Mietkürzung?

3 Antworten

Wenn die Mietminderung berechtigt war, werdet Ihr das nicht nachzahlen müssen, da der Vermieter ja nicht die geschuldete Leistung erbracht hat.

Das wird wohl ein Gericht entscheiden. Ihr seid gut beraten, das Geld nicht auszugeben, dann schmerzt es nicht, wenn es zurückbezahlt werden muss.

Das würde ich mal gepflegt aussitzen bis er sich meldet. Ich denke nicht, dass er für die Summe einen Aufstand macht.