Hausordnung im Mietvertrag ,Reinigungsplan?

5 Antworten

Die zitierte Klausel im Mietvetrag ist eindeutig - es ist Sache des Vermieters sich darum zu kümmern - wenn er das nicht macht, braucht auch keiner putzen...

Sollte dann die Immobilie verdrecken, kann man, wenn die Zumutbarkeitsgrenzen überschritten werden und der Vermieter nach Aufforderung nicht tätig wird, die Miete kürzen...

Frage doch mal deinen Vermieter, was er dir an der Miete nachlässt, wenn du dich um den Reinigungsplan (der seine Aufgabe ist) kümmerst.

Hier ist der Vermieter in der Pflicht. Mieter sind nicht ohne Auftrag berechtigt, einen Plan zu erstellen. Auch darf der Vermieter nicht ohne schriftliche Zustimmung aller Mieter eine Firma beauftragen die immer die Reinigung durchführt. Das wäre eine einseitige Mietvertragsänderung und die ist unzulässig.

Ich sehe hier nach fruchtloser Abmahnung des Vermieters zur Einhaltung des Mietvertrages (Plan!) die Möglichkeit, die Miete zu mindern. Da sehe ich drei Proz. als noch angemessen.

IHR macht alle 3 Wochen euren Teil und gut ist. Das kann man sich ja selber in einen Kalender eintragen, wann man "dran" ist.

Ansonsten eine Tafel mit einer Schnur zum Aufhängen machen, wo "Diese Woche bitte Hausordnung erledigen" draufsteht, und die dann dem Nachbarn an die Tür hängen.

Und innen an die Haustür einen Jahreskalender hängen und mit drei verschiedenen Textmarkern die Wochen anmalen, dazuschreiben welcher Mieter welche Farbe hat.

Das kostet dich grad mal 15 Minuten, das Ganze... und solche Jahreskalender (Din-A4-Format, 1 Blatt) bekommt man überall als Werbegeschenk!

Das funktioniert bei uns im 8-Parteienhaus wunderbar. Da ist die Regelung pro Etage: An geraden Wochen ist die rechte Haushälfte dran mit ihrer Etage, an ungeraden dann eben die linke Hälfte. Wir haben pro Etage auch so eine Tafel, die hängt man Sonntag abends dann beim gegenüber an die Türklinke als Erinnerung.

Die teure Alternative: Der Vermieter bestellt eine Firma und legt die Kosten dafür auf die Mieter um, wenn die alle nicht wollen.

lollo1972 
Fragesteller
 25.07.2020, 11:40

Dem Vermieter ist das leider völlig egal wie es hier aussieht und ihm ist das alles zu anstrengend

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Dea2019  25.07.2020, 11:45
@lollo1972

Du hast geschrieben: Leider wälzt er alles auf uns ab ,da wir unten wohnen ,sollen wir das nun klären ,wer hier was zu machen hat.

Ich habe dir gesagt, wie das ganz einfach geht! Du brauchst einen Jahreskalender auf einem Din-A4-Blatt und drei verschiedene Textmarker. Mehr nicht.

Es steht dir frei, dem Vermieter zu sagen, dass die Erstellung und Überwachung des "Reinigungsplans" eine hausmeistertätigkeit ist udn ihr das eben nicht macht bzw nicht umsonst macht.

Bei uns hat sich ein EG-Mieter auf die Weise einen Mietnachlass ausgehandelt und schaut halt nach dem Rechten, erstellt den Jahresplan usw.

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lollo1972 
Fragesteller
 25.07.2020, 11:52
@Dea2019

das Thema hatten wir leider schon mit dem Vermieter ,er würde uns keinen Mietnachlass geben ...Er zieht sich leider aus der Pflicht ,weil er keinen Ärger will wegen Putzen und co...das will er dann lieber uns aufbrummen und da es nunmal im Mietvertrag steht ,sollte er das von sich bei den anderen Parteien schon selber ansprechen.

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Dea2019  25.07.2020, 12:09
@lollo1972

Dann dem Vermieter klipp und klar sagen: IHR lasst euch das nicht auflasten, das ist nicht eure Aufgabe als Mieter. Gegen einen Mietnachlass wäret ihr eventuell bereit,dies Funktion eines Hausmeisters zu übernehmen, aber ohne Nachlass lehnt ihr das einfach ab.

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Gerhart  25.07.2020, 13:36

Die teure Alternative ist nicht realisierbar, weil sie illegal wäre. In Ernstfall müsste der VERMIETER diese Kosten tragen....

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das muss der vermieter machen und sich darum kümmern, dass er der eingehalten wird

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung