Übernimmt das der Vermieter?

4 Antworten

Haben Deine Eltern eine Privathaftpflichtversicherung? Dann sollen sie den Schaden dort melden und die Versicherung wird prüfen, wieviel sie davon übernimmt.

Es ist durchaus möglich, dass der Vermieter noch einen Vorrat hat, mit dem man die Stelle durch Austausch reparieren kann. Die Versicherung würde evtl. die Kosten für die Arbeiten bezahlen.

Gibt es keine solchen Dielen mehr, zahlt die Versicherung den Zeitwert des Fußbodens und den Austausch. Ggf. erhält der Vermieter nur den Geldbetrag entsprechend einem Angebot und der kaputte Boden bleibt im Zimmer, wenn ihr damit einverstanden seid, was gar nicht so verkehrt wäre, denn es kann immer wieder was passieren. Wenn nur die eine Stelle kaputt ist, wäre das doch keine Katastrophe, oder?

Es gibt übrigens für solche Situationen eigens große Bodenschutzmatten. Diese sind einigermaßen transparent und sorgen dafür, dass der Boden nicht durch rollende Bürostühle o. ä. beschädigt werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.

Ich bezweifle ehrlich gesagt, dass der Vermieter Schäden übernimmt, die durch die Mieter angerichtet wurden.

Sprich zu aller erst mir deinen Eltern. Die müssen sich dann mit dem Vermieter in Kontakt setzen und die Angelegenheit klären.

Woher ich das weiß:Hobby – Gut informierte Laie
verreisterNutzer  13.05.2021, 20:59

Muss der Vermieter nach mehr als 10 Jahren die Sanierungskosten/ das instand halten von Wohnungen finanzieren?

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KleinStein  13.05.2021, 21:12
@verreisterNutzer

Instandhaltung ist nicht immer das gleiche wie Reparatur. Übliche Wartungsarbeiten sind drin, aber für Schäden aufzukommen, die so eigentlich nicht hätten entstehen können ohne Schädigung durch andere.

Das werden deine Eltern mit dem Vermieter klären müssen...

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verreisterNutzer  13.05.2021, 21:14
@KleinStein

Ich habe einen Artikel gelesen und dort stand, dass der Vermieter abgenutzten Boden ersetzen muss/soll. Den Boden gibt es jetzt schon mehr als 10 Jahren.

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KleinStein  13.05.2021, 21:19
@verreisterNutzer

Nur sofern die Benutzung des Bodens ordnungsgemäß war. Wenn die Benutzung des Bodens nicht ordnungsgemäß war, muss der Vermieter das nicht erstatten, da das als außergewöhnliche Nutzung gilt, die nicht vorhersehbar ist.

Wie stand der Tisch denn auf dem Boden?

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verreisterNutzer  13.05.2021, 21:23
@KleinStein

Ich habe ihn einfach gedreht. Um 180°. Mein Tisch wiegt sehr viel. Mehrere Bücher ca. 12-24, Lampe und Laptop. Dazu wird das Gewicht auf ungefähr 5 "Stelzen" getragen. Und ich wiege ungefähr 70kg. ich rutsche mit dem Büro Stuhl meistens nach hinten oder vorne.

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KleinStein  13.05.2021, 21:26
@verreisterNutzer

Das wird wohl kaum als ordnungsgemäße Benutzung des Bodens durchgehen. Also liegt eine außergewöhnliche Abnutzung vor.

Wie gesagt, sprich mit deinen Eltern. Vielleicht ist der Vermieter extrem kulant und übernimmt wenigstens einen Teil der Kosten, aber darauf würde ich nicht setzen.

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Wenn der Fußboden durch bestimmungsgemäßen Gebrauch abgenutzt und verschlissen ist, übernimmt der Vermieter die Instandsetzuung/Austausch.

Das trifft hier nicht zu. Du hast die Nutzschicht zerstört und musst di Kosten der Schadensbeseitigung tragen. Bist du privathaftpflichtversichert, übernimmt das deine Versicherung.

Übernimmt das der Vermieter?

Nein! Für selbstvverschuldete Reparaturen ist der Verursacher zuständig.

Rede mit deinen Eltern, vllt. kann der Vermieter zu einem Handwerker vermitteln, aber zahlen müßt ihr das selbst.

verreisterNutzer  13.05.2021, 21:10

Ich habe einen Artikel gelesen und dort stand, dass abgenutzter Boden vom Vermieter übernommen werden soll/wird, hoffe ich jedenfalls. Wünsch mir Glück.

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LouPing  13.05.2021, 21:30
@verreisterNutzer

Du hast den Boden nicht ABGENUTZT …. sondern fahrlässig ZERSTÖRT - das ist ein erheblicher Unterschied.

Deinen Schaden hat der MIETER zu tragen, dafür gibt es die Haftpflichtversicherung. Ob die den übernehmen wird bleibt offen.

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