Finanzamt fragt nach Mitverältniss wie soll ich mich verhalten?

Hallo, ich habe hier gerade eine Situation bei der ich nicht ganz weiß wie ich damit umgehen soll oder was ich tun soll. Kurz vorweg mein Vater hat gestern einen Brief erhalten vom Finanzamt in dem steht das zwischen ihm und mir seit anfang 2010 ein Mietverhälltniss besteht und er sich dazu äußer soll.

Jetzt mal die ganze Situation von Anfang an. Ich wohne in dem Haus von meinen Großältern, was offiziell auch noch meinem Vater gehört, hier bin ich Anfang 2010 eingezogen.

Da ich mich damals Selbstständig gemacht hatte, wurde mir geraten doch einen Mietvertrag mit meinem Vater zu erstellen, welchen wir auch gemacht haben wo auch eine Summe von 450,- Euro drinne stand an Miete. Dieser war aber nur obligatorisch und Miete wurde auch nie gezahlt. Ich habe immer nur die normalen Kosten also Strom, Wasser, Heitzung etc. gezahlt, da das Haus aber auf den Namen von meim Vater läuft gehen die Kosten auch von seinem Konto ab, das Geld habe ich ihm immer in Bar gegeben jeden Monat hat sich bei uns so eingebürgert und ist auch noch bis heute so da wir das Haus noch nicht umgeschrieben haben.

Zu Meiner Beruflichen Situation, ich war 2010 ca. 2,5 Jahre lang selbstständig was sich dann aber Finanzeill nicht getragen hat, danach ca. ein halbes Jahr arbeitslos wo ich meiner Meinung nach auch Geld für diesen Mietvertrag erhalten habe, die wollten den damals sehen wo ich mich gemeldet hatte und hab mir nichts bei gedacht und diesen eingereicht.

Seit dem Arbeite ich wieder ganz normal wohne hier und gebe halt meinen Vater wie immer die Fixkosten jeden Monat.

Jetzt hat er aber dieses Schrieben bekommen und ehrlich geagt wissen wir nicht wie wir uns verhalten sollen, weil reich rechtlich besteht dieses Mietverhälltniss ja wirklich seit 2010 da es diesen Vertrag gibt.

Und selbst wenn ich dieses halbe Jahr arbeitslos zurückzahlen müsste währe das ok das währe für mich kein finanzeller Ruin, nur weiß ich nicht wie ich mich verhalten soll, da wir angst haben eine 10 jährige Steuerforderung über mehrere 10T Euro zu erhalten oder generell strafrechtliche probleme bekommen könnten.

Miete, Recht, Steuererklärung, Finanzamt, Jobcenter, Mietverhältnis
Vermieter will Wohung Interessenten zeigen aber ich bin krank?

Hallo Leute,

da mein Mietvertrag demnächst ausläuft und mein Vermieter pot. Interessenten meine Wohnung zeigen will, hat er mich gebeten ihm jede Woche einen Termin vorzuschlagen für jeweils eine Stunde. Nun habe ich mich beim Besuch meiner Eltern schwer am Fuß verletzt, sodass ich zur Zeit auf Krücken und Bett angewiesen bin nach kurzem Krankenhausaufenthalt. Das habe ich meinen Vermieter mitgeteilt. Meine Eltern leben 300km entfernt von meiner Wohnung. Ich bin und bleibe erst mal bei meinen Eltern. Ich kann und will nicht für diese eine Stunde Besichtigung in meine Wohnung, abgesehen davon dass ich diese gar nicht für die Besichtigung aufräumen kann. Ich hab meinen Vermieter angeboten, ihm das Attest vom Krankenhaus zukommen zulassen in dem auch nochmal steht wie lange ich ''arbeitsunfähig'' bin. Er meinte nur, er würde pot. Schadensersatz gegen mich einklagen sofern er die Wohnung wegen mir nicht weitervermieten kann. Im Mietvertrag ist das geregelt dass er für Wohnungsbesichtigungen Zutritt zur Wohnung haben darf. Gilt das auch in so einem Fall? Kann ich auf Grund meiner schwereren Verletzung ihm den Zutritt verweigern. Ich habe und möchte auch keine Vertrauensperson in der Stadt meiner Wohnung bestimmen. Ohne meine Anwesenheit lasse ich niemanden in meine Wohnung.

Zusatz. Kann ich von meinem Vermieter und dessen Interessen Impfnachweis, Test oder Nachweis über Genesung verlangen?

VIELEN DANK!

Wohnung, Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, Jura, Mietverhältnis, Wohnungsbesichtigung
Haustür im Mehrfamilienhaus 20Uhr abschließen?

Guten Tag,

Ich wohne in einem 4 Parteien Mehrfamilienhaus wo nun eine neu Hingezogene Mietspartei meint die Haustür ab 20Uhr abzuschließen, die Begründungen dafür seien wohl "Einbruchschutz".

Die Haustür wurde laut Aussage von alteingesessenen Mietern im Haus noch nie abgeschlossen, laut Mietsvertrag solle die Haustür aber von 6 - 20 Uhr verschlossen sein.

Mir und anderen Mietern ist nun allerdings unklar ob mit "verschlossen" auch "abschließen" gemeint ist, da scheinen bei uns die Meinungen etwas auseinander zu gehen. Der Vermieter wurde wohl auch schon eingeschaltet aber es passiert nix und das abschließen und aufregen geht munter weiter.

