Kann man bei einem befristeten Mietvertrag vor dem 1 Jahr ausziehen?
Hey, ich bin Dezember 18 in diese Wohnung eingezogen und habe jetzt ziemliche Geldprobleme und würde gerne wieder ausziehen. Im Internet habe ich gelesen dass man aus einem befristeten Vertrag nicht vor 1 Jahr herauskommt...aber im Mietvertrag den ich bekommen habe steht nur die Mietdauer von 3 Jahren drinnen und darunter steht sowohl Mieter als auch Vermieter können inerhalb der Laufzeit vom Mietvertrag zurücktreten mit einer 3 Monatigen Kündigungsfrist...
von erst ab einem Jahr kündigbar steht da garnichts drinnen.
Was steht mir also bevor?
14 Antworten
... nur das, was Du mit Deinem Vertragspartner vereinbart hast, was denn auch sonst?
Da du östereichische Staatsbürgerin bist und vermutlich dort auch wohnst, gilt das Mietrecht von Östereich, das gegenüber dem deutschen Mietrecht einige Besonderheiten aufweist.
So kannst du tatsächlich nach einem Jahr Mietzeit einen befristeten Mietvertrag ordentlich kündigen.
So wäre also eine Kündigung am 01.12.2019 zum 29.02.2020 rechtens, vorausgesetzt, das 1. Mietjahr endet am 30.11.2019.
Unabhängig davon kannst du mit dem Vermieter über eine einvernehmliche Vertragsauflösung verhandeln oder über einen Nachmieter mit ihm sprechen, damit du vorzeitig aus dem Vertrag kommst. Ein Rechtsanspruch besteht dabei nicht.
Es ist schon erstaunlich, wie viele Antworten du schon bekommnen hast, ohne dass wir ueberhaupt wissen, was ihr da genau vereinbart habt.
Ist das nun ein befristeter Mietvertrag (nur als solcher gueltig, wenn im Vertrag ein gesetzlich zulaessiger Befristungsgrund angegeben wurde)? Bei befristeten Mietvertraegen ist es jedoch aeusserst ungewoehnlich, eine Kuendigungsfrist zu vereinbaren (was ohnehin nur fuer eine mieterseitige Kuendigung zulaessig waere, nicht aber auch fuer eine vermieterseitige). Normalerweise kann ein befristeter Mietvertrag ueberhaupt nicht gekuendigt werden.
Oder ist es gar kein befristeter Mietvertrag sondern ein unbefristeter mit beidseitiger Kuendigungsverzichtsvereinbarung fuer einen bestimmten Zeitraum? Auch da waere die Vereinbarung einer Kuendigungsfrist eher ungewoehnlich.
Steht da wirklich drin, dass Mieter und Vermieter mit dreimonatiger Kuendigungsfrist "zuruecktreten" koennen? Das ergibt nicht wirklich einen Sinn. Mit "Ruecktritt" koennte allerdings tatsaechlich eine Kuendigung gemeint sein.
Handelt es sich ueberhaupt um eine Wohnung in Deutschland?
Am besten stellst du hier mal wortgenau alles rein, was zur Befristung, zur Dauer des Mietvertrages und zur Kuendigung im Vertrag steht. Dann sehen wir weiter.
Dann haette ich mir den ganzen Sermon auch sparen koennen.
Es zählt das was in deinem Vertrag steht.
du kannst mit einer 3-Monatsfrist kündigen
Du kennst den Vertrag? Denn so, wie er beschrieben wurde, kann er unmoeglich wirklich gestaltet sein.
Nein, kenne ich nicht. Ich unterstelle jedoch, dass der Auszug "können inerhalb der Laufzeit vom Mietvertrag zurücktreten mit einer 3 Monatigen Kündigungsfrist" drin steht.
Wohnung in Austria