Selbstgebaute Lampe verkaufen?

Hallo zusammen, ich habe vor einiger Zeit Spaß daran gefunden, Lampen zu bauen. Bisher nur für den Eigengebrauch. So stehen in meiner Wohnung mittlerweile mehrere selbstgebaute Lampen herum. Ich gehe hierbei sehr gewissenhaft vor und frage lieber einmal zuviel als einmal zu wenig nach, ob ich alles korrekt gemacht habe. Zudem bin ich - damals motiviert durch meinen Großvater - schon mein Leben lang Hobbyhandwerker. Grundwissen ist daher vorhanden. Erst kürzlich habe ich mich zum ersten mal an das Thema "Rohrlampe" herangewagt und hier auch einige super Tipps zu einer ganz bestimmten Frage erhalten, die ich im Vorfeld noch klären musste. An dieser Stelle nochmal danke an die zahlreichen Helfer.

Ich werde in letzter Zeit nun des Öfteren von Freunden und Bekannten angesprochen, warum ich mir nicht etwas nebenbei verdiene, indem ich mir ein Kleingewerbe anmelde und nebenberuflich in kleiner Stückzahl Lampen produziere. Wie ich schon bei ersten Netzrecherchen feststellen musste, ist es in Deutschland aber wohl scheinbar fast unmöglich, als Amateur (bin kein gelernter Elektriker) vollkommen risikolos elektronische Geräte aus Eigenproduktion zu verkaufen, ohne, dass man mit einem Fuß im Gefängnis und / oder in der Privatinsolvenz steht.

Meine Frage lautet dahr wie folgt: Gibt es einen einigermaßen sinnvollen und vorallem finanziell rentablen Weg, diese Idee evtl. doch noch in die Tat umzusetzen?

Drei Ideen hatte ich bereits, ich weiß aber natürlich nicht, ob das realisierbar wäre, bzw.. ob ich es mir hier nicht zu leicht mache:

1) Die Lampen Als "Bausatz" verkaufen. Sprich, das Gehäuse komplett fertig bauen und sämtliche Elektrokomponenten nur zur Selbstmontage beilegen mit dem Hinweis, dass diese nur durch einen Fachmann montiert werden dürfen.

2) Sollte Idee 1 nicht haltbar sein, evtl. komplett auf die Zugabe der Elektrokomponenten verzichten und bewusst nur als "Lampengehäuse" verkaufen? Wäre zwar suboptimal, da es die Nachfrage sicherlich stark reduzieren würde, aber besser als nichts.

3) Jede Lampe einzeln vor Verkauf von einem Elektriker nach VDE prüfen und dies bescheinigen lassen. Die Frage wäre, ob sich dann ggfls. eine Berufs-Haftpflicht-Versicherung auf dieses Szenario einlässt und ob sich das in der Konstallation finanziell noch lohnt. Das könnte man ja aber im Vorfeld prüfen.

Für nützliche Ideen wäre ich sehr dankbar.

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Gastronomie/ Ist es rechtmäßig die Haftung für Umsatz und Kassendifferenzen völlig den Servicekräften zuzuschreiben?

Hallo in die Runde,
wer von euch ist Gastronomie erfahren oder sogar Arbeitgeber und hat eine begründete Meinung zu folgendem Sachverhalt?

Einem Kollegen wurde auf der Arbeit kurz vor Schichtende der Kellnergeldbeutel gestohlen. Unser Arbeitgeber geht selbstverständlich davon aus, dass er vollständig für den Verlust bzw. die Kassendifferenz von deutlich über 1000€ aus eigener Tasche aufkommen muss. Auch im Arbeitsvertrag ist es so schriftlich festgehalten: "Servicekräfte haften vollständig für Bargeld".