Die Haustür ist bei uns immer zu (nicht abgeschlossen) und lässt sich auch nur mit einem Schlüssel öffnen. Von Innen hat man die möglichkeit mit einer Türklinke ohne Schlüssel das Haus zu verlassen und die Tür zu öffnen.

Das Haus verfügt über keine Sprechanlage,Anti - Panikschloss,Notausgang.

Jede wohnung verfügt über schalter zum Türen öffnen, Feuermelder/löscher sind im Treppenhaus angebracht.

Uns stellt sich nun die Frage wie sieht dort die Lage aus? Muss die Tür von 20 - 6Uhr abgeschlossen werden oder reicht es die Tür in unserer Lage einfach nur zu schließen?

Ich würde mich sehr über eine Hilfreiche antwort freuen, lieben Dank.

Wohnung, Mieter, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, Haustür, Mietverhältnis, Verschlossen
Wie Nutzung Freisitz im Mietvertrag regeln?

Hallo,

wir vermieten in unser eigen bewohntes Haus die separate Einliegerwohnung.

Wir haben einen kleinen Freisitz (es kann dort kleiner Gartentisch mit 2 Stühlen ca hingestellt werden) auf unserem Grundstück nähe der Zuwegung/Stellplatz der Einliegerwohnung gepflastert.

Diesen Freisitz werden wir nicht nutzen (wir haben unseren eigenen großen Garten mit Terasse etc), wir haben Ihn für den Mieter (da er sonst keine Möglichkeit hat zum verweilen) hergestellt.

Wir möchten jedoch diesen Freisitz nicht mitvermieten. Der Mieter darf sofern er möchte ihn nutzen. Wir möchten jedoch das der Mieter dort nichts umdekoriert, baut etc (es ist wirklich nur zum verweilen wie Grillen, ausruhen, sonnen o.ä. gedacht) und das er die Fläche sauber hält sowie die Zuwegung und den Stellplatz.

Es kann halt auch mal sein, dass unsere Kinder dort rum laufen/spielen (da die Fläche und die Zuwegung/Stellplatz direkt am Landwirtschaftlichen Weg verlaufen (da spielen bzw sind auch öfters andere Kinder) ist also alles offen gehalten nicht eingrenzt oder so. Wir möchten halt nicht, das der Mieter auf die Idee kommt sich zu beschweren und irgendwelche Rechte ausübt/herleitet, das dort mal Kinder egal ob unsere oder andere rumlaufen/spielen.

Wie können wir dies am besten regeln - sollte diese Duldung im Mitvertrag fixiert werden und wenn ja wie sollte dies am besten formuliert werden, oder lieber nicht fixieren sondern einfach nur mündlich die Nutzung erlaubern und somit dulden lassen?

In unserem Standard-Mietvertrag gibt es nur ein Punkt wo Garten(-teil) (mitvermietet oder genutzt werden mit Pflichten etc., aber es ist ja kein Garten bei uns sondern wirklich nur eine kleine gepflasterte Fläche.

Danke für eure Tipps.

Recht, Mietrecht, Mietvertrag, Gewohnheitsrecht, Mietverhältnis
Nießbrauchsberechtigter verlangt NK & will neuen Mietvertrag aufsetzen?

Die Vermieter sind schriftlich im Mietvertrag fest gehalten. Im Vertrag steht noch jemand anderes mit einem Nießbrauchsrecht drin, da derjenige früher mal Eigentümer war und diese Wohnung dann den aktuellen Vermietern als eine Schenkung übergeben hat.

Die Schenkung ist angeblich noch nicht ganz vollzogen.

Da die Vermieter das Konto der Nießbrauchberechtigten angegeben haben erhält diese die Miete.

Die Vermieter haben also rein gar nichts von der Wohnung außer die Rechten&Pflichten eines Vermieters.

Wie kann es möglich sein das eine Nießbrauchberechtigte Person den Mietern eine Jahres-Nebenkostenabrechnung zu schickt und diese Zahlung verlangt???

Ist das nicht alleinige Aufgabe eines Vermieters?

Selbst wenn der Vermieter die Nießbrauchberechtigte Person als Zahlungsempfängering im Mietvertrag angegeben hat, wie ist das überhaupt möglich das diese Nb.-Person die Jahres-Nebenkostenrechnung der Wohnung erhält und sich direkt an die Mieter damit wendet?

Nur der Vermieter allein darf Zahlungen verlangen oder??

Für mich ergibt hier vieles gar keinen Sinn, denn soweit ich weiß bedeutet Nießbrauchberecht nur das derjenige die Wohnung bei Eigenbedarf wieder beziehen kann. Sonst nichts.

Das der jenige das ganze Geld der Wohnung einnimmt ist doch eine rein persönliche Abmachung zwischen Vermieter und dem Schenkungsgeber. Als Mieter sind wir doch nur dem Vermieter sowie im Vertrag fest gehalten irgendwelche Zahlungen verpflichtet?

Wenn der Schenkungsgeber & Nießbrauchberechtigter etwas möchte müsste er sich da nicht an den Vermieter wenden?

Noch dazu möchte diese Person mit uns Mietern einen komplett neuen Mietvertrag aufsetzen indem er die Warmmiete sogar noch erhöht. Das geht doch gar nicht oder??

