Schaden von Haftpflicht erstattet, darf Vermieter für den Rest Kaution einbehalten?
Mir ist etwas ins Waschbecken gefallen was ejnen Sprung auslöste. Ich meldete es umgehend der Haftpflichtversicherung. Diese erstattete den Zeitwert ca 150 Euro.
Da wir ausgezogen sind möchte der Vermieter jetzt von uns den Restwert (450-150) von der Kaution einbehalten.
Darf er das?
3 Antworten
Lasst ihr es doch einfach instandsetzen. Wenn es so günstig ist, und der Vermieter zuviel abrechnet, dann dürfte das ja kein Problem sein, so Geld zu sparen. Ihr habt ja auch Geld von der Versicherung bekommen. Wenn es aber teurer ist als die 150 € von der Versicherung, sehe ich es auch in Ordnung an, dass der Vermieter euch das in Rechnung stellt. Er hat es ja nicht kaputt gemacht, warum soll er auf dem Schaden sitzen bleiben?
Nein, der Schaden ist voll beglichen, der Vermieter hat keinen weiteren Anspruch.
Nein, darf er nicht. In der Miete ist auch eine Abnutzungsgebühr enthalten. Sollte er dir die Kaution einbehalten, so kannst du ihn zur Herausgabe zwingen und die Kosten des Anwalts zahlt er dann auch noch.
es ist kein Schaden aus rechtlicher Sicht mehr vorhanden, da die Versicherung kulanzmäßig den Zeitwert ja reguliert hat. Also Nein
Danke! Das heißt auch der " Schaden" darf auf keinen Fall ins Übernahmeprotokoll oder?