötzlich erhielt ich Emails von Amazon, dass meine gesamte Bestellung storniert wurde und meine Bezahlmethoden Lastschrift vom Bankkonto und Monatsabrechnung nicht mehr akzeptiert werden....und ich sollte meine Kredtikarte als Zahlungsmittel hinterlassen.
Ich wurde darauf hingewiesen, dass meine Bestellungen zukünftig sofort storniert werden und ich nichts mehr bestellen kann.
Ich habe im Kundenservice auf Telefonanruf von Amazon geklickt, weil ich nachfragen wollte, was da los ist, aber ich erhielt die Antwort
"Ihre Telefonnummer wurde für Anrufe unseres Rückrufdienstes blockiert"
Ich habe es dann noch 2-3 mal probiert , aber immer wieder, dass meine Tele-Nr bei Amazon blockiert ist.
Ich habe dann meinen Freund gefragt, ob er nicht die Sachen bestellen könnte für mich, bei Amazon...ja, macht er.
Er bestellte also alle Sachen, die ich bestellen wollte (und die storniert worden sind) und heute morgen erhielt er eine Email von Amazon...
"dass seine gesamte Bestellung storniert wurde und er nichts mehr bestellen kann und seine Zahlungsmethoden nicht mehr akzeptiert wird und sein Konto vorrübergehend gesperrt wird, wegen verdächtigen Aktivitäten, und er dürfte keine weiteren Konten mehr eröffnen" !
Und auch er kann Amazon nicht mehr telefonisch kontaktieren und kommt in seinem Profil nicht mehr rein.
Was geht da ab bei Amazon ?
Haben wir zuviel bestellt und zu viel bezahlt und sind wir zu ehrlich, für Amazon ?
Ich verstehe es nicht und mein Freund auch nicht.
Ich habe versucht noch einmal 1 Teil bei Amazon zu bestellen, in meinem Profil (was noch nicht gesperrt wurde) ,aber sofort wurde meine meine Bestellung wirder storniert und der Hinweis darauf, dass meine Zahlungsmethoden nicht mehr akzeptiert werden und zukünftige Bestellungen sofort storniert und ich meine Kredtikarte angeben soll.
Im Übrigen kamen diese Emails uns komisch vor
- kein Amazon Logo in der Email
- keine persönliche Anrede
Ich habe jetzt unsere Emails, die von Amazon kamen, wo alles storniert und blockiert angegeben wurde und die Kreditkartenanforderung als Pishing-Mail gemeldet.
Nun gut, wenn es bei Amazon nicht mehr geht und unsere Profile gesperrt werden, dann ist das eben so....aber ich verstehe es nur nicht, was da los ist.

Ich möchte euch nun fragen, ob ihr sowas kennt und schon mal selbst erlebt habt...und wenn ja, wie ihr damit umgegangen seit und ob ihr später wieder normal bestellen und bezahlen durftet, wie bisher !?

lieben Gruß

Internet, Amazon, AGBs, Bestellung, blockierung, Internetkauf, Kundenservice, Verbraucherrecht
Vertrag andere AGBs als im Internet?

Hallo,

ich habe am 04.12.20 eine Couch in einer Kabs Filiale gekauft. Liefertermin sollte KW7 sein.

Auftragsbestätigung erst 7 Wochen später erhalten, angeblich ein Systemfehler.

Es kam nichts und nach mehreren Emails ,wurde das ganze Corona bedingt und KW12 verschoben, wobei ich sicher bin das wird an dem Termin auch nichts.

Nun hab ich mir die AGBs angeguckt und auf deren Homepage sind andere AGBs als die, die hinten auf mein Vertrag stehen.

Welche sind jetzt gültig ? Bei dem Internet AGBs wäre ich nach 4 Wochen Verzug aus dem Vertrag raus aber bei den AGBs die hinten auf dem Vertrag stehen, sehe ich keine Möglichkeit oder ich habe es nicht richtig verstanden ?