PS: Übrigens bin ich seit 1 Jahr in der Wohnung, meine Mutter war davor in dieser Wohnung und hatte die letzten Jahre niemals eine Jahresnebenkostenabrechnung erhalten. Ich nun plötzlich schon. Diese ist dann ca 266% höher ausgefallen.

Ich bin total fertig, das ist meine allererste Wohnung überhaupt und ich habe null Erfahrung und Ahnung, deshalb die ganzen Fragen. Ich hoffe jemand kann mir etwas damit helfen. Vielen lieben Dank im Voraus

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Bürgschaft für ein Mietverhältnis - Kündigung möglich?

Vor ein paar Jahren wollte ein Verwanter aus dem Ausland hier zu uns nach Deutschland einwandern und mit meinem Vater einen Laden auf machen. Der Vermieter (SAGA GWG) verlangte einen Bürgen für das Mietverhältnis für die Räumlichkeiten. Ich habe somit einen Vordruck der SAGA GWG für meinen Vater ausgefüllt und 2 Lohnabrechnungskopien beigelegt, aus diesem Vordruck ging nicht hervor für wen ich von den beiden bürge, es gingen Adresse der Räumlichkeiten daraus hervor und die monatliche Summe. Eingereicht wurde das ganze von meinem Vater, ich hatte somit keinen Kontakt zum Vermieter oder sonstigen Beteiligten.

Nun zu meinen Fragen:

  1. Ist die SAGA GWG verpflichtet mir Auskünft darüber zu geben auf wen sich dieser Bürgschaftsvertrag bezieht und welche Vertragsbedingungen herrschen? Ich nehme an, die müssen mir darüber Auskunft geben oder?

  2. Falls der Fall eintritt und die Miete von den Schuldnern (Meinem Vater oder dem Verwanten) nicht mehr bezahlt werden kann und somit auf mich übergeht, kann ich innerhalb irgendwelcher Fristen die Bürgschaft kündigen oder zahle ich bis ans ende meines Lebens dann die Miete für die beiden?

Im Moment ist es so, dass ich von beiden keine Antwort dazu erwarten kann und falls der Fall eintritt das ich die Schuld übernehme, nehme ich auch an dass die beiden den Laden weiter führen und mich einfach zahlen lassen.

Ich hoffe es gibt eine Möglichkeit wenn die Schuld auf mich übergeht, dann Fristgerecht den Mietvertrag zu Kündigen da ich ihn ja dann übernehme bzw. bezahle. Als ich die Bürgschaft unterschrieb war ich zwar volljährig habe aber noch bei meinen Eltern gewohnt und wurde dazu gedrängt die Bürgschaft zu unterschreiben.

Recht, Bürgschaft, Mietverhältnis
Einmalzahlung für Mietwohnung normal?

Hey, ich interessiere mich sehr für eine neue Mietwohnung, die nicht weit von meiner Arbeit ist. Es ist ein privater Vermieter der die Wohnung zuerst selbst beziehen wollte, jedoch nach Trennung diese doch weiter vermieten will. Es sind 63qm, 3 Zimmer, im EG mit Balkon und Zugang zum eigenen Garten mit 104qm. Die Wohnung befindet sich in einer Gemeinde mit ca. 13.300 Einwohnern. Es ist eine kleine Wohnanlage mit 4 Einheiten. Die Wohnung wurde Kernsaniert, das haben die aber alles selbst gemacht, also keine Firma. Ein sehr kleines Badezimmer mit Dusche. Eine neue, schöne Küche für fast 9.000 Euro Küche mit E-Geräten. Neuer Vinyl Boden in allen Zimmern außer Bad natürlich. 2 Keller gibt es dazu. Die Wände wurden verputzt und Lampen in die Decke integriert. Der Herr hat seine Kaltmiete für die Wohnung auf 650 Euro erhöht + 100 Nebenkosten. Gas- und Stromkosten sind in der Warmmiete nicht enthalten, also müssen die Heizkosten selbst bezahlt werden. Zudem möchte der Herr noch für seine Küche eine Einmalzahlung in Höhe von 1.500 Euro erhalten. Da die Küche meiner Meinung nach im Mietpreis mit verrechnet werden sollte, finde ich persönlich die Zahlung mehr als fragwürdig. Zudem finde ich auch das er den Kaltmietpreis zu hoch angesetzt hat dafür das nicht einmal die Heizkosten mit enthalten sind.

Ich Frage euch, weil mir die Wohnung nach der Besichtigung sehr gefallen hat und ich mich morgen mit dem Vermieter treffen werde. Und ich gerne gegen seine Preisvorstellung argumentieren würde.

Falls die Nebenkosten für die Wohnung über richtig verrechnet wurden ohne später eine Nachzahlung tätigen zu müssen, würde ich für die Wohnung monatlich mit der Heizung inklusive und ohne die bescheuerte Einmalzahlung maximal 750 Euro bezahlen, besser wäre natürlich auch ein bisschen weniger, aber auf keinen Fall einen Cent mehr.

Wie seht ihr das ganze??? Ist es überhaupt gerechtfertigt die Kaltmiete in so einer Ortschaft so hoch anzusetzen auch wenn es ein Privatvermieter ist???

