Probleme mit Vermieter - Kaution wird einbehalten - was tun?
Hallo zusammen,
meine Freundin und ich sind zusammengezogen. Ihr Mietverhältnis lief offiziell noch bis zum 31.07. Freundlicherweise hat Sie die Wohnung aber schon am 15.07. verlassen, damit die Nachmieterin sich schon einrichten kann. Meine Freundin zahle die Miete trotzdem bis zum 31.07.
Am 15.07. wurde ein Anwesenheit meiner Freundin, der Nachmieterin und des Vermieters eine Begehung der Wohnung mit Übergabeprotokoll inkl. Unterschrift der drei Parteien veranlasst.
JETZT kommt der Vermieter an und sagt "Du musst dich noch ummelden, hier steht noch ein Karton neben der Mülltonne, am Boden sind Flecken und das Waschbecken hat einen Sprung."
Von den Flecken und dem Waschbecken hat meine Freundin und auch ich, wenn ich auf Besuch war, nie etwas gesehen. Es ist also möglich, dass es nach dem 15.07. entstanden ist. Der Vermieter bleibt aber hartnäckig und möchte, dass wir unsere Versicherung für das Waschbecken aktivieren und der Boden aus der Kaution meiner Freundin bezahlt wird.
Obwohl die Schäden nicht am Protokoll stehen!!
Außerdem hat er noch Urkundenfälschung begangen, weil er die Schäden einfach auf Übergabeprotokoll geschrieben hat, NACHDEM meine Freundin und die Nachmieterin unterschrieben haben und das in Abwesenheit der beiden.
Ich wollte mich nur absichern: Wir sind im Recht, richtig?
Wie würdet ihr vorgehen? Ich habe schon überlegt mit einer Klage zu drohen (wegen der Kaution) + eine Klage wegen Urkundenfälschung. Vielleicht erhöht das den Druck.
8 Antworten
Ich habe schon überlegt mit einer Klage zu drohen (wegen der Kaution) + eine Klage wegen Urkundenfälschung. Vielleicht erhöht das den Druck.
Gemach, Gemach! Nicht gleich sofort aus vollen Rohren alles verschießen!
In Sachen Protokoll würde ich den Vermieter einfach mal darauf hinweisen, dass die von ihm nachgeschobenen Mängel nicht in Eurer Ausfertigung des Protokolls stehen, das ebenfalls von ihm unterzeichnet wurde. (Mehr ist erst einmal nicht nötig.)
Der Vermieter bleibt aber hartnäckig und möchte, dass wir unsere Versicherung für das Waschbecken aktivieren
Das solltet Ihr auf jeden Fall schnellstmöglich tun. Es wurde eine Schadensersatzforderung gestellt und letztlich ist es Sache der Versicherung, entweder die Forderungen als berechtigt anzusehen und den Ersatz ganz oder teilweise zu leisten oder aber die Regulierung abzulehnen.
Der Versicherung dabei alle Umstände mitteilen, auch das Protokoll übergeben und auf den Unterschied zwischen Eurer Ausfertigung und der des Vermieters hinweisen. Die Versicherung hat als eine vertragliche Verpflichtung auch unberechtigte Forderungen abzuwehren und wirkt insofern wie eine Rechtsschutzversicherung.
Sollte der Vermieter dann wegen der Schäden irgendwann etwas von der Kaution einbehalten, ist es Sache der Versicherung ggf. auch mit Anwalt und vor Gericht die Rückzahlung für Euch einzufordern.
Also nutzt die Möglichkeiten, die Ihr mit Abschluss der Versicherung geschaffen habt! Damit erübrigen sich dann auch Überlegungen, mit Klage zu drohen o. ä.
Wenn sie eine Versicherung hat, die Mietschäden includiert, soll die die Sache doch einfach der Versicherung melden. Die weist dann auch unberechtigte Forderungen ab. Dafür haben Versicherungen große Rechtsabteilungen, die das prüfen. Oder sie zahlt. Stellt euch nicht so an.
Der Vermieter hat so oder so noch reichlich Zeit, bis er die Kaution zurückzahlen muß. Also wendet euch an die Versicherung. Wenn die Nachmieterin die Schäden verursacht hat, könnt ihr sie in Anspruch nehmen, aber dem Vermieter seid ihr Rechenschaftspflichtig, damit hat die Nachmieterin nix zu tun.
Meldet den Schaden der Versicherung, dafür ist sie doch da. Was sie ablehnt zu zahlen, müßt auch ihr nicht zahlen, es sei denn, Mietschäden sind nicht im Vertrag aufgenommen. Das meine ich mit "Stellt euch nicht so an". Lasst die Versicherung für euch arbeiten, statt jetzt lange von Klage etc. zureden oder euch nen Kopf darüber zu machen.
Ihr seid im Recht.
Schreibt dem Ex-Vermieter und setzt ihm eine Frist.
Schreibt dazu, wenn er bis dahin nicht bezahlt geht die Angelegenheit an einen Anwalt.
Es gibt eine gesetzliche Frist, die der Vermieter einhalten muß, aber auch ausreizen kann.
Wenn die Schäden nicht im Übergabeprotokoll erfasst wurden, dann muss da auch nichts gezahlt werden.
Wenn er dies nachträglich einträgt, so versucht er zu betrügen.
Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt.
Ihr solltet versuchen die Nachmieterin in euer Boot zu bekommen, dass sie bezeugt, dass die Schäden nicht im Übergabeprotokoll zum Zeitpunkt der Unterschrift standen.
Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt.
Was hat dieser Hinweis mit dem Vermieter zu tun?
Dieser versucht doch nicht seine Versicherung zu betrügen!
Ich glaub, mit deinem Hut stimmt was nicht, Versicherungsbetrug ist hier nicht mal angedacht.
Hach ja, deutsche Vermieter - immer wieder eine Sache für sich.
Ich habe schon überlegt mit einer Klage zu drohen
Mit so was macht man sich nur lächerlich und zeigt, dass man keine Ahnung hat.
+ eine Klage wegen Urkundenfälschung
Wegen Straftaten anklagen tut der Staatsanwalt, auch hier wieder bitte nicht machen, zeigt dass ihr keine Ahnung habt.
Bitte wendet euch an einen Fachanwalt oder falls das finanziell nicht drin ist an den Mieterschutzbund oder eine ähnliche Beratungsstelle. Die Sache sollte sich, wenn das so stimmt wie du sagst, relativ einfach aus der Welt schaffen lassen.
Alter, wenn ich Ahnung von der Materie hätte, würde ich die Frage nicht stellen :D
Aber danke für die lehreiche Antwort vom Meister.
Oder einfach an die eigene Haftpflicht, falls die auch Mietschäden beinhaltet.
OK, das mit der Haftpflicht habe ich übersehen. Wenn das eh versichert ist, was soll's? Kann sich die Versicherung drum kümmern.
Die Versicherung hat ganze Abteilungen mit Fachanwälten. Also warum selber Geld dafür ausgeben, noch dazu in diesem Stadium des Geschehens?
"Stellt euch nicht so an". Wir studieren beide nebenbei und haben nicht mal das Geld um auf 990 EUR zu verzichten :D Was ist das für ne Antwort? :D