Einmalzahlung für Mietwohnung normal?

Hey, ich interessiere mich sehr für eine neue Mietwohnung, die nicht weit von meiner Arbeit ist. Es ist ein privater Vermieter der die Wohnung zuerst selbst beziehen wollte, jedoch nach Trennung diese doch weiter vermieten will. Es sind 63qm, 3 Zimmer, im EG mit Balkon und Zugang zum eigenen Garten mit 104qm. Die Wohnung befindet sich in einer Gemeinde mit ca. 13.300 Einwohnern. Es ist eine kleine Wohnanlage mit 4 Einheiten. Die Wohnung wurde Kernsaniert, das haben die aber alles selbst gemacht, also keine Firma. Ein sehr kleines Badezimmer mit Dusche. Eine neue, schöne Küche für fast 9.000 Euro Küche mit E-Geräten. Neuer Vinyl Boden in allen Zimmern außer Bad natürlich. 2 Keller gibt es dazu. Die Wände wurden verputzt und Lampen in die Decke integriert. Der Herr hat seine Kaltmiete für die Wohnung auf 650 Euro erhöht + 100 Nebenkosten. Gas- und Stromkosten sind in der Warmmiete nicht enthalten, also müssen die Heizkosten selbst bezahlt werden. Zudem möchte der Herr noch für seine Küche eine Einmalzahlung in Höhe von 1.500 Euro erhalten. Da die Küche meiner Meinung nach im Mietpreis mit verrechnet werden sollte, finde ich persönlich die Zahlung mehr als fragwürdig. Zudem finde ich auch das er den Kaltmietpreis zu hoch angesetzt hat dafür das nicht einmal die Heizkosten mit enthalten sind.

Ich Frage euch, weil mir die Wohnung nach der Besichtigung sehr gefallen hat und ich mich morgen mit dem Vermieter treffen werde. Und ich gerne gegen seine Preisvorstellung argumentieren würde.

Falls die Nebenkosten für die Wohnung über richtig verrechnet wurden ohne später eine Nachzahlung tätigen zu müssen, würde ich für die Wohnung monatlich mit der Heizung inklusive und ohne die bescheuerte Einmalzahlung maximal 750 Euro bezahlen, besser wäre natürlich auch ein bisschen weniger, aber auf keinen Fall einen Cent mehr.

Wie seht ihr das ganze??? Ist es überhaupt gerechtfertigt die Kaltmiete in so einer Ortschaft so hoch anzusetzen auch wenn es ein Privatvermieter ist???

Ich danke euch im Vorraus

Mietwohnung, Vermieter, Mietverhältnis, Mietpreis
Probleme mit Vermieter - Kaution wird einbehalten - was tun?

Hallo zusammen,

meine Freundin und ich sind zusammengezogen. Ihr Mietverhältnis lief offiziell noch bis zum 31.07. Freundlicherweise hat Sie die Wohnung aber schon am 15.07. verlassen, damit die Nachmieterin sich schon einrichten kann. Meine Freundin zahle die Miete trotzdem bis zum 31.07.

Am 15.07. wurde ein Anwesenheit meiner Freundin, der Nachmieterin und des Vermieters eine Begehung der Wohnung mit Übergabeprotokoll inkl. Unterschrift der drei Parteien veranlasst.

JETZT kommt der Vermieter an und sagt "Du musst dich noch ummelden, hier steht noch ein Karton neben der Mülltonne, am Boden sind Flecken und das Waschbecken hat einen Sprung."

Von den Flecken und dem Waschbecken hat meine Freundin und auch ich, wenn ich auf Besuch war, nie etwas gesehen. Es ist also möglich, dass es nach dem 15.07. entstanden ist. Der Vermieter bleibt aber hartnäckig und möchte, dass wir unsere Versicherung für das Waschbecken aktivieren und der Boden aus der Kaution meiner Freundin bezahlt wird.

Obwohl die Schäden nicht am Protokoll stehen!!

Außerdem hat er noch Urkundenfälschung begangen, weil er die Schäden einfach auf Übergabeprotokoll geschrieben hat, NACHDEM meine Freundin und die Nachmieterin unterschrieben haben und das in Abwesenheit der beiden.

Ich wollte mich nur absichern: Wir sind im Recht, richtig?

Wie würdet ihr vorgehen? Ich habe schon überlegt mit einer Klage zu drohen (wegen der Kaution) + eine Klage wegen Urkundenfälschung. Vielleicht erhöht das den Druck.

Wohnung, Miete, Recht, Vermieter, Vertrag, Mietverhältnis
Furchtbare Mitbewohnerin was kann ich tun?

Hallo! Bis Ende September habe ich mit meiner ehemaligen Mitbewohnerin in einem perfekten Wohnverhältnis gelebt. Wir waren beide sauber, hatten unsere Regeln und es gab absolut keine Probleme. Leider musste sie aus finanziellen Gründen zu ihrem Vater ziehen und ich war gezwungen jemand anderen als nachmieter zu finden damit ich weiter in Ruhe mein letztes Semester an der Uni bestreiten kann. Nach einigen Castings habe ich mich auf eine engere Auswahl von drei Leuten beschränkt wobei mir leider sowohl die erste als auch die zweite Wahl abgesagt haben, wodurch es dann Nummer 3 wurde.

