Muss ich bei einer fristlosen Kündigung noch die Miete für 3 Monate zahlen wenn ich zum Ende des Monats raus muss?

4 Antworten

 aber ist nicht weiter darauf eingegangen für diesen Schein muss man bei der Wohnung mit 2 Leuten unter 3400€ brutto verdienen damals hätten ich und meine Freundin dies erfüllt

Was heißt "hätten", hast Du damals einen Schein bekommen?

aber jetzt verdienen wir Zuviel und bekommen diesen nicht mehr

Oder warst du einfach zu faul und hast das Teil nie beantragt

Weil: Ein Mieter, der eine Sozialwohnung in berechtigter Weise bezogen hat, muss keine Kündigung befürchten, wenn er später die Berechtigung verliert, weil sein Einkornmen gestiegen ist.

Ansonsten: Nein, der Vermieter kann keine weitere Mieter über den Mietzeitraum hinaus verlangen. Im Gegenteil: Er hätte sich um den Schein (falls Du ihn nicht beantragst und damit ausgehändigt hast) kümmern müssen.


Pisok 
Fragesteller
 12.10.2021, 19:57

Ich habe den Schein nie beantragt weil ich es vergessen habe und der Vermieter nur bei der Besichtigung den wbs angesprochen hat und dann beim unterschreiben des Mietvertrags nicht mehr dazu gesagt hat und ihn auch in dem Jahr nie angefordert oder überhaupt nachgefragt hat also war der Mietvertrag theoretisch nie gültig denke ich da meine Freundin zudem ja auch nie den Vertrag unterschrieben hat

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tinalisatina  12.10.2021, 20:31
@Pisok
also war der Mietvertrag theoretisch nie gültig denke ich

Da denkst Du falsch. Natürlich war der Mietvertrag gültig. Das spielt nur keine Rolle, das du keine Berechtigung hast, die Wohnung zu mieten (und nie hattest) und Dir der Vermieter kündigen muss. Selbst verbockt, sorry.

Aber wie gesagt: Bezahlt wird bis Mietende, nicht länger.

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Pisok 
Fragesteller
 12.10.2021, 21:12
@tinalisatina

ja das ich da raus muss ist schon klar ich erhalte die Kündigung voraussichtlich morgen dann hätte ich noch ein paar genauere fragen wenn sie sich dafür nochmal Zeit nehmen würden sie scheinen sich auf dem Gebiet ja sehr gut auszukennen

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Rechlich gesehen besteht gemäß BGB kein Grund für eine Kündigung des Mietvertrages durch den Vermieter. Dieser wäre also mangels Rechtsgrundlage zu widersprechen. Das kann auch die Dame vom Amt so nicht fordern.


Pisok 
Fragesteller
 13.10.2021, 09:30

Ich habe keinen wbs das ist die Voraussetzung für die Wohnung

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albatros  13.10.2021, 11:15
@Pisok

Dann solle man dir das Gesetz benennen, nach dem du jetzt ausziehen musst/sollst bzw. der Vermieter dir kündigen sollte.

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Wenn du einen Mietvertrag unterschrieben hast dann musst du auch dafür aufkommen


Pisok 
Fragesteller
 12.10.2021, 19:02

Aber er hat seine Pflicht nicht erfüllt und der Mietvertrag ist deshalb praktisch nicht gültig oder nicht

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Pisok 
Fragesteller
 12.10.2021, 20:01
@MrUnbekannt47

Es ist doch die Pflicht des Vermieters mich erst einziehen zu lassen wenn der Mietvertrag gültig ist wenigstens mit mir abzusprechen wann ich den nachreichen kann aber er hat ja nie danach gefragt und ich als Mieter bei meiner ersten Wohnung bin davon ausgegangen wenn der Vermieter mir die Wohnung gibt wird das schon alles richtig sein

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Wenn er Dir zu einem bestimmten Zeitpunkt kündigt, musst Du nur bis dahin die Miete zahlen, das ist doch klar. Keine Leistung, keine Kohle.

Miete zahlst Du nur solange, wie Dir die Wohnung zur Verfügung steht.


bwhoch2  12.10.2021, 20:59

Üblicherweise bei fristlosen Kündigungen nicht richtig.

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