Neuer Mitbewohner ohne Zustimmung eines Mitbewohners´?

5 Antworten

Die Frage lautet, wer ist der Hauptmieter. Nur dieser ist in der Lage eine Entscheidung in Abhängigkeit der Zustimmung des Vermieters zu treffen. Seit Ihr alle im Mietvertrag, kommt drauf an, was im Mietvertrag steht. Gibt es dort keine Mehrheitsentscheidung, müssen ALLE zustimmen.

Rechtsgrundlagen sind § 535 ff. BGB

lovechloe12 
Fragesteller
 05.05.2014, 17:03

wir haben einen normalen 08/15 Mietvertrag, in dem alle drin stehen. Dort steht nichts über Mehrheitsentscheidungen (ist ja auch kein WG-Mietvertrag). allerdings steht dort: "die mieter gelten als gegenseitig bevollmächtigt" ?

ChristianSpky  06.05.2014, 16:42
@lovechloe12

Der Satz bedeutet nur, dass man für einen anderen in Abwesenheit mitentscheiden kann. Da Ihr alle im Mietvertrag drinsteht, gehört euch allen die Wohnung. Demnach müssen auch alle ohne Ausnahme zustimmen. Zudem muss der Vermieter einem Untermietvertrag zustimmen. Soll er mit in den Mietvertrag, muss eine Änderungskündigung her.

Gerhart  11.05.2014, 09:45
@ChristianSpky

Es gibt sie nicht im Mietrecht für Wohnraum - diese Änderungskündigung.

Gerhart  11.05.2014, 09:49
@lovechloe12

Diese Bevollmächtigung muss für die vorgesehenen Rechtsgeschäfte konkret benannt sein.

Ihr seid alle drei Hauptmieter der gesamten Wohnung (es wurden nicht die einzelnen Zimmer vermietet)? Dann müssen alle Hauptmieter und Vermieter zustimmen, wenn ein weiterer Mieter auch als Hauptmieter einsteigen soll. Soll nur ein Zimmer untervermietet werden, benötigt ihr die Zustimmung des Vermieters zur Untervermietung. Nichtsdestotrotz müssen alle Hauptmieter zustimmen.

Stell dir mal vor, ihr würdet einen weiteren MIeter ohne Zustimmung des dritten Mieters einziehen lassen. Das gibt doch mit Sicherheit Stress ohne Ende. Und wenn ihr Pech habt, will der unwillige Mieter ausziehen, damit müsste die Wohnung gemeinsam gekündigt werden oder ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden. Ich bezweifle, dass der VM erfreut darüber wäre. Da hängt also ein ganzer Rattenschwanz dran.......

Wenn der Vermieter einverstanden ist kann er einziehen.

lovechloe12 
Fragesteller
 05.05.2014, 16:58

kannst du mir sagen, woher du das so genau weißt?

johnnymcmuff  05.05.2014, 21:27
@lovechloe12

kannst du mir sagen, woher du das so genau weißt?

Kein Wissen, Vermutungen.

wir haben einen normalen 08/15 Mietvertrag, in dem alle drin stehen. Dort steht nichts über Mehrheitsentscheidungen (ist ja auch kein WG-Mietvertrag).

Ihr habt also einen gemeinsamen Mietvertrag in dem alle als Hauptmieter eingetragen sind, daher gilt Folgendes:

Wenn ein Mieter ausziehen will, kann der Mietvertrag nur gemeinsam gekündigt werden oder wenn Vermieter und alle Mieter einverstanden sind, ein Aufhebungsvertrag gemacht werden.

Ein neuer Mieter kann nur aufgenommen werden, wenn ebenfalls alle Mieter und Vermieter einverstanden sind.

Haben ja eine 75% Mehrheit (theoretisch)

Bei normalen Mietverträgen gibt es sowas nicht.

allerdings steht dort: "die mieter gelten als gegenseitig bevollmächtigt"

Hier die Erklärung dazu:

http://www.schweizer.eu/guterrat/urteile.html?id=11776

MfG

Johnny

Hallo, redet mit ihm und macht ihm klar , dass dann die Kosten durch 4 geteilt

werden, und keiner von euch gewillt ist , auf eine Kostensenkung zu verzichten.

Ich glaube der hat de Sinn einer WG (oder Teil davon) verpeilt.

Von mir aus gesehen , Mehrheits -Beschluß.

pw (-:

Gerhart  11.05.2014, 09:51

Nicht möglich, weil die 3 alle Hauptmieter sind.