Diese person erschien auf den ersten Blick seriös, da sie berufstätig ist und außerdem zusammen mit ihrer Mutter zur Besichtigung vorbei kam.

naja soweit so schlecht. Meine neue Mitbewohnerin ist um es kurz zu fassen absolut unerträglich. Wir leben in einer Nichtraucherwohnung, dies steht im Mietvertrag und habe ich ihr mehrmals deutlich gemacht. Dennoch raucht sie in ihrem Zimmer, sodass der Feuermelder das ein oder andere mal ansprang, jeden Abend kommen irgendwelche Leute, was kein Problem ist, wenn diese dann aber früh am Morgen gehen, steht die Wohnungstür sperrangelweit auf!!! Bis ich sie dann nach dem aufstehen schließe. Geputzt habe ich bisher alles. Und der allergrößte Knackpunkt, die Miete. Ich vermute fast dass es entweder absolute Dreistigkeit oder mangelnder intellekt sein muss, aber ich habe ihr mehrmals gesagt, dass die Miete bitte pünktlich da sein muss aller aller spätestens am 01. des betreffenden Monats. Wie ist dies bisher gelaufen ??? Richtig gar nicht. Am 10. habe ich dann das Geld gesehen nachdem ich es vorgestreckt hatte, diesen Monat wird es wieder ähnlich laufen. Es reicht mir einfach. Meine ehemalige Mitbewohnerin hat viele Möbel für unser gemeinsames Wohnzimmer da gelassen, für die sie von der Nachmieterin eine Ablöse erwartet hatte in einem mehr als humanen Bereich. Auch die wird sie wenn ich mal spekulieren darf, wohl niemals sehen.

was kann ich da tun reden bringt nichts da sind Hopfen und Malz verloren!

Mietverhältnis, Mietverträge, Wohngemeinschaft
Finanzamt fragt nach Mitverältniss wie soll ich mich verhalten?

Hallo, ich habe hier gerade eine Situation bei der ich nicht ganz weiß wie ich damit umgehen soll oder was ich tun soll. Kurz vorweg mein Vater hat gestern einen Brief erhalten vom Finanzamt in dem steht das zwischen ihm und mir seit anfang 2010 ein Mietverhälltniss besteht und er sich dazu äußer soll.

Jetzt mal die ganze Situation von Anfang an. Ich wohne in dem Haus von meinen Großältern, was offiziell auch noch meinem Vater gehört, hier bin ich Anfang 2010 eingezogen.

Da ich mich damals Selbstständig gemacht hatte, wurde mir geraten doch einen Mietvertrag mit meinem Vater zu erstellen, welchen wir auch gemacht haben wo auch eine Summe von 450,- Euro drinne stand an Miete. Dieser war aber nur obligatorisch und Miete wurde auch nie gezahlt. Ich habe immer nur die normalen Kosten also Strom, Wasser, Heitzung etc. gezahlt, da das Haus aber auf den Namen von meim Vater läuft gehen die Kosten auch von seinem Konto ab, das Geld habe ich ihm immer in Bar gegeben jeden Monat hat sich bei uns so eingebürgert und ist auch noch bis heute so da wir das Haus noch nicht umgeschrieben haben.

Zu Meiner Beruflichen Situation, ich war 2010 ca. 2,5 Jahre lang selbstständig was sich dann aber Finanzeill nicht getragen hat, danach ca. ein halbes Jahr arbeitslos wo ich meiner Meinung nach auch Geld für diesen Mietvertrag erhalten habe, die wollten den damals sehen wo ich mich gemeldet hatte und hab mir nichts bei gedacht und diesen eingereicht.

Seit dem Arbeite ich wieder ganz normal wohne hier und gebe halt meinen Vater wie immer die Fixkosten jeden Monat.

Jetzt hat er aber dieses Schrieben bekommen und ehrlich geagt wissen wir nicht wie wir uns verhalten sollen, weil reich rechtlich besteht dieses Mietverhälltniss ja wirklich seit 2010 da es diesen Vertrag gibt.

Und selbst wenn ich dieses halbe Jahr arbeitslos zurückzahlen müsste währe das ok das währe für mich kein finanzeller Ruin, nur weiß ich nicht wie ich mich verhalten soll, da wir angst haben eine 10 jährige Steuerforderung über mehrere 10T Euro zu erhalten oder generell strafrechtliche probleme bekommen könnten.

Miete, Recht, Steuererklärung, Finanzamt, Jobcenter, Mietverhältnis
Haustür im Mehrfamilienhaus 20Uhr abschließen?

Guten Tag,

Ich wohne in einem 4 Parteien Mehrfamilienhaus wo nun eine neu Hingezogene Mietspartei meint die Haustür ab 20Uhr abzuschließen, die Begründungen dafür seien wohl "Einbruchschutz".

Die Haustür wurde laut Aussage von alteingesessenen Mietern im Haus noch nie abgeschlossen, laut Mietsvertrag solle die Haustür aber von 6 - 20 Uhr verschlossen sein.

Mir und anderen Mietern ist nun allerdings unklar ob mit "verschlossen" auch "abschließen" gemeint ist, da scheinen bei uns die Meinungen etwas auseinander zu gehen. Der Vermieter wurde wohl auch schon eingeschaltet aber es passiert nix und das abschließen und aufregen geht munter weiter.

Die Haustür ist bei uns immer zu (nicht abgeschlossen) und lässt sich auch nur mit einem Schlüssel öffnen. Von Innen hat man die möglichkeit mit einer Türklinke ohne Schlüssel das Haus zu verlassen und die Tür zu öffnen.

Das Haus verfügt über keine Sprechanlage,Anti - Panikschloss,Notausgang.

Jede wohnung verfügt über schalter zum Türen öffnen, Feuermelder/löscher sind im Treppenhaus angebracht.

Uns stellt sich nun die Frage wie sieht dort die Lage aus? Muss die Tür von 20 - 6Uhr abgeschlossen werden oder reicht es die Tür in unserer Lage einfach nur zu schließen?

Ich würde mich sehr über eine Hilfreiche antwort freuen, lieben Dank.

Wohnung, Mieter, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, Haustür, Mietverhältnis, Verschlossen

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