Darf der Vermieter meinem Nachbarn Auskunft über mich geben?
Hallo
Darf mein Vermieter meinem Nachbarn erzählen wieviel Miete ich nach einer Mietminderung tatsächlich noch zahle oder sogar dem Nachbarn gegenüber äußern ich würde schon seit 3 Jahren keine Miete zahlen und deshalb würden die Schädeln meiner Wohnung nicht behoben? Ich muss dazu wohl etwas weiter ausholen. Seit 4 Jahren warte ich darauf das die Schäden durch Feutigkeit, Strom und 2 riesen Löchern im Boden des Speichers , der Türöffner und die Fenster behoben werden. Meine Schränke der Küche und mein Geschirr sind vor 2 Jahren durch die Feuchtigkeit von der Wand gefallen und wurden nicht ersetzt. Mietminderung von 40% interessiert den Vermieter nicht. Meiner Ärztin wurde durch den Vermieter unterstellt, sie habe mir ein Attest über Pilz durch Schimmel in meiner Lunge nur aus Gefälligkeit ausgestellt. Und noch einige andere Sprüche durch den Vermieter. Kaninchen dagegen was jetzt alles schon vorgefallen ist etwas unternehmen? Auf Schreiben der Anwälte wird nur mit fristlosen Kündigungen geantwortet ( 12 an der Zahl)
4 Antworten
Nein, natürlich darf er solche Dinge nicht weitergeben und auch nicht Dinge über dich erfinden und verbreiten.
Da er auf Schreiben deiner Anwälte immer nur mit einer fristlosen Kündigung antwortet, wird es Zeit zwei weitere Institutionen auf den Plan zu rufen. Die eine ist die Staatsanwaltschaft.
Strafantrag stellen wegen Körperverletzung. Da der Vermieter die Raparaturen aussetzt weil angeblich keine Miete rein kommt, kannm an hier schon Vorsatz unterstellen.
Strafantrag stellen wegen Verleumdung, weil er unwahre Tatsachen über dich bei anderen Mietern verbreitet um dich verächtlich zu machen.
Strafantrag stellen wegen Übler Nachrede, weil er wahre Tatsachen über dich bei den anderen Mietern verbreitet um dich verächtlich zu machen.
Einschalten des Gesundheitsamtes wegen des Zustandes der Wohnung.
Bei letzterem mußt Du damit rechnen, das das Gebäude als unbewohnbar eingestuft wird, und dir schon mal eine andere Bleibe suchen. Dies kann dazu führen, das auch die anderen Mieter evtl. das Gebäude wegen Gesundheitsgefahr verlassen müssen. Allerdings werden dann die Mieteinnahmen für das Objekt für deinen Vermieter gegen Null gehen, ich bezweifele ob er das lange durchhält.
Der zweite oder parallele Schritt ist dann Schmerzensgeld und Schadenersatz u.a. für die zerstörte Wohnungseinrichtung, sofern sie dein Eigentum ist, einzufordern.
Nur eine Stunde nach der Antwort warst du schon bei der Polizei und hast Anzeige erstattet? Aha ...
Sorry, aber du hast schon bessere Antworten gegeben.
Die Höhe der Miete ist kein Staatsgeheimnis und die darf der Vermieter auch anderen erzählen.
Und deine ganzen Anzeigen haben auch wenig Hand und Fuß.
So kann z. B. das Erzählen von wahren Tatsachen keine "Üble Nachrede" sein.
Und zum Abschluss halte ich diese seltsame und derart ausgeschmückte Story, bei der es als Kernfrage nur um das Verraten der Miete geht, für frei erfunden und ein Märchen.
Gruß Michael
Meines Erachtens nach eigentlich nicht, denn er ist zum Datenschutz verpflichtet. Außer du hast ihm schriftlich bestätigt, dass er das "darf". Wovon ich nicht ausgehe. Alles, was zwischen dir und dem Vermieter "ausgetauscht" wird, ist EURE Sache, nicht die, deiner Nachbarn. Wir wissen bzgl deiner Anfrage allerdings nicht, was in deinem Vertrag steht..
Allerdings denke ich, sind solch "private" Vorwürfe nicht rechtens. Zumal er deiner Ärztin vorwirft, sie hätte... Wenn du kannst, nimm rechtliche Hilfe in Anspruch. Mit den Aussagen, die du hier schilderst, wird er nicht durch kommen. Zumal es bzgl deiner Ärztin schon an Rufmord gleicht.
Ich zB bin im Mieterverein. Du auch? Die stehen dir bei soetwas in jedem Fall zur Seite (auch mit Anwälten)
Nein darf er nicht, du kannst ihn Anzeigen.
Wegen was kann er ihn für das Verraten der Miete denn anzeigen?
Gruß Michael
Er hat nicht die Höhe der Miete verraten sonder gesagt ich würde seit 3 Jahren gar keine Miete zahlen
Wenn das an dem wäre, würde ich bestimmt nicht mehr hier wohnen sondern hätte bereits eine Räumungsklage bekommen.
Fraglich, wofür hier eine Anzeige erfolgen könnte.
Zumindest nicht für die Auskunft über die Höhe der Miete.
Wieviel Miete du nach einer Mietminderung tatsächlich noch zahlst, ist keine Informationen über DICH.
Mich wundert, warum das bei all dem Ärger dein einziges Problem zu sein scheint.
Neuer User - erste Frage - seltsame Geschichte.
Sorry, aber die nehme ich dir nicht ab.
Gruß Michael
Musst du auch nicht. Ich weis das meine wie du es nennst Geschichte den Tatsachen entspricht und das auch mein Vermieter sich an den Datenschutz zu halten hat.
Ja, er hat sich an den Datenschutz zu halten - die Höhe der Miete oder was du aktuell abziehst unterliegt aber nicht dem Datenschutz.
Und noch immer wundere ich mich darüber, das dass dein einziges Problem zu sein scheint.
Schon mal was von Strafanzeigen online erstatten gehört? Scheinbar nicht aber die gibt es frag mal google
Strafanzeige habe ich eben gemacht. Das geht doch dann automatisch an die Staatsanwaltschaft oder nicht?