Internet AGBs:

6.3 Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei die Lieferung beeinträchtigenden Umständen durch höhere Gewalt. Der höheren Gewalt stehen gleich Streik, rechtmäßige Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie und Rohstoffknappheit, unverschuldete Transportengpässe, unverschuldete Betriebsbehinderungen zum Beispiel durch Feuer oder Wasser und alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht von uns herbeigeführt worden sind. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir Ihnen unverzüglich mitteilen. Dauert das Leistungshindernis in den vorgenannten Fällen über einen Zeitraum von mehr als 4 Wochen nach den ursprünglich geltenden Lieferzeiten an, so ist jede der Parteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Im Falle des Rücktritts werden wir eine etwaige bereits erhaltene Vorauszahlung unverzüglich erstatten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz bestehen nicht.

Vertrag AGBs:

„6 Lieferfrist

1. Angaben über Lieferfristen und Liefertermine sind unverbindlich. Etwas anderes gilt nur, wenn ein nach Kalendertag bestimmter Verbindlicher Liefertermin vereinbart wird; Die ange-gebene Lieferzeit beginnt erst mit Eingang der vereinbarten Anzahlung.

2. Falls der Verkäufer, einen vereinbarten Liefertermin nicht einhalten kann, hat der Kunde eine angemessene Nachfrist nach Ablauf des kalendermäßig‘ bestimmten Liefertermins zu gewähren.

3. Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störlungen im Geschäftsbetrieb des Verkäufers oder bei dessen Vorlieferanten verlängertsich die Lieferzeit entsprechend, sofern der Verkäufer bei Störungen im Geschäftsbetrieb seiner Vorlieferanten oder Spediteuré nicht auf andere angemessene Art Abhilfe schaffen kann. Zum Rücktritt ist der Kunde nur berechtigt, wenn er in diesen Fällen nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung in Textform anmahnt und diese dann nicht innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist erfolgt.“

Eine Frist von 2 Wochen habe ich schriftlich gesetzt aber haben die nicht akzeptiert und sich auf die AGBs gestützt .

Gibt es eine Möglichkeit da einwenig Druck zu machen oder sind die AGBs so gestaltet dass ich alles was die sagen akzeptieren muss ?

danke!

Recht, AGBs, Wirtschaft und Finanzen
Smart TV verbindet sich nicht mit öffentlichen Wlan?

Hey, bin heute umgezogen und wollte nun meinen Smart-TV mit dem öffentlichen WLAN verbinden, welches es hier gibt. Das Problem allerdings ist, er öffnet nicht die Seite wo man die AGBs bestätigen muss. Auf meinem Handy funktioniert das. Sobald ich dort das Netzwerk auswählen werde ich weitergeleitet und und es öffnet sich die Seite zum bestätigen der AGBs. Bei meinem Sony Fernseher allerdings nicht. Man kann zwar auf Benachrichtigungen klicken und dort dann auf "In WLAN-Netzwerk anmelden" klicken, allerdings kommt dann eine Internetseite wo steht: "Im Netzwerk, zu dem du eine Verbindung herstellen möchtest, liegen Sicherheitsprobleme vor. Beispiel: Die Log-in Seite gehört möglicherweise nicht zur angezeigten Organisation. Trotzdem in einem Browser fortfahren."

Wenn ich dann auf fortfahren klicke, öffnet sich wie es aussieht Opera. Dort steht dann in Kurzfassung: "Sicherheitsfehler. Dieser Server konnte nicht beweisen, dass er hotspot.t-mobile.net ist. Sein Sicherheitszertifikat gilt vermutlich erst in 1,662 Tagen... Sie sollten nicht fortfahren, insbesondere dann nicht, wenn Sie diese Warnung vorher für diese Seite noch nie gesehen haben."

Dann steht dort: Trotzdem fortfahren. Wenn ich da drauf klicke kommt ein unendlicher Ladebildschirm, wo sich nichts mehr tut. In der Adresszeile oben steht in Kurzfassung: https://hotspot.t-mobile.net/wlan/redirect.do?origurl....

Meine Frage jetzt: Gibt es doch noch irgendeinen Weg auf die Seite mit den AGBs zu kommen oder muss ich mir wirklichen einen InternetRouter zulegen.

