Stall miete kündigen?

3 Antworten

Von Experte Punkgirl512 bestätigt

Es gibt gesetzliche Bestimmungen über die Kündigungsfrist.

Du setzt einfach ein Schreiben auf. Das lautet zb ungefähr "sehr geehrte ******. Hiermit kündigen wir den bestehenden Einstellvertrag fristgerecht zum ****. Mfg *******"

Druck das doppelt aus und schick es ihr mit der Post per Einwurf-Einschreiben. Nicht als irgendwas anderes, denn dann kann sie die Annahme oder Unterschrift verweigern! Bei Einwurf-Einschreiben gilt es als zugestellt, wenn es der Postbote in den Briefkasten geworfen hat.

Ein mündlicher Vertrag ist auch ein Vertrag. Wurde keine Kündigungsfrist vereinbart, gilt die gesetzliche. Daher einfach fristgerecht kündigen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Durchgenend Pferdeerfahrung seit 1981

Rein aus der Praxis raus, ohne Abmahnung würdet ihr keine Kündigung durchbekommen. Gerade keine fristlose. (Wenn sie vor Gericht gehen würde) Bei der Annahme eines Schwerpunktes der Mietkündigung.

Es sei ihr kündigt den Vertrag, über die Schiene der Verwahrung:

OLG Brandenburg setzt den Schwerpunkt des üblichen gemischten Einstellvertrages auf die Verwahrung. Verwahrungsrecht kennt keine Kündigungsfrist. LG Ulm, Einstellervertrag ist nicht mietrechtlich, sondern verwahungsvertragsrechlich einzuordnen und nach § 695 BGB jederzeit ohne Frist kündbar sei.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ausbildung Pferdewirt, ganzheitlicher Pferdetherapeut
Baroque  30.12.2020, 23:02

Ich denke, auch mit fristgerechter Kündigung mit 3 Monaten Kündigungsfrist wäre schon geholfen ;-)

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