Gartenpflege Miete wie oft verpflichtet?
Hallo zusammen,
ich wohne seit einem Jahr zur Miete in einem Mehrparteienhaus mit Gemeinschaftsgarten. Mein Vormieter hatte sich um den Garten gekümmert, zu diesem Zeitpunkt hat er weniger Miete bezahlt als ich, er kümmerte sich also in den Sommermonaten um den Garten, wöchentliches Mähen von zwei kleinen und einer großen Rasenfläche. Heckenschneiden bei Bedarf. Nun habe ich die Gartenpflege übernommen und meine Miete wurde um 40€ gekürzt als „Vergütung“ für die Gartenpflege, das ist vertraglich festgehalten. Die Miete des Vormieters betrug jedoch 100€ weniger für die Gartenpflege. Nun habe ich in den Sommermonaten 2x im Monat gemäht, einmal im Monat die Hecken geschnitten, an heißen Tagen gegossen, Entsorgung von Gartenabfällen und kehren. Ich habe demnach schätzungsweise 4h pro Monat in den Garten investiert. Da es die letzten 3 Wochen fürchterlich geregnet hat und ich die wenigen trockenen Stunden verplant oder arbeiten war, habe ich in den letzten 3 Wochen weder gemäht noch sonstiges, noch dazu war ich die letzte Woche im Urlaub. Nun hat mich der Vermieter darauf hingewiesen, dass ich jede Woche den Rasen mähen soll und wieder die Hecke schneiden, die zugegebenermaßen seit dem letzten Mal um den 10. Juli extrem gewachsen ist. Jedoch wurde nie vereinbart, in welchen Abständen ich zur Gartenpflege des Gartens (den alle Parteien nutzen) verpflichtet bin. Würde ich wöchentlich wie er das wünscht mähen etc. so wäre ich im Monat ca. 8h im Garten beschäftigt, das wäre bei 40€ monatlich in Stundenlohn gerechnet 5€ pro Stunde harte Gartenarbeit und das finde ich extrem unrealistisch. Ein Gärtner nimmt ja teilweise einen Stundensatz von 30-50€ eben weil es Knochenarbeit ist. Nun meine Frage: Vertraglich ist die Gartenpflege festgehalten und 40€ Mietkürzung vereinbart,- es gibt keine Vereinbarung zur Häufigkeit. Kann man bei dem Betrag in einem Gemeinschaftsgarten wirklich verlangen, dass man sich wöchentlich hinstellt und den Garten pflegt? Kann er fordern, was wie viel und in welchen zeitlichen Abständen ich machen muss? Ich habe ihm schon gesagt, dass ich zeitlich nicht dazukomme es wöchentlich zu machen und dass ich den Betrag gerne wieder an die Miete anrechnen würde und die Gartenpflege an jemand anderen abgebe, wenn er nicht einwilligt, muss ich der Gartenpflege trotzdem nach kommen weil es vertraglich so geregelt ist? Ich finde den Betrag für so viele Stunden Gartenarbeit einfach ein Unding..
2 Antworten
Wenn der Vermieter will, dass Gartenpflege nach Kalender gemacht wird, ähnlich wie die Mülltonnen geleert werden, dann soll er dazu einen professionellen Gärtner beauftragen, der so viel kostet, wie Du geschrieben hast und dann kommt er in einen Bereich, wo Mieter das nicht mehr mitmachen, weil es schlicht unwirtschaftlich ist und kostenmäßig völlig übertrieben, denn schließlich würden die Kosten umgelegt und entweder kündigt dann einer nach dem anderen oder die Mieter legen Protest gegen die Abrechnung ein und sind nicht bereit so viel nur für Gartenpflege zu bezahlen. Also am Ende fällt es auf den Vermieter zurück.
Wenn es bei Dir bei der Gartenpflege nur darum geht, dass der Rasen gemäht und die Hecken geschnitten werden, dann ist es auf jeden Fall zu viel verlangt, was der Vermieter von Dir fordert.
