Übernimmt das der Vermieter?
Als ich vor einigen Wochen meinen Tisch für den Online Unterricht umstellen musste, und ich meinen Raum nicht leaken wollte, habe ich ihn umgedreht. Dabei aber hat sich der Tisch immer an einem Punkt bewegt und den Boden "durchbohrt". Das Loch ist von ungefähr zwei cm Durchmesser(es gibt zwei). Jetzt ist eine Schicht abgebröselt. Wird der Vermieter diese Schäden übernehmen/Wieder heil machen???
Der Boden hat mehrere Schichten, die erste ist die, die abgefallen ist, die zweite ist Schaumstoffartig und soll den Fußtritt leiser machen.
Ich habe extrem Angst und Bauchschmerzen, da ich denke, dass es sehr viel kosten wird und ich Anschiss von meinen Eltern bekomme.
Ergänzung: Ich habe einen Artikel gelesen, dort stand, dass der Mieter Schäden vom abgenutzten Boden übernehmen muss/soll?
Aber trotzdem Dank für alle geplanten/geschriebenen Antworten ^^
4 Antworten
Haben Deine Eltern eine Privathaftpflichtversicherung? Dann sollen sie den Schaden dort melden und die Versicherung wird prüfen, wieviel sie davon übernimmt.
Es ist durchaus möglich, dass der Vermieter noch einen Vorrat hat, mit dem man die Stelle durch Austausch reparieren kann. Die Versicherung würde evtl. die Kosten für die Arbeiten bezahlen.
Gibt es keine solchen Dielen mehr, zahlt die Versicherung den Zeitwert des Fußbodens und den Austausch. Ggf. erhält der Vermieter nur den Geldbetrag entsprechend einem Angebot und der kaputte Boden bleibt im Zimmer, wenn ihr damit einverstanden seid, was gar nicht so verkehrt wäre, denn es kann immer wieder was passieren. Wenn nur die eine Stelle kaputt ist, wäre das doch keine Katastrophe, oder?
Es gibt übrigens für solche Situationen eigens große Bodenschutzmatten. Diese sind einigermaßen transparent und sorgen dafür, dass der Boden nicht durch rollende Bürostühle o. ä. beschädigt werden.
Ich bezweifle ehrlich gesagt, dass der Vermieter Schäden übernimmt, die durch die Mieter angerichtet wurden.
Sprich zu aller erst mir deinen Eltern. Die müssen sich dann mit dem Vermieter in Kontakt setzen und die Angelegenheit klären.
Instandhaltung ist nicht immer das gleiche wie Reparatur. Übliche Wartungsarbeiten sind drin, aber für Schäden aufzukommen, die so eigentlich nicht hätten entstehen können ohne Schädigung durch andere.
Das werden deine Eltern mit dem Vermieter klären müssen...
Ich habe einen Artikel gelesen und dort stand, dass der Vermieter abgenutzten Boden ersetzen muss/soll. Den Boden gibt es jetzt schon mehr als 10 Jahren.
Nur sofern die Benutzung des Bodens ordnungsgemäß war. Wenn die Benutzung des Bodens nicht ordnungsgemäß war, muss der Vermieter das nicht erstatten, da das als außergewöhnliche Nutzung gilt, die nicht vorhersehbar ist.
Wie stand der Tisch denn auf dem Boden?
Ich habe ihn einfach gedreht. Um 180°. Mein Tisch wiegt sehr viel. Mehrere Bücher ca. 12-24, Lampe und Laptop. Dazu wird das Gewicht auf ungefähr 5 "Stelzen" getragen. Und ich wiege ungefähr 70kg. ich rutsche mit dem Büro Stuhl meistens nach hinten oder vorne.
Das wird wohl kaum als ordnungsgemäße Benutzung des Bodens durchgehen. Also liegt eine außergewöhnliche Abnutzung vor.
Wie gesagt, sprich mit deinen Eltern. Vielleicht ist der Vermieter extrem kulant und übernimmt wenigstens einen Teil der Kosten, aber darauf würde ich nicht setzen.
Wenn der Fußboden durch bestimmungsgemäßen Gebrauch abgenutzt und verschlissen ist, übernimmt der Vermieter die Instandsetzuung/Austausch.
Das trifft hier nicht zu. Du hast die Nutzschicht zerstört und musst di Kosten der Schadensbeseitigung tragen. Bist du privathaftpflichtversichert, übernimmt das deine Versicherung.
Nein! Für selbstvverschuldete Reparaturen ist der Verursacher zuständig.
Rede mit deinen Eltern, vllt. kann der Vermieter zu einem Handwerker vermitteln, aber zahlen müßt ihr das selbst.
Ich habe einen Artikel gelesen und dort stand, dass abgenutzter Boden vom Vermieter übernommen werden soll/wird, hoffe ich jedenfalls. Wünsch mir Glück.
Du hast den Boden nicht ABGENUTZT …. sondern fahrlässig ZERSTÖRT - das ist ein erheblicher Unterschied.
Deinen Schaden hat der MIETER zu tragen, dafür gibt es die Haftpflichtversicherung. Ob die den übernehmen wird bleibt offen.
Muss der Vermieter nach mehr als 10 Jahren die Sanierungskosten/ das instand halten von Wohnungen finanzieren?