Finanzamt fragt nach Mitverältniss wie soll ich mich verhalten?

8 Antworten

Da ich mich damals Selbstständig gemacht hatte, wurde mir geraten doch einen Mietvertrag mit meinem Vater zu erstellen, welchen wir auch gemacht haben wo auch eine Summe von 450,- Euro drinne stand an Miete.

Schlecht. So ein schriftlicher Vertrag ist erst einmal bindend.

Wie will der Vater dem Finanzamt glaubhaft nachweisen, dass tatsächlich keine Miete gezahlt wurde? Vielleicht hast Du diese auch jeden Monat in Bar überreicht?

Spätestens zu dem Zeitpunkt, an dem das Jobcenter eingesprungen ist, hätten diese Einnahmen versteuert werden müssen.

Hast Du diese Miete während deiner Selbständigkeit als Betriebsausgabe geltend gemacht?

PatrickLassan  17.10.2019, 14:48

Miete für eine Wohnung gehört zu den Kosten der Lebensführung, das können höchstens bei doppelter Haushaltsführung Werbungskosten oder Betriebsausgaben sein.

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__12.html

Mir ist sowieso umklar, warum dieser Vertrag überhaupt gemacht wurde.

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Ofenroller 
Fragesteller
 17.10.2019, 14:54

ich bin der meinung nein habe ich nicht, das wurde nur vorsichztshalber gemacht falls ich insolvent währe damit ich keinen Wohneigentum habe.

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PatrickLassan  17.10.2019, 19:35
@Ofenroller
damit ich kein Wohneigentum habe.

Das hättest du ohne den Mietvertrag auch nicht gehabt.

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Da ich mich damals Selbstständig gemacht hatte, wurde mir geraten doch einen Mietvertrag mit meinem Vater zu erstellen,

Warum? Ich sehe keinerlei Sinn in einem derartigen Vertrag,

Miete für eine Wohnung gehört zu den Kosten der Lebensführung, das können höchstens bei doppelter Haushaltsführung Werbungskosten oder Betriebsausgaben sein.

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__12.html

Tipp: Geh mit deinem Vater zum Finanzamt und erzähl die ganze Geschichte. Es besteht die Möglichkeit, dass man euch abnimmt, dass es keine Mietzahlungen gab.

Ofenroller 
Fragesteller
 17.10.2019, 14:53

ja ich seh den sinn direkt auch nicht aber der Gründungsberater hatte uns dazu geraten das zu machen, weil ich selbstständig bin und im falle einer insolvenz kein Eigentum haben sollte.

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mausespitz  17.10.2019, 15:07
@Ofenroller

Das hast du so und so nicht, da der Eigentümer immer noch dein Vater ist. Du und dein Vater sind für das Finanzamt zwei verschiedene Personen die nichts miteinander zu tun haben.

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mausespitz  17.10.2019, 15:01

Es wäre noch hilfreich die Kontoauszüge mitzunehmen, an Hand man ersehen kann das kein Geld geflossen ist. Sollte euch das Finanzamt nicht glauben bleibt deinem Vater nichts anderes übrig als die Anlage Vermietung und Verpachtung aus zu füllen und da kann es sein das seine Steuerbescheide im nach hinein geändert werden.

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Ob er die Mieteinnahmen nun erhalten hat oder nicht - offiziell hat er das Geld bekommen und hatte dieses auch in der Steuererklärung angeben müssen.

In irgendeiner Form bedeutet dies Ärger für ihn, Dich (falls Du vom Amt Geld für Miete kassiert hast) oder Euch Beide.

In jedem Fall würde ich mich hier von einem Fachmenschen beraten lassen, bevor ich mich in irgendeiner Form dazu äußere.

Kurz vorweg mein Vater hat gestern einen Brief erhalten vom Finanzamt in dem steht das zwischen ihm und mir seit anfang 2010 ein Mietverhälltniss besteht und er sich dazu äußer soll.

Dann tut das.

Ich wohne in dem Haus von meinen Großältern, was offiziell auch noch meinem Vater gehört, hier bin ich Anfang 2010 eingezogen.

Der Vater ist also dein VM, OK.

Da ich mich damals Selbstständig gemacht hatte, wurde mir geraten doch einen Mietvertrag mit meinem Vater zu erstellen, welchen wir auch gemacht haben wo auch eine Summe von 450,- Euro drinne stand an Miete. Dieser war aber nur obligatorisch und Miete wurde auch nie gezahlt.

Ganz schlecht. Die Nichtzahlung ist im Prinzip nur solange folgenlos, wie nicht entweder der VM oder der Mieter staatliche Leistungen erhalten, weil es dann keine Rückfragen gibt bezüglich des Zahlungsflusses.

ich war 2010 ca. 2,5 Jahre lang selbstständig was sich dann aber Finanzeill nicht getragen hat, danach ca. ein halbes Jahr arbeitslos wo ich meiner Meinung nach auch Geld für diesen Mietvertrag erhalten habe

Und genau das ist das Problem. Hier handelt es sich um Sozialbetrug einer- und Steuerhinterziehung andererseits. Der Datenabgleich hat die Unstimmigkeit jetzt aufgedeckt.

ehrlich geagt wissen wir nicht wie wir uns verhalten sollen, weil reich rechtlich besteht dieses Mietverhälltniss ja wirklich seit 2010 da es diesen Vertrag gibt.

Ab zum Anwalt. Den werdet ihr brauchen:

  • Du hast 2,5 Jahre lang zu Unrecht KdU erstattet erhalten, die dir nicht entstanden sind. Diese sind zurückzuzahlen, zudem wird die Behörde gegen dich eine Anzeige wegen Erschleichens von Leistungen einleiten.
  • Der Vater hat diese Mieteinnahmen zu versteuern, selbst wenn sie ihm nie zugeflossen sind. Denn durch die bare Zahlungweise auch der NK ist hier von bewusster Verschleierung und somit Vorsatz auszugehen. Neben einer rückwirkenden Nachzahlung ab 2010 (und mindestens für die gesamte Dauer der Erstattung dieser Kosten durch die Behörden, sehr viel wahrscheinlicher allerdings bis zum heutigen Tage) ist hier die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens wahrscheinlich.

Is aber 'n bissl sehr doof jetzt....

Wenn Du vom Amt Geld für Miete kriegst, die Du gar nicht zahlst, werden die das überhaupt nicht witzig finden - auch wenn's kein Problem ist, das zurück zu zahlen.
Da kann 'ne Strafanzeige auf Dich zukommen wegen Betrug, und wenn Du Glück hast kannst Du denen klar machen, dass es nicht vorsätzlich war, und dann wird es aber immer noch eine Ordnungswidrigkeit sein, und die kann nochmal eine satte Buße mit sich ziehen...

Auf der anderen Seite steht das steuerliche Problem von Deinem Vater - das kann ich schlecht beurteilen, aber ich glaube, das ist noch das kleinere Problem...

Ofenroller 
Fragesteller
 17.10.2019, 14:32

und wie soll man sich jetzt verhalten =?

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yaK0S  17.10.2019, 14:36
@Ofenroller

Da würde ich auf eine qualifizierte Plattform verweisen:

https://www.frag-einen-anwalt.de/

Oder gleich vor Ort einen Anwalt aufsuchen (Das kann dann schon mal 220,- Euro kosten für ein Erstgespräch)
Am besten einen, der Sozialrecht, Steuerrecht und Mietrecht drauf hat....

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