Vielen Dank.

AGBs, Smart TV
Im Gewinnspiel gewonnen?

Ich habe wohl ziemlich großen Bockmist veranstaltet. Ich nutze einige diese Sammle-Punkte-und-bekomme-Gutscheine-Anbieter, GfK, Payback, Payback Panel, Google Surveys, Microsoft Rewards. Man kennt es, man liebt es, und dann hast man es auch mal. Bei einem dieser Anbieter gab es nach einer Umfrage als "Dank" eine kostenlose und exklusive Teilnahme an einer Verlosung, und Alice die dumme Gans hat natürlich teilgenommen und die AGBs nicht gelesen. Jetzt habe ich 750€ gewonnen, damit ich aber keine Steuern darauf zahlen muss, bekomme ich einen seriösen Sponsor * hust . Ist halt Axel Springer AG. Dafür muss ich aber ein Abo für 14 Monate abschließen, und die ersten beiden Halbjahre über 60€ zahlen. Die erste Rate kann ich aber nicht zahlen, da ich so kurzfristig das Geld dafür nicht habe. Ich bin aber laut AGB verpflichtet. Darüber hinaus bekomme ich mit dem Abo auch noch einen Gutschein für 2 Personen über einen Aufenthalt in Wien für 2 Tage mit Übernachtung und Reise.

Jetzt kommen die Probleme:

1. Ich bekomme anteilig KdU vom Jobcenter in Höhe von etwa 53€.

2. Ich bekomme 622€ BAföG - elternunabhängig.

3. Ich lebe im Intensiv Betreutem Wohnen für psychisch Kranke. Das zahlt der Fachdienst Soziales mit fast 1300€/Monat

- alle 3 Leistungen sind Einkommensabhängig

4. Dazu bin ich noch, wenn auch unverschuldet, verschuldet, und muss alle Einkünfte dem Gerichtsvollzieher melden, bis 900€ bin ich noch im Pfändungsschutz, davon bin ich aber mit 863€ nicht mehr weit entfernt.

Könnt ihr mir bitte die rechtliche Lage erklären, bzw mir Tipps geben, was ich jetzt machen soll?

Besteht evtl eine Verletzung der gesetzlichen Richtlinien, da das Abo nur versteckt in den AGBs steht? Mir war dies nämlich nicht bewusst, da keine Hinweise darauf außerhalb der AGB waren, und ich die AGBs nur überflogen habe. Sie waren mir ehrlich gesagt zu lang, zu komplex und schlecht auf dem Handy dargestellt.

PS.: Ich bin halt erst 21. Da ist man nunmal unerfahren und naiv. Ich bin mir darüber bewusst, es richtig verbockt zu haben, und werde in Zukunft lieber auch von kostenlosen Gewinnspielanbietern die Finger lassen.

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Kein Vertrag abgeschlossen und trotzdem 75 Euro Aufwandsentschädigung zahlen?

Hallo zusammen, folgendes ist passiert: Ich bin Student und wollte Nachhilfeunterricht nehmen. Also habe ich mich schlau gemacht und die Seite "optimalnachhilfe.de" gefunden. Da kann man sich "kostenlos" anmelden und man wird zurückgerufen, um Informationen zu erhalten. Also habe ich mich angemeldet und während des Anmeldeprozesses muss man nirgendwo "AGBs akzeptieren" anklicken. Auf der Homepage steht auch, dass es kostenlos ist.

Wenig später wurde ich angerufen und mir wurde mitgeteilt, wie viel die Nachhilfe kostet, wie das ganze abläuft, etc. Ich wurde auch gefragt, wann ich anfangen würde und habe ihnen den Zeitraum mitgeteilt aber auch gesagt, dass ich mich nur unverbindlich informiere und ich noch nicht zugesagt habe.

Dann bin ich in den Urlaub gefahren, wo ich kein Internet habe und eine Woche später lese ich meinen Mailordner und sehe, dass ein Lehrer für mich gefunden wurde, der mich auch später kontaktiert hat. Ich habe ihm abgesagt, weil ich mich wie gesagt nur informiert habe.

