Freistellung einer Wohnung?
Wir würden gerne eine Wohnung beziehen, wofür man einen Wohnberechtigungsschein für 3 Personen benötigt. Die jetzige Mieterin wohnt alleine mit ihrem Sohn dort und wir haben nur einen Schein für meinem Partner und mich.
Der Vermieter schlug uns vor die Stadt zu bitten diese Wohnung dann für 2 Personen freizustellen.
Wie muss ich vorgehen?
4 Antworten
Ruf da an, wo dein Wohnberechtigungsschein ausgestellt wurde. Der Vermieter muss die Vermietung an Berechtigte nachweisen. Wenn er anderweitig vermieten will, muss er meines Wissens begründen, dass er keine geeigneten Mieter mit passendem WBS gefunden hat.
Hab noch nie gehört, dass es sowas gibt.
Was soll der Sinn dahinter sein? Jetzt leben 2 Personen in der Wohnung. Ihr seid auch nur zu zweit.
Warum wollt Ihr also die jetzigen Mieter rauswerfen (lassen)?
Dann schreib das doch in der Frage. Ihr könnt die Wohnung trotzdem nicht bekommen.
Wäre toll, wenn du den Grund in deine Antwort schreiben würdest.
"Hab noch nie gehört, dass es sowas gibt.", dann glaube ich deinen Aussagen nicht. Somit beende ich das einseitige Gespräch. Schönen Tag noch.
Das wird die Stadt nicht tun.
Solche Wohnungen sind sehr rar und es ist nicht Sinn der Sache, sie unterzubelegen.
Solche Wohnungen habe ich jetzt schon sehr oft gesehen.
Wenn es mit uns schlimm ist, da wir zu zweit sind. Warum darf dann die Frau mit ihrem Kind alleine dort leben.
Vielleicht hat sie nicht immer alleine mit dem Kind dort gelebt. Könnte sein, dass der Vater des Kindes auch mal dort gewohnt hat.
Bei der Stadt anrufen und das Problem schildern.
Uns wurde eine Nummer genannt die wir anruften, diese existiert nicht.
Dann such im Internet. Oder fragst bei dem Vermieter nach der richtigen Nummer.
Die Frau möchte mit ihrem Kind ausziehen.