Ich danke euch im Vorraus

Mietwohnung, Vermieter, Mietverhältnis, Mietpreis
Fragen zu Schönheitsreperaturen Vermieter - Mieter?

Hallo meine Besten,

wir haben es ja alle medial mitbekommen. 1.) Zieht ein Mieter in eine unrenovierte Wohnung so muss er sie beim Auszug nicht streichen. 2.) Trifft neuer Mieter mit dem Vormieter die Vereinbarung um beispielsweise teuer Möbel etwas günstiger zu bekommen, die Renovierung zu übernehmen, so ist der neue Mieter beim Auszug auch frei von der Renovierungspflicht.

Alles klar verstanden. Aber wie sieht es bei folgenden Punkten aus???

1.) Mieter zieht in eine unrenovierte Wohnung mit normaler weißer sauberer Raufasertapete. Sein Kind bemalt und beschmiert die Wände wenn auch nur minimal. So kann er doch das nicht dem Vermieter zurückübergeben und mit dem Argument kommen "ich bin eine unrenovierte Wohnung eingezogen"". Fakt ist die Wände wurden beschmiert und vorher waren sie sauber. Das muss doch vom Mieter beim Auszug wieder gestrichen werden oder nicht??

2.) Wie sieht es bei Dübellöcher aus?

3.) Was ist wenn er einige Zimmer pink und lila gestrichen hat, so das einem die Augen schon fast schmerzen. Wie ist es wenn andere Zimmer angenehme Pastellfarben haben? Unter welcher Voraussetzung kann ich den Mieter zum Neuanstrich verpflichten?

4.) Was ist wenn er Rolläden, Türenrahmen und Holzhandläufe teils beschdäigt und teils zerkratzt hat?

5.) Was ist wenn einige Wände Risse aufeinmal haben die vorher aber nicht da waren?? Kann er hier sagen ""joar das nicht mein Problem. Es ist ein altes Haus und das arbeitet. Das ist einfach so passiert??""

Ps. habe beim Einzug mit dem Mieter ein Überabeprotokol gemacht

Würde jedem hier für ein paar Antworten und Meinungen danken

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Kommt das beim Vermieter schlecht an?

Ich ziehe Ende des Monats aus und mein Mitbewohner besteht darauf, eine Nachmieterin/Mitbewohnerin zu finden.

Am Donnerstag habe ich mehrere Anzeigen zu der Wohnung und dem Zimmer im Internet, WG-GESUCHT.DE und Facebook veröffentlichen.

Es handelt sich um 2er-WG nämlich ich und mein Mitbewohner.

Ich ziehe aus, weil er letzten Monat Annäherungsversuche gemacht hatte und ich dadurch unwohl fühlte deswegen habe ich gekündigt. Es war aber keine körperliche sexuelle Belästigung von ihm, sondern gefliertet. Sofort habe ich Grenzen gesetzt und ihm gesagt, dass ich keine Interesse an ihn habe. Dadurch fühlte meine Mitbewohner sich eingpisst und beleidigt. Er hatte mit mir nicht mehr geredet außer wir haben etwas wichtiges zu der Wohnung und den Nebenkosten

Soll ich dem Vermieter all das erzählen? Und ihm sagen, dass mein Mitbewohner gerne Frauen in sexueller Weise anspricht? Darum soll er das Zimmer nur an einen Mann vermieten?? Letztendlich ist er der Eigentümer

Ich möchte verhindern dass keine Frau sich unwohl fühlt oder Belästigung bekommt.

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Probleme mit Vermieter - Kaution wird einbehalten - was tun?

Hallo zusammen,

meine Freundin und ich sind zusammengezogen. Ihr Mietverhältnis lief offiziell noch bis zum 31.07. Freundlicherweise hat Sie die Wohnung aber schon am 15.07. verlassen, damit die Nachmieterin sich schon einrichten kann. Meine Freundin zahle die Miete trotzdem bis zum 31.07.

Am 15.07. wurde ein Anwesenheit meiner Freundin, der Nachmieterin und des Vermieters eine Begehung der Wohnung mit Übergabeprotokoll inkl. Unterschrift der drei Parteien veranlasst.

JETZT kommt der Vermieter an und sagt "Du musst dich noch ummelden, hier steht noch ein Karton neben der Mülltonne, am Boden sind Flecken und das Waschbecken hat einen Sprung."

Von den Flecken und dem Waschbecken hat meine Freundin und auch ich, wenn ich auf Besuch war, nie etwas gesehen. Es ist also möglich, dass es nach dem 15.07. entstanden ist. Der Vermieter bleibt aber hartnäckig und möchte, dass wir unsere Versicherung für das Waschbecken aktivieren und der Boden aus der Kaution meiner Freundin bezahlt wird.

Obwohl die Schäden nicht am Protokoll stehen!!

Außerdem hat er noch Urkundenfälschung begangen, weil er die Schäden einfach auf Übergabeprotokoll geschrieben hat, NACHDEM meine Freundin und die Nachmieterin unterschrieben haben und das in Abwesenheit der beiden.

Ich wollte mich nur absichern: Wir sind im Recht, richtig?

Wie würdet ihr vorgehen? Ich habe schon überlegt mit einer Klage zu drohen (wegen der Kaution) + eine Klage wegen Urkundenfälschung. Vielleicht erhöht das den Druck.

