Probleme mit Vermieter - Kaution wird einbehalten - was tun?

8 Antworten

 Ich habe schon überlegt mit einer Klage zu drohen (wegen der Kaution) + eine Klage wegen Urkundenfälschung. Vielleicht erhöht das den Druck.

Gemach, Gemach! Nicht gleich sofort aus vollen Rohren alles verschießen!

In Sachen Protokoll würde ich den Vermieter einfach mal darauf hinweisen, dass die von ihm nachgeschobenen Mängel nicht in Eurer Ausfertigung des Protokolls stehen, das ebenfalls von ihm unterzeichnet wurde. (Mehr ist erst einmal nicht nötig.)

Der Vermieter bleibt aber hartnäckig und möchte, dass wir unsere Versicherung für das Waschbecken aktivieren 

Das solltet Ihr auf jeden Fall schnellstmöglich tun. Es wurde eine Schadensersatzforderung gestellt und letztlich ist es Sache der Versicherung, entweder die Forderungen als berechtigt anzusehen und den Ersatz ganz oder teilweise zu leisten oder aber die Regulierung abzulehnen.

Der Versicherung dabei alle Umstände mitteilen, auch das Protokoll übergeben und auf den Unterschied zwischen Eurer Ausfertigung und der des Vermieters hinweisen. Die Versicherung hat als eine vertragliche Verpflichtung auch unberechtigte Forderungen abzuwehren und wirkt insofern wie eine Rechtsschutzversicherung.

Sollte der Vermieter dann wegen der Schäden irgendwann etwas von der Kaution einbehalten, ist es Sache der Versicherung ggf. auch mit Anwalt und vor Gericht die Rückzahlung für Euch einzufordern.

Also nutzt die Möglichkeiten, die Ihr mit Abschluss der Versicherung geschaffen habt! Damit erübrigen sich dann auch Überlegungen, mit Klage zu drohen o. ä.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.
1900nick 
Fragesteller
 06.08.2020, 10:49

Vielen Dank, das hat weitergeholfen! :)

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Gerhart  06.08.2020, 11:59

Hoffentlich gibt es 2 Ausfertigungen des Übergabeprotokolls.

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Wenn sie eine Versicherung hat, die Mietschäden includiert, soll die die Sache doch einfach der Versicherung melden. Die weist dann auch unberechtigte Forderungen ab. Dafür haben Versicherungen große Rechtsabteilungen, die das prüfen. Oder sie zahlt. Stellt euch nicht so an.

Der Vermieter hat so oder so noch reichlich Zeit, bis er die Kaution zurückzahlen muß. Also wendet euch an die Versicherung. Wenn die Nachmieterin die Schäden verursacht hat, könnt ihr sie in Anspruch nehmen, aber dem Vermieter seid ihr Rechenschaftspflichtig, damit hat die Nachmieterin nix zu tun.

1900nick 
Fragesteller
 06.08.2020, 10:47

"Stellt euch nicht so an". Wir studieren beide nebenbei und haben nicht mal das Geld um auf 990 EUR zu verzichten :D Was ist das für ne Antwort? :D

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Bitterkraut  06.08.2020, 10:49
@1900nick

Meldet den Schaden der Versicherung, dafür ist sie doch da. Was sie ablehnt zu zahlen, müßt auch ihr nicht zahlen, es sei denn, Mietschäden sind nicht im Vertrag aufgenommen. Das meine ich mit "Stellt euch nicht so an". Lasst die Versicherung für euch arbeiten, statt jetzt lange von Klage etc. zureden oder euch nen Kopf darüber zu machen.

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Ihr seid im Recht.

Schreibt dem Ex-Vermieter und setzt ihm eine Frist.

Schreibt dazu, wenn er bis dahin nicht bezahlt geht die Angelegenheit an einen Anwalt.

Bitterkraut  06.08.2020, 11:01

Es gibt eine gesetzliche Frist, die der Vermieter einhalten muß, aber auch ausreizen kann.

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Wenn die Schäden nicht im Übergabeprotokoll erfasst wurden, dann muss da auch nichts gezahlt werden.

Wenn er dies nachträglich einträgt, so versucht er zu betrügen.

Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt.

Ihr solltet versuchen die Nachmieterin in euer Boot zu bekommen, dass sie bezeugt, dass die Schäden nicht im Übergabeprotokoll zum Zeitpunkt der Unterschrift standen.

Kronos26  06.08.2020, 10:56
Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt.

Was hat dieser Hinweis mit dem Vermieter zu tun?

Dieser versucht doch nicht seine Versicherung zu betrügen!

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Bitterkraut  06.08.2020, 11:01

Ich glaub, mit deinem Hut stimmt was nicht, Versicherungsbetrug ist hier nicht mal angedacht.

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Hach ja, deutsche Vermieter - immer wieder eine Sache für sich.

Ich habe schon überlegt mit einer Klage zu drohen

Mit so was macht man sich nur lächerlich und zeigt, dass man keine Ahnung hat.

+ eine Klage wegen Urkundenfälschung

Wegen Straftaten anklagen tut der Staatsanwalt, auch hier wieder bitte nicht machen, zeigt dass ihr keine Ahnung habt.

Bitte wendet euch an einen Fachanwalt oder falls das finanziell nicht drin ist an den Mieterschutzbund oder eine ähnliche Beratungsstelle. Die Sache sollte sich, wenn das so stimmt wie du sagst, relativ einfach aus der Welt schaffen lassen.

1900nick 
Fragesteller
 06.08.2020, 10:43

Alter, wenn ich Ahnung von der Materie hätte, würde ich die Frage nicht stellen :D

Aber danke für die lehreiche Antwort vom Meister.

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Trolljagd  06.08.2020, 11:12
@1900nick

Schon klar - aber man muss das ja nicht dem Vermieter so offen zeigen. Der scheint ja eh schon zu denken, dass er mit euch machen kann, was er will. ;)

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Bitterkraut  06.08.2020, 10:48

Oder einfach an die eigene Haftpflicht, falls die auch Mietschäden beinhaltet.

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Trolljagd  06.08.2020, 11:11
@Bitterkraut

OK, das mit der Haftpflicht habe ich übersehen. Wenn das eh versichert ist, was soll's? Kann sich die Versicherung drum kümmern.

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Bitterkraut  06.08.2020, 11:03

Die Versicherung hat ganze Abteilungen mit Fachanwälten. Also warum selber Geld dafür ausgeben, noch dazu in diesem Stadium des Geschehens?

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