Hundekot im Garten (Einfamilienhaus)

12 Antworten

Ähm, schmeiß ihn raus, wenn er ein Haus mit Garten mietet und den Garten dann nicht pflegt, aber benutzt. (Vermutlich steht im Mietvertrag, dass er den Garten benutzt und pflegt?).

Ansonsten könntest Du einen Gärtner beauftragen und ihn die Kosten zahlen lassen. Vorher ankündigen!

ich denke mal du solltest ihn die Nutzung des Gartens untersagen! Du hast ja schon die Arbeit damit. Im Notfall einen Zaun um sein Haus damit er nicht in den Garten kann. Aber sprich vorher mit ihm!

Gerhart  31.05.2013, 09:47

Oho - verbotene Eigenmacht!

wenn Du vertraglich geregelt hast, dass er sich um den Garten kümmern muss, er es aber nicht tut, hast Du da doch etwas in der Hand.

Mhkl1616 
Fragesteller
 31.05.2013, 09:41

Nein, es gibt keinen Mietvertrag. Ich habe das Haus mit Mieter ohne Mietvertrag vor 10 Jahre gekauft. Die Gartenarbeit hatten vorher die Vorbesitzen getätigt, dann hat der Mieter sie freiwillig übernommen und ich hab es Ihm überlassen um den Frieden mit meinen Mieter zu wahren, und nun mag er nicht mehr..... :-(

Gerhart  01.06.2013, 10:13

Der Mieter hat keine Veranlassung jetzt einen schriftlichen Mietvertrag abzuschließen. Er kann zu keiner Vertragsänderung gezwungen werden. Auch eine Klage würde dem nicht abhelfen.

Schreiben Sie ihm, dass der Garten kein Hundeklo ist und mahnen Sie das Verhalten ab, indem Sie gelichzeitig die Hundehaltung widerrufen. Setzen Sie dem Mieter eine enge Frsit zur Abschaffung des Tieres mit der Androhung der fristosen Kündigung des Mietverhältnisses für den Fall, dass die gesetze Frist fruchtlos verstreicht.

Im Übrigen sollten Sie sich mal durchlesen, was das Mietrecht gem. BGB hinsichtlich der Gartenpflege sonst noch so alles hergibt. Kommt der Mieter seinen evtl. Verpflichtungen zur Gartenpflege nicht nach, dann können Sie solche Arbeten nach vorheriger Ankündigung auch durch ein Fachunternehmen auf Kosten des Mieters erledigen lassen. Als "Scheißebeseitiger" sollten Sie sich doch zu schade sein!

Gerhart  01.06.2013, 10:15

Gartenpflege durch Dritte? Das wäre hier möglich, aber der Mieter sitzt am längeren Hebel.

... und immer daran denken: Macht ein Mieter Ärger und ist uneinsichtig, maximale Miete verlangen, also erhöhen, soweit es geht und so bald es geht.