Wohnung, Miete, Recht, Vermieter, Vertrag, Mietverhältnis
Gartenpflege Miete wie oft verpflichtet?

Hallo zusammen,

ich wohne seit einem Jahr zur Miete in einem Mehrparteienhaus mit Gemeinschaftsgarten. Mein Vormieter hatte sich um den Garten gekümmert, zu diesem Zeitpunkt hat er weniger Miete bezahlt als ich, er kümmerte sich also in den Sommermonaten um den Garten, wöchentliches Mähen von zwei kleinen und einer großen Rasenfläche. Heckenschneiden bei Bedarf. Nun habe ich die Gartenpflege übernommen und meine Miete wurde um 40€ gekürzt als „Vergütung“ für die Gartenpflege, das ist vertraglich festgehalten. Die Miete des Vormieters betrug jedoch 100€ weniger für die Gartenpflege. Nun habe ich in den Sommermonaten 2x im Monat gemäht, einmal im Monat die Hecken geschnitten, an heißen Tagen gegossen, Entsorgung von Gartenabfällen und kehren. Ich habe demnach schätzungsweise 4h pro Monat in den Garten investiert. Da es die letzten 3 Wochen fürchterlich geregnet hat und ich die wenigen trockenen Stunden verplant oder arbeiten war, habe ich in den letzten 3 Wochen weder gemäht noch sonstiges, noch dazu war ich die letzte Woche im Urlaub. Nun hat mich der Vermieter darauf hingewiesen, dass ich jede Woche den Rasen mähen soll und wieder die Hecke schneiden, die zugegebenermaßen seit dem letzten Mal um den 10. Juli extrem gewachsen ist. Jedoch wurde nie vereinbart, in welchen Abständen ich zur Gartenpflege des Gartens (den alle Parteien nutzen) verpflichtet bin. Würde ich wöchentlich wie er das wünscht mähen etc. so wäre ich im Monat ca. 8h im Garten beschäftigt, das wäre bei 40€ monatlich in Stundenlohn gerechnet 5€ pro Stunde harte Gartenarbeit und das finde ich extrem unrealistisch. Ein Gärtner nimmt ja teilweise einen Stundensatz von 30-50€ eben weil es Knochenarbeit ist. Nun meine Frage: Vertraglich ist die Gartenpflege festgehalten und 40€ Mietkürzung vereinbart,- es gibt keine Vereinbarung zur Häufigkeit. Kann man bei dem Betrag in einem Gemeinschaftsgarten wirklich verlangen, dass man sich wöchentlich hinstellt und den Garten pflegt? Kann er fordern, was wie viel und in welchen zeitlichen Abständen ich machen muss? Ich habe ihm schon gesagt, dass ich zeitlich nicht dazukomme es wöchentlich zu machen und dass ich den Betrag gerne wieder an die Miete anrechnen würde und die Gartenpflege an jemand anderen abgebe, wenn er nicht einwilligt, muss ich der Gartenpflege trotzdem nach kommen weil es vertraglich so geregelt ist? Ich finde den Betrag für so viele Stunden Gartenarbeit einfach ein Unding.. 

Miete, Recht, Mietrecht, Rechte, Mietvertrag, Gartenarbeit, Gartenpflege, Mietverhältnis, Rechtslage, Wirtschaft und Finanzen
Wie soll ich mich meiner Mitbewohnerin gegenüber verhalten?

Hallo,

ich habe seit 2 Wochen eine neue Mitbewohnerin in meiner WG. Wir sind nur zu zweit und ich bin Hauptmieterin und sie Untermieterin.

Ich habe das Gefühl, dass ich von ihr und ihrer Familie schlecht behandelt werde. Als sie hier eingezogen ist, hat ihr Vater ihr Zimmer abgeschlossen und mich über den Schlüssel ausgefragt. (Ob das der einzige ist, die anderen aus der Wohnung auch passen, und ob ich dort wirklich nicht rein kann.) Es ist ihr gutes Recht das Zimmer abzuschließen, allerdings ist der Router in ihrem Zimmer und da er im Moment öfters nicht geht muss ich an ihn ran. (Wir sind beide Studenten und im Moment bin ich darauf angewiesen Internet zu haben.) Was ich von diesem ausfragen halten soll weiß ich auch nicht, es war sehr unangenehm.

Als sie dann gegangen sind lagen überall noch Möbelverpackungen rum und durfte die selber entfernen.

Außerdem kommt und geht sie immer unangemeldet (auch mit Anderen). Am Tag ist mir das egal, aber wenn sie länger hier ist und Besuch mit bringt oder wieder nach Hause fährt, würde ich das schon gerne wissen. Gerade weil ich mich dann frage ob irgendwas passiert ist wenn sie sich nichtmal verabschiedet.

Vor 1 Woche war sie dann auch länger hier (auch unangemeldet) und hat auch Küchensachen mitgebracht. Es war vorher abgesprochen, dass alles da ist und dann kam sie mit mehreren Kisten an und hat verlangt, dass ich ihr Platz mache in den Schränken.

Außerdem kann sie nicht sauber machen. Ich darf jedesmal noch hinterherputzen.

Ich weiß momentan nicht wie ich mit ihr umgehen soll. Vielleicht überreagiere ich, aber ich finde ihr Verhalten unmöglich. Ich komme mir vor als wäre ich nicht erwünscht. Mittlerweile würde ich ihr am liebsten kündigen, aber weiß dass das nicht sofort geht.