Er kann bezüglich des Rasens nur fordern, dass er immer gepflegt aussieht. Wenn ein Rasen in der Hauptwachstumsphase im Sommer mal 2 Wochen lang nicht gemäht wird, ist das Gras zwar lang, aber deswegen ist der Rasen nicht ungepflegt. Wer in mähen muss, hat es allenfalls ein bisschen schwerer und mehr Gras weg zu bringen, aber der Rasen ist deswegen nicht ungepflegt. Es sollte eigentlich Dir überlassen werden, wie oft Du ihn mähst, Hauptsache es bleibt ein Rasen und wird keine Wiese.
Hecken sollte man eigentlich nicht monatlich schneiden. Ich weiß jetzt nicht, welche Art von Hecke das ist, aber gerade im Frühling brüten oft Vögel in Hecken und man sollte sie während der Nistzeit gar nicht stören. Ich meine sogar, dass es genügen muss, wenn eine Hecke 2x im Jahr geschnitten wird. Wer mehr verlangt, übertreibt.
An Deiner Stelle würde ich das dem Vermieter mal klar machen und tatsächlich den Dienst verweigern und lieber wieder die volle Miete bezahlen, als diesen Wahnsinn mit zu machen.
Was genau steht im Vertrag? Keinesfalls kann darin stehen, dass Du immer und für Dauer des Mietverhältnisses den Garten pflegen musst, denn das wäre zuviel verlangt. Stell Dir mal vor, Du kannst wegen Erkrankung oder Verletzung mal längere Zeit diese Arbeit nicht machen.
Wie lange dauert 1x Rasenmähen? 1 Stunde oder weniger? Wie lange dauert es, wenn Du mal in einer Woche nicht mähst, sondern erst nach 2 Wochen? Das Wetter sollte auch immer mitspielen. Wenn der Rasen zu nass ist, geht es meistens ziemlich schlecht. Gerade beim Rasenmähen kannst Du selbst einschätzen, wann es wieder angesagt ist. Der Vermieter könnte allenfalls dann was sagen, wenn Du länger als 2 Wochen nicht gemäht hast und das Gras dadurch schon richtig lang geworden ist, was auf ungenügende Pflege hinweist.
Hecke:
Schau Dir mal an, was hier steht:
【ᐅᐅ】Hecken richtig schneiden | Gartenservice - Gartenpflege (gartenpflege-gartenservice.de)
Ich weiß nicht, welche Hecken das sind (Pflanzenart), aber 2x im Jahr sollte reichen. In besonderen Fällen auch öfters (s. Link). Mehr kann Dein Vermieter nicht verlangen und er könnte es auch nicht durchsetzen, wenn Du Dich weigerst, jeden Monat die Hecken zu schneiden.
Würde ich wöchentlich wie er das wünscht mähen etc. so wäre ich im Monat ca. 8h im Garten beschäftigt, das wäre bei 40€ monatlich in Stundenlohn gerechnet 5€ pro Stunde harte Gartenarbeit und das finde ich extrem unrealistisch.
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Es steht Dir frei, diese Vereinbarung aufzukündigen...
... oder mit dem Vermieter eine andere, konkretere Vereinbarung zu u.U. besseren Konditionen zu vereinbaren.
@ GutenTag2003 Danke! Gibt es da eine Quelle im Gesetz auf die ich mich beziehen kann? Mir war nicht bekannt, dass ich von der Vereinbarung zurücktreten kann, wenn sie im Mietvertrag festgeschrieben steht.
Du solltest den gesetzlichen Mindestlohn fordern, geht er nicht drauf ein, kündige die Vereinbarung auf.
Die "Sondervereinbarung" ist ein Beschäftigungsverhältnis, welches mit 40€ entlohnt wird und mit der Miete verrechnet wird.
Dieses kannst Du, wie jedes andere Beschäftigungsverhältnis auch, kündigen.
Du kannst auch den Mindestlohn fordern. .. und bei Krankheit, Entgeltfortzahlung.
Die Sondervereinbarung im Mietvertrag lautet: "Die Mieterin verpflichtet sich zur Gartenpflege. Entsprechend der Jahreszeit beinhaltet die Gartenpflege das Rasenmähen, Hecke schneiden und Laub zusammenmachen." kein Wort bzgl. der Häufigkeit. Die 40€ stehen auch nicht gesondert im Mietvertrag, sondern wurden von der Kaltmiete abgezogen. Ich zahle kalt 510€ - ohne Gartenpflege hätten es 550€ kalt sein sollen.