Muss ich bei einer fristlosen Kündigung noch die Miete für 3 Monate zahlen wenn ich zum Ende des Monats raus muss?
Hallo, ich habe ein Problem ich wohne seit etwas über einem Jahr mit meiner Freundin in einer Wohnung für die man wohl einen wohnberechtigungsschein benötigt mein Vermieter hat es zwar mal angesprochen aber ist nicht weiter darauf eingegangen für diesen Schein muss man bei der Wohnung mit 2 Leuten unter 3400€ brutto verdienen damals hätten ich und meine Freundin dies erfüllt aber jetzt verdienen wir Zuviel und bekommen diesen nicht mehr nun hat mich vor einer Woche eine Frau vom Wohnungsunterstützungsamt (bin mir nicht mehr sicher wie es heißt) und sagte ich muss sofort ausziehen und das ich da nie wohnen durfte. Also hat sie sich mit meinem Vermieter in Verbindung gesetzt und dieser soll mir jetzt zum 15ten kündigen und ich hätte dann noch bis zum Ende des Monats Zeit die Wohnung zu räumen allerdings sagt er jetzt das ich ihm noch 3 Monate die Miete weiterzahlen muss weil er ja nicht schuld daran ist und die Kosten nicht tragen muss aber er hätte mir die Wohnung ja nie geben dürfen bis ich ihm diesen Schein nicht gegeben habe und meine Freundin hat diesen Mietvertrag auch nie unterschrieben an was muss ich mich jetzt halten ?
4 Antworten
aber ist nicht weiter darauf eingegangen für diesen Schein muss man bei der Wohnung mit 2 Leuten unter 3400€ brutto verdienen damals hätten ich und meine Freundin dies erfüllt
Was heißt "hätten", hast Du damals einen Schein bekommen?
aber jetzt verdienen wir Zuviel und bekommen diesen nicht mehr
Oder warst du einfach zu faul und hast das Teil nie beantragt
Weil: Ein Mieter, der eine Sozialwohnung in berechtigter Weise bezogen hat, muss keine Kündigung befürchten, wenn er später die Berechtigung verliert, weil sein Einkornmen gestiegen ist.
Ansonsten: Nein, der Vermieter kann keine weitere Mieter über den Mietzeitraum hinaus verlangen. Im Gegenteil: Er hätte sich um den Schein (falls Du ihn nicht beantragst und damit ausgehändigt hast) kümmern müssen.
also war der Mietvertrag theoretisch nie gültig denke ich
Da denkst Du falsch. Natürlich war der Mietvertrag gültig. Das spielt nur keine Rolle, das du keine Berechtigung hast, die Wohnung zu mieten (und nie hattest) und Dir der Vermieter kündigen muss. Selbst verbockt, sorry.
Aber wie gesagt: Bezahlt wird bis Mietende, nicht länger.
ja das ich da raus muss ist schon klar ich erhalte die Kündigung voraussichtlich morgen dann hätte ich noch ein paar genauere fragen wenn sie sich dafür nochmal Zeit nehmen würden sie scheinen sich auf dem Gebiet ja sehr gut auszukennen
Rechlich gesehen besteht gemäß BGB kein Grund für eine Kündigung des Mietvertrages durch den Vermieter. Dieser wäre also mangels Rechtsgrundlage zu widersprechen. Das kann auch die Dame vom Amt so nicht fordern.
Ich habe keinen wbs das ist die Voraussetzung für die Wohnung
Wenn du einen Mietvertrag unterschrieben hast dann musst du auch dafür aufkommen
Aber er hat seine Pflicht nicht erfüllt und der Mietvertrag ist deshalb praktisch nicht gültig oder nicht
Es ist doch die Pflicht des Vermieters mich erst einziehen zu lassen wenn der Mietvertrag gültig ist wenigstens mit mir abzusprechen wann ich den nachreichen kann aber er hat ja nie danach gefragt und ich als Mieter bei meiner ersten Wohnung bin davon ausgegangen wenn der Vermieter mir die Wohnung gibt wird das schon alles richtig sein
Wenn er Dir zu einem bestimmten Zeitpunkt kündigt, musst Du nur bis dahin die Miete zahlen, das ist doch klar. Keine Leistung, keine Kohle.
Miete zahlst Du nur solange, wie Dir die Wohnung zur Verfügung steht.
Ich habe den Schein nie beantragt weil ich es vergessen habe und der Vermieter nur bei der Besichtigung den wbs angesprochen hat und dann beim unterschreiben des Mietvertrags nicht mehr dazu gesagt hat und ihn auch in dem Jahr nie angefordert oder überhaupt nachgefragt hat also war der Mietvertrag theoretisch nie gültig denke ich da meine Freundin zudem ja auch nie den Vertrag unterschrieben hat