Wisst ihr was ich machen kann?

Wohnung, Mietverhältnis, WG, Wohngemeinschaft, mitbewohner
Mietminderung bei Vertragsbruch?

Hallo,

eigentlich hätte ich heute am 01.02 die Schlüssel für meine neue Wohnung bekommen müssen. Der Vertrag besagt, dass das Mietverhältnis zum 01.02 beginnt.
Der Vermieter hat jedoch erst heute mit den alten Mietern die Übergabe der Wohnung gemacht und ich keine.
Somit habe ich zum heutigen Tag keinen Zugang zu meiner Wohnung bekommen.

Das nächste Problem ist:

In meiner Wohnung müssen bauliche Maßnahmen vollzogen werden. Eine Wand wurde noch nicht verputzt (siehe Bild unten) und die Dunstabzugshaube muss ausgetauscht werden. Dies wird der Vermieter nun in Angriff nehmen, jedoch habe ich durch die alten Mieter erfahren, dass bis heute Abend nichts in der Wohnung gemacht wurde.

Der Vermieter schrieb mir heute Abend: „Wir können uns gerne morgen Abend ab 17:30 Uhr treffen.Ich kann dir schon mal zuwegung zu der Wohnung verschaffen ab morgen Abend. Die Arbeiten Maler usw haben begonnen.“

Damit ist meiner Meinung nach nicht die offizielle Übergabe gemeint, denn der Vermieter hat gestern Abend am Telefon angedeutet, dass er mir einen der zwei Schlüssel geben wird, aber er den anderen erstmal behält für die Handwerker.

Die Probleme mit der Wand & der Dunstabzugshaube waren dem Vermieter bereits bekannt.

Ich habe mich mit einigen Bekannten unterhalten, die selber vermieten. Sie meinten, dass diese baulichen Maßnahmen vor Beginn des Mietverhältnisses beendet sein müssen.

Ich bin mit der Vorgehensweise meines Vermieters nicht einverstanden & bin auch nicht einverstanden, dass in der Wohnung für die ich eigentlich ab heute Miete zahlen muss, fremde Handwerker Zutritt haben.

Zudem kann ich mit meinen eigenen Renovierungsarbeiten nicht beginnen.

Der Vermieter meinte, dass ich meine Sachen in der Wohnung schonmal abstellen können & zum Beispiel ausmessen kann. Das möchte ich aber nicht, wenn dort fremde Personen ein & aus gehen.

Am Telefon meinte er, dass er eine richtig Übergabe vielleicht bis zum Wochenende schafft.

Ich möchte nun hier gerne erfragen, ob ich mir das gefallen lassen muss oder ob mir (auch von der rechtlichen Seite) eine Mietminderung zusteht bis zu dem Tag, ab dem ich beide Schlüssel habe & die Renovierungsarbeiten des Vermieters beendet sind.

Ich wäre auch einverstanden, wenn das Mietverhältnis doch erst zum 15.02 beginnt, damit ich in dem Zeitraum der baulichen Maßnahmen nichts mit der Wohnung zu tun habe. - Aber auch dort weiß ich noch ob das so einfach ist, wenn der Vertrag für den 01.02 unterschrieben wurde.

Da ich aktuell bei meinen Eltern wohne, kam mir natürlich auch bereits schon der Gedanke, ob es einen Weg gibt, das Mietverhältnis vorzeitig doch zu beenden. Da in den vergangenen Wochen einiges passiert ist & ich auch das Geschehen mit den Vormietern mitbekommen habe, möchte eigentlich kein Mietverhältnis mehr mit dem Vermieter eingehen, da es jetzt bereits nur zu Problemen führt. Gäbe es einen Weg noch aus dem Mietverhältnis raus?

Vielen Dank für die Antworten im Voraus. ☺️

Bild zu Frage
Wohnung, Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Mietverhältnis
Vorgehen bei Silberfischen in WG und im gesamten Haus?

Hi zusammen,

ich bin im November im letzten Jahr in eine WG in einem Altbau eines 6 Parteienhauses gezogen. Schon nach einer Woche habe ich nachts einige Silberfische herumlaufen gesehen. Da der Vormieter die Wohnung komplett vermüllt bewohnt hatte, bin ich davon ausgegangen, dass die Tiere zum Teil deshalb sich in der Wohnung herumtummeln und ich das ganze auch alleine mit Silberfischfallen und Köderdosen bekämpfen könnte.

Anfang diesen Jahres habe ich meine Vermieterin über die Silberfische mit der Bitte informiert, einen Kammerjäger zu beauftragen. Ihrer Aussage nach, würden die Tiere keine Bedrohung darstellen und ein Befall würde nicht vorliegen, da dieser erst bei 100-200 Tieren pro Tag pro aufgestellter Falle vorhanden wäre.

Dass man keine 100 Tiere pro Falle fängt sollte eigentlich klar sein, jedoch sind es bereits etwa 10 Tiere pro Falle nach ca. 1-2 Wochen. Zusätzlich finde ich nachts im Bad und in der Küche auf dem Boden sowie auch im Hausflur mindestens 10-15 Silberfische an den Wänden herumlaufen. In meinem eigenen Zimmer habe ich auch bereits etliche Tiere mit den Fallen gefangen und weitere auf den Wänden herumlaufen gesehen. In den Kellerräumen laufen diese auch am Tag herum.

