Verkäufer verweigert die Nacherfüllung (die Reklamation). Darf er das?

5 Antworten

Grundsätzlich hat der Verkäufer eine 2 Jahre lange Gewährleistungspflicht, das heißt, wenn das Produkt beschädigt ist, muss er es entweder reparieren oder ersetzen, alles weiter darüber hinaus ist in der Garantie geregelt, die ist dann wohl abgelaufen, für Ersatz muss der Hersteller trotzdem sorgen.

Nun schreibt aber dieser Online-Händler mir, dass ich die Reklamation binnen 48 Stunden nach Erhalt der Ware hätte machen müssen und verweist mich auf seine AGBs (welche ich wohl bestimmt mit einem Häkchen bestätigt habe, wie denn sonst).

Somit hast du die AGB anerkannt.

Fazit: Eine Reklamation ist nicht mehr möglich.

Ich fürchte Pech, wenn es wirklich so in den AGB steht. Es sei denn es gibt ein Gesetz, das eine bestimmte Frist vorschreibt.

Offensichtliche Transportschäden müssen "sofort" reklamiert werden. Insofern denke ich, dass die AGB-Klausel wirksam sein könnte.

Wenn man nach "Reklamationsfrist kürzen" googelt, kommt das.

Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)eines Online-Händlers, wonach fehlerhafte Ware innerhalb einer Woche nach Empfang zurück gesandt werden muss, ist nach einer Entscheidung des Berliner Kammergerichts unwirksam.17.04.2005

Also werden 48h auch unwirksam sein.

Meine Google Skills, over 9000!

Die richtige Frist ist btw 2 Jahre,.

Du hast 2 Jahre dabei Zeit, aber nach 6 Monaten ist Beweislastumkehr.

Radetzky 
Fragesteller
 18.03.2022, 22:07

Heftig, danke sehr !

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wattdennnu2  18.03.2022, 22:17
Entscheidung des Berliner Kammergerichts unwirksam.17.04.2005

...und diese einsame Entscheidung hat jetzt bundesweit allgemein Gültigkeit?

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