Mietkürzung?
Wir haben eine Mietkürzung vorgenommen, trotzdem hat der Vermieter den Mangel nicht behoben. Zwischenzeitlich sind wir ausgezogen. Müssen wir die einbehalten Miete nachzahlen?
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Wieviel war das ?
162 €
3 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht
Wenn die Mietminderung berechtigt war, werdet Ihr das nicht nachzahlen müssen, da der Vermieter ja nicht die geschuldete Leistung erbracht hat.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht
Das wird wohl ein Gericht entscheiden. Ihr seid gut beraten, das Geld nicht auszugeben, dann schmerzt es nicht, wenn es zurückbezahlt werden muss.
Das würde ich mal gepflegt aussitzen bis er sich meldet. Ich denke nicht, dass er für die Summe einen Aufstand macht.