Wie sollte ich hier am besten vorgehen? Mit der Vermieterin nochmals in Kontakt treten? Wäre eine Mietminderung angemessen? Sollte ich rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen?

In der Wohnung und ich meine im gesamten Haus sind Dielenböden verlegt, sodass die Tiere einen idealen Rückzugsort haben und somit eine "einfache" Bekämpfung bestimmt nicht möglich ist.

Ich Danke für jegliche Meinungen zu diesem Thema.

LG

Tiere, Wohnung, Miete, Mieter, Recht, Mietrecht, Mietminderung, Mietverhältnis, WG, Silberfische, Mietmängel
Darf Vermieter Müll kontrollieren?

Meine Vermieter hat die Angewohnheit mich permanent grundlos zu kontrollieren und mir dann zu befehlen was ich in seinen Augen machen soll. So klettert er beispielsweise auf meinen Balkon, der über ein Vordach erreichbar ist und weist mich dann zurecht ich solle diesen aufräumen. Obwohl der Balkon groß ist habe ich außer einem Stuhl, einem Tischchen und einer Liege (Strandliege, zusammengeklappt ) schon überhaupt nichts mehr stehen. Auch keine pflanzen. Dazu sei gesagt ich habe eine zwei Zimmer Wohnung ohne Keller, ohne Dachboden oder Abstellraum. Wohin also mit der Liege im Winter? Ins Schlafzimmer möchte ich sie ungern stellen... Nun ja, von Anfang an hat er auch den Müll kontrolliert, nach seiner Argumentation wegen der kosten. Immer wenn ich an die Tonne gehe ist die leer, egal welche! Schon lange wundern wir uns wohin er den Müll bringt. Dieses Szenario spielt sich mehrfach täglich ab und er steht dann an der Tonnen, beschwert sich lauthals, so dass es auch jeder mitbekommt, das schon wieder etwas drin sei. Inzwischen nimmt es aber Ausmaße an, die dazu führen dass ich mich kaum noch traue den Müll zu entsorgen. Er check jetzt auch was in den Tüten ist und beschwert sich darüber dass Lebensmittel gekauft werden die verpackt sind, man solle doch Sachen kaufen die keinen Müll produzieren. Dazu sei gesagt, dass ich meinen Müll schon immer sehr genau getrennt habe, das ist also definitiv nicht das Problem. Wenn dann mal anfällt was nicht zum täglichen gehört , beispielsweise wenn ich mal ein bisschen ausmiste und in kleinen Mengen zusätzlicher Restmüll anfällt, dann packe ich das schon überhaupt nicht in die Tonne sondern sammle es im Sack um es dann kostenpflichtig auf der Deponie zu entsorgen. Diesen Sack muss ich dann aber auf dem Balkon stellen und das ist ja auch nicht recht. Meine Frage ist daher, inwieweit muss ich diese Schikane mitmachen und auf welches Gesetz kann ich mich berufen? Er beruft sich nämlich auch auf das Mietrecht, neulich als er mir vorgeschrieben hat ich solle Fenster putzen zum beispiel. Ich bin bestimmt kein Assi, zahle immer pünktlich meine Miete, bin leise,... Über ein paar rechtliche Tips wäre ich sehr dankbar.

Mietrecht, Mietverhältnis
Furchtbare Mitbewohnerin was kann ich tun?

Hallo! Bis Ende September habe ich mit meiner ehemaligen Mitbewohnerin in einem perfekten Wohnverhältnis gelebt. Wir waren beide sauber, hatten unsere Regeln und es gab absolut keine Probleme. Leider musste sie aus finanziellen Gründen zu ihrem Vater ziehen und ich war gezwungen jemand anderen als nachmieter zu finden damit ich weiter in Ruhe mein letztes Semester an der Uni bestreiten kann. Nach einigen Castings habe ich mich auf eine engere Auswahl von drei Leuten beschränkt wobei mir leider sowohl die erste als auch die zweite Wahl abgesagt haben, wodurch es dann Nummer 3 wurde.

Diese person erschien auf den ersten Blick seriös, da sie berufstätig ist und außerdem zusammen mit ihrer Mutter zur Besichtigung vorbei kam.

naja soweit so schlecht. Meine neue Mitbewohnerin ist um es kurz zu fassen absolut unerträglich. Wir leben in einer Nichtraucherwohnung, dies steht im Mietvertrag und habe ich ihr mehrmals deutlich gemacht. Dennoch raucht sie in ihrem Zimmer, sodass der Feuermelder das ein oder andere mal ansprang, jeden Abend kommen irgendwelche Leute, was kein Problem ist, wenn diese dann aber früh am Morgen gehen, steht die Wohnungstür sperrangelweit auf!!! Bis ich sie dann nach dem aufstehen schließe. Geputzt habe ich bisher alles. Und der allergrößte Knackpunkt, die Miete. Ich vermute fast dass es entweder absolute Dreistigkeit oder mangelnder intellekt sein muss, aber ich habe ihr mehrmals gesagt, dass die Miete bitte pünktlich da sein muss aller aller spätestens am 01. des betreffenden Monats. Wie ist dies bisher gelaufen ??? Richtig gar nicht. Am 10. habe ich dann das Geld gesehen nachdem ich es vorgestreckt hatte, diesen Monat wird es wieder ähnlich laufen. Es reicht mir einfach. Meine ehemalige Mitbewohnerin hat viele Möbel für unser gemeinsames Wohnzimmer da gelassen, für die sie von der Nachmieterin eine Ablöse erwartet hatte in einem mehr als humanen Bereich. Auch die wird sie wenn ich mal spekulieren darf, wohl niemals sehen.

was kann ich da tun reden bringt nichts da sind Hopfen und Malz verloren!