Meines Wissens (anhand verschiedener Diskussionen im Netz) gibt es im Arbeitsrecht die generelle Regelung das der Arbeitnehmer für Schäden, die dem Arbeitgeber entstehen nur dann Haften muss, wenn er diese fahrlässig (Teilhaftung) oder grob Fahrlässig (vollständige Haftung) verursacht hat. Die Beweislast dafür liegt beim Arbeitgeber.
Für einen Schaden z.B. bei der Bedienung einer Maschine macht das total Sinn, der Fall des Kellners ist aber speziell, da er ja Leistungen im Namen des Arbeitsgebers kassiert und selbstständig in einer eigenen Geldbörse Geldbestände verwaltet. Hier kann ich jetzt zwischen Eigentum und Besitz unterscheiden und sagen, dass das Geld nur im Besitz des Kellners ist, aber eigentlich Eigentum des Arbeitgebers (abzüglich Trinkgeld).

Nun gibt es noch die Regelung zur Mankohaftung, die nach meinem Verständnis sagt, ich kann Verantwortung für Kassenfehlbeträge dem Mitarbeiter vollständig zuschreiben, muss dafür aber zusätzlich Mankogeld zahlen mit dem ich die Verantwortungsübernahme zusätzlich vergüte. Weiter scheint die Haftung dann auch auf die Höhe dieses Mankogeldes begrenzt. Dazu habe ich aber nur im Zusammenhang von Kassenbeständen und nicht mobilen Geldbörsen gelesen.

DARAUS SCHLUSSFOLGERE ICH: Wenn das so auch für Geldbörsen stimmt, dann ist es nicht rechtens, dass der Arbeitgeber die Kassendifferenz vom Arbeitnehmer fordert.
(Wie das dann praktikabel sein soll, wenn der Arbeitgeber keinerlei Überblick über die Bargeldbestände des Personal hat, steht dann wieder auf einem anderen Blatt. Könnte ja jeder kommen und sagen, ich hab meinen Umsatz verloren, tut mir leid. Wie sollte man da Missbrauch verhindern?)

Das führt mich zurück zur Frage: Kann der Arbeitgeber die Verantwortung für den Umsatz/Kassendifferenz/Bargeldbestand (und deren Verlust) im Falle von Geldbörsen vollständig auf den Arbeitnehmer abwälzen?
Für Fleissige:
+ Ohne es extra zu vergüten (Mankoregelung)
+ ohne Begrenzung der Haftungssumme, die schnell mal über ein Monatsgehalt hinausgehen kann
+ Kann ich als Gastronom solche Diebstähle und Verluste versichern?

Recht, Arbeitsrecht, Diebstahl, Gastronomie, Haftung, Auto und Motorrad, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Telefonbetrug während der Arbeit (Tankstelle), wer haftet?

Hallo,

Ich war Opfer eines Telefonbetruges bei der Spätschicht in der Tankstelle. Mein Chef verlangt nun dass ich für den Schaden aufkomme. Es rief angeblich eine Firma an, welche noch Daten verlangte um diese zu deaktivieren weil am Tag darauf ein neues Cashcode Gerät installiert werden sollte. Somit scannte ich einige Karten ab und gab die Codes durch.

Auf die Frage ob er die Mitarbeiter darüber informiert dass man keine Cashcodes per Telefon weiterleiten soll, ist zu sagen dass er es mir vor einem Jahr als ich begonnen hatte zu arbeiten mündlich mitteilte, des weiteren befindet sich eine kleine Warnung vor dem Gerät. Allerdings waren die Betrüger sehr gut, der eine Mann gab sich als Vater meines Chefs aus und zudem wurde die Nummer meines Chefs auf dem Display des Telefons angezeigt. Allerdings hat mein Chef von sich aus nicht die Polizei kontaktiert (erst nachdem ich ihn mehrmals aufgefordert hatte), auch auf eine Betriebshaftpflichtversicherung, welche möglicherweise für solche Fälle haften würde, musste ich ihn aufmerksam machen und zudem wollte er mir das Geld noch monatlich vom Lohn abziehen.

Leider versteht man in solch einem Moment nicht dass man Betrügern ausgesetzt ist und es natürlich keine Absicht war. Ich habe bereits einen Anwalt kontaktiert, würde allerdings trotzdem gerne wissen ob mein Chef soweit richtig handelt und wie die Rechtslage für mich aussieht.

Danke im Voraus!

