Beide Hauptmieter was ist wenn einer auszieht?

6 Antworten

"Beide Hauptmieter was ist wenn einer auszieht?"

Der Mietvertrag läuft für beide Mieter weiter. Beide Mieter haften gegenüber Vermieter weiterhin gesamtschuldnerisch für die vollständige Mietzahlung und für Schäden in der Mietwohnung.

Eine Kündigung der Mieterin wäre unwirksam, weil nur die Mieterpartei gemeinsam kündigen kann. Die Auflösung des MV wäre anzustreben mit dem Ziel, dass du allein einen Mietvertrag weiterführst.

Sie bleibt Mieterin - kündigen könnt ihr nur gemeinsam

der Vermieter muss auch nicht den "Mieteraustausch" akzeptieren ...

ihr habt BEIDE den Mietvertrag unterschrieben, in dem Fall muss der Mietvertrag von beiden gekündigt werden. Fristgerecht sind laut Gesetz 3 Monate vorgesehen.

Sie kann vorzeitig ausziehen, bleibt aber für die Kosten in der Pflicht. Der Vermieter kann sich eine Person aussuchen; meist die Person, die in der Wohnung verbleibt.

Gemeinschaftliche Haftung; der Verbleibende kann dann sehen wie er an die "Kohle" des Ausgezogenen kommt. Innenverhältnis.

oder wenn alle einverstanden sind, ein Aufhebungsvertrag und du wirst alleiniger Mieter.

"aber trotzdem muss sie sich doch dann um den nachfolger kümmern"

Nein. Sie muss mit dem Vermieter abklären ob er sie mit Kündigungsfrist aus dem Mietvertrag lässt. Wenn ja bist du dann zukünftig alleine für die WG verantwortlich (bis halt im Zweifel jemand dazu zieht). Sie muss dir keinen anderen WG- oder Mietvertragspartner suchen

Gerhart  09.08.2020, 19:41

Dein Lösungsvorschlag trifft nicht zu

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Muss sie nicht. Wenn Du dort weiter wohnen willst und die Miete nicht allein stemmen kannst, wird das wohl Dein Part werden.