Mietverhältnis, Mietverträge, Wohngemeinschaft
Mietaufhebungsvertrag - selbst Nachmieter suchen?

Meine Tochter möchte gern einen Mietaufhebungsvertrag schließen. Da sie gern einige Sachen an den Nachmieter verkaufen möchte, möchte sie gern den Nachmieter selbst suchen. Ist ja auch für die Vermieterin von Vorteil. Damit erspart sie sich den Stress der Suche. Was meint ihr, wäre die Formulierung so okay? Ziel ist es, dass der Nachmieter im Prinzip in den Mietvertrag einsteigt und sie eigentlich auch gar nicht erst Diskussionen mit den Vermieterin hinsichtlich evtl. Schönheitsreparaturen usw. hat und eben der Nachmieter auch z. B. vorhandene Wandregale übernimmt, um so das Vergipsen der Löcher zu umgehen. So hat sie das auch vom Vormieter übernommen.

§ 1 Beendigung des Mietverhältnisses

Mieter und Vermieter vereinbaren hiermit, dass das Mietverhältnis über die genannte Mietsache, welches am 01.10.2018 geschlossen und mit dem 1. Änderungsvertrag vom 20.01.2019 ergänzt wurde, zum 31. März  2020 einvernehmlich beendet wird.

Es wird vereinbart, dass die Mieter sich bemühen, einen Nachmieter ab dem 01. April 2020 zu finden. Der potentielle Nachmieter wird durch die Mieter explizit darauf hingewiesen, dass eine Hundehaltung nicht erlaubt ist. Die Vermieter verpflichten sich, das Mietverhältnis mit dem Nachvermieter ab dem 01. 04. 2020 fortzusetzen.

Und noch eine Frage: Was ist eigentlich der Unterschied, wenn man vereinbart, dass das Mietverhältnis mit dem Nachmieter fortgesetzt wird bzw. der Vermieter einen Anschlußmietvertrag mit dem Nachmieter abschließt? - Diese zwei Möglichkeiten habe ich dazu gefunden und weiß leider nicht so recht den Unterschied.

Danke schon mal für Eure Antworten!

 

Wohnung, Mieter, Recht, Mietrecht, Mietvertrag, Mietverhältnis, wohnungskündigung
Vermieter zahlt Mietkaution nicht zurück. Prüfung auf Schadensersatz?

Hallo,

mein ehemaliger Vermieter hat mir meine Wohnung am 05.11.2020 gekündigt und die Schlüsselübergabe fand am 27.02.2021 statt.

Da ich Probleme hatte meine Strom/Gas und Wasserrechnung zu bezahlen, wurde meine Versorgung gesperrt.

Bei der Schlüsselübergabe bemängelte mein Vermieter keinen Raum, er hat alle für gut bzw. bezugsfertig abgehakt.

In einem Gespräch erwähnte er, dass er erstmal gucken muss wie viel die Freischaltung kosten wird, bevor er mir die Mietkaution überweisen kann.

Das er mir die Freischaltung in Rechnung stellt, war für mich klar und akzeptabel, da es natürlich mein Verschulden war.

Die Wohnung wird seit dem 01.04.2021 wieder vermietet und ich habe immer noch keine Rückzahlung erhalten. Daraufhin schrieb ich meinem Vermieter einen Brief, wann ich mit der Überweisung rechnen kann. Er darf sie offiziell bis zum 27.08.2021 einbehalten, dennoch fragte ich nach, weil ich das Geld momentan gut gebrauchen kann.

Mein Vermieter antwortete mit einem Schreiben, in dem er einen Schadensersatzanspruch überprüfen lassen möchte, weil er laut § 16 im Mietvertrag die Räumlichkeiten nur günstiger vermieten kann bzw. weil er der Meinung ist, dass ich nach Rückgabe für leerstehende Räumlichkeiten verantwortlich bin.

Ich verstehe das Ganze nicht, weil 1. hat er wie bereits erwähnt jeden Raum als bezugsfertig abgestempelt und 2. er hat mir die Wohnung gekündigt und ich kann ja nichts dafür, wann er einen neuen potentiellen Nachmieter findet bzw. gefunden hat. Lediglich die Tage bis zur Freischaltung der Versorgung kann ich verstehen. Aber die wurden ja spätestens am 31.03.2021 geöffnet.

Von meinem ehemaligen Nachbarn weiß ich aber, dass er bereits eine Woche nach der Schlüsselübergabe in der Wohnung war und renovierte. Also muss das Wasser bzw. minimum der Strom geflossen sein.

Hat er trotzdem das Recht, nach §16 zu handeln und mir leerstehende Räume oder die Mietminderung in Rechnung zu stellen?

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