Jetzt habe ich eine Rechnung bekommen, dass ich 75 Euro Aufwandsentschädigung zahlen muss, weil sie mir einen Lehrer gesucht haben und ich storniert habe. In ihren AGBs steht:

"Widerrufsrecht 

OptimalNachhilfe erhebt eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 75 Euro, wenn OptimalNachhilfe dem Nachhilfeschüler erfolgreich einen Nachhilfelehrer vermittelt hat und der Nachhilfeschüler weniger als die vereinbarten Mindeststunden Nachhilfe nimmt. Sofern OptimalNachhilfe dem Nachhilfeschüler noch keinen Nachhilfelehrer vermittelt hat, kann der Nachhilfeschüler seine Buchung jederzeit kostenlos stornieren."

Aber die AGBs habe ich wie gesagt nicht akzeptiert und ich habe keinen Nachhilfelehrer verlangt, sondern ich wollte mich nur über die Preise und Termine informieren. Ich habe keinen Vertrag abgeschlossen und auf ihrer Homepage werben sie damit, dass man sich kostenlos anmelden kann. Muss ich das Geld trotzdem zahlen? Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen, wenn ich nicht zahle?

 Edit: Was ich noch vergessen habe zu schreiben: Nachdem ich ihre Mail gelesen habe, dass sie einen Lehrer gebucht haben, habe ich ihnen eine Mail geschrieben, mit folgendem Wortlaut:

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Lernmodul habe ich nicht gebucht, ich habe lediglich gesagt, dass ich mir das Angebot überlegen möchte. Auf Ihrer Homepage steht, dass man sich gratis über einen Nachhilfekurs informieren kann. Daraufhin wurde mir Ihrerseits versichert, dass diese Information unverbindlich sei und ich das Modul erst verbindlich buchen würde, wenn ich die erste Stunde belegt habe."

Als Antwort kam, dass ich die Nachhilfe erst dann verbindlich ist, sobald ich die erste Nachhilfestunde genommen habe.

Nachhilfe, Recht, Vertrag, AGBs
Jährliche Fahrleistung deutlich überschritten...Strafe?

Hallo ich habe ein Problem:

Ich habe bei meiner Kfz Versicherung (Huk Cobug) eine jährliche Fahrleistung von 6.000 km angegeben.

Nun musste ich letztes Jahr beruflich durch die ganze Hauptstadt zur Arbeit und nach Hause pendeln und habe die jährliche Fahrleistung deutlich überschritten (um 20.000 km). Hätte ca 125.000km haben dürfen, aber es sind jetzt 145.000km drauf. Habe es leider erst bemerkt als ich mal vom Tageskilometerzähler auf Gesamtkilometer umgeschalten hab und fast den Schlag bekommen.

Weiss einer wieviel ich nachzahlen muss? Will mich erstmal informieren bevor ich das der Versicherung mitteile und dann evtl rückwirkend ne Rechnung (oder Vertragsstrafe) über hunderte von Euros bekomme, denn ich kann es mir jetzt leider nicht wirklich leisten :-/


In den Agb steht folgendes:

Ihre Mitteilungspflichten zu Tarifierungsmerkmalen Mitteilung von Änderungen K.3.1 Ändern sich die Umstände zu den vereinbarten Tarifierungsmerkmalen (z. B. die Jahresfahrleistung), müssen Sie uns die Änderungen unverzüglich mitteilen.

Überprüfung der Angaben K.3.2 Wir sind berechtigt zu überprüfen, ob Ihre Angaben zu den berücksich- tigten Tarifierungsmerkmalen zutreffen. Auf Anforderung haben Sie uns entsprechende Bestätigungen oder Nachweise vorzulegen.

Folgen von unzutreffenden Angaben K.3.3 Haben Sie unzutreffende Angaben zu Tarifierungsmerkmalen gemacht oder Änderungen nicht mitgeteilt, gilt rückwirkend ab Beginn des laufen- den Versicherungsjahres der Beitrag, der den tatsächlich zutreffenden Verhältnissen entspricht.


Bin für jeden Tip dankbar

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