Betrug, Recht, Aushilfe, Haftung, Schaden, Tankstelle
Asbestreste unter dem Gartenhaus entdeckt. Haftet der (unwissende) Vorbesitzer?

wir haben letzte Woche das Gartenhaus abgebaut, das der vorbesitzer dort errichtet (lassen) hat. Darunter haben wir zahlreiche Asbesthaltige Platten und splitter (Dach, gebrochen) gefunden. Nur unter dem Haus. Man kann daher davon ausgehen, dass der, der das Haus gebaut hat, den Asbest dort entsorgt hat. Das Gartenhaus wurde laut Aussage der Vorbesitzerin zwischen 1993 und 1997 aufgebaut.

Ih habe den Asbest jetzt fachmännisch für ca. 800 EUR entsorgen lassen.

Das Haus haben wir vor 3 Jahren erworben und das Gartenhaus hat der Ehemann der Verkäuferin errichtet. Daher habe ich die angeschrieben und nach einer Rückerstattung der Kosten gefragt, da mir der Mangel am Grundstück (arglistig) verschwiegen wurde.

Das wurde Seitens der Verkäufer natürlich abgelehnt. Begründung: man wisse nichts von dem Asbest und kenne den Namen der Firma nicht mehr, die das Gartenhaus dort errichtet hat.

In Wahrheit hat der vor Jahren (vor dem Hauskauf) verstobene Ehemann der Verkäuferin das Gartenhaus selber aufgebaut (das kann der Nachbar bezeugen) und daher auch den Asbest dort (vermutlich) entsorgt.

Spielt das für die Haftung überhaupt eine Rolle, ob es der Ehemann oder eine Firma war ? Wenn es eine Firma war, spielt es eine Rolle für Ihre Haftung mir gegenüber ? die (angebliche) Firma bringt doch nicht einfach asbesthaltigen Müll von einer anderen Baustelle her und vergräbt den bei Ihr im Garten...und sie kriegt es nicht mit........das ist doch etwas weit hergeholt. oder nicht ?

Jetzt behauptet sie jedenfalls damals berufstätig gewesen zu sein, sich nicht an die Firma zu errinnern und daher nichts davon gewusst zu haben. Sie war damals mit dem Ehemann im Grundbuch eingetragen.

Im Kaufvertrag wird die Haftung für versteckte Mängel natürlich ausgeschlossen.

Kan die sich so einfach da rausreden oder muss sie für die Entsorgung zahlen ?

Ich würde mich über Eure Einschätzung der Situation sehr freuen....Danke im Voraus.

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Recht, Asbest, Haftung
Mietrecht - Einbauküche, Muss ich alte Elektrogeräte selbst ersetzen?

Hallo!

Ich ärgere mich ein wenig über meine eigene Dusseligkeit. Vor 2 Jahren habe ich, irgendwie zwischen Tür und Angel, meinen Mietvertrag unterschrieben. Als Bestandteil dessen gilt Anlage 1, die folgendes beinhaltet:

"Dem Mieter wird eine komplett ausgestattete Einbauküche zum Gebrauch zur Verfügung gestellt. [...] Alle Reparaturen, insbesondere die der Elektrogeräte, gehen zu Lasten des Mieters. Soltle ein Elektrogerät nicht mehr zu reparieren oder die Neuanschaffung sinnvoller sein, so ist der Mieter verpflichtet, ein gleichwertiges Gerät anzuschaffen. Dieses Gerät geht in den Besitz des Vermieters über und darf bei Auszug nicht mitgenommen werden. Jedoch erhält der Mieter eine Entschädigung, wen nicht seit Beschaffung des Gerätes fünf Jahre vergangen sind. [...]"

Alle Elektrogeräte sind zum Zeitpunkt des Mietbeginns 15 Jahre alt. Ich traf mit dem Vermieter eine mündliche Abrede (wie doof ich bin!), dass ich nicht für solch alte Geräte "hafte". Er willigte ein. Unterschrieben hab ich das 'Ding' dann scheinbar doch.

Nun lässt der Kühlschrank ordentlich Wasser, dem ist wirklich nicht mehr zu helfen. Auf meine Anzeige ggü. dem Vermieter reagierte er nur mit dem Auszug aus der o. g. Anlage. Ich muss also dafür aufkommen.

Die Einbauküche aber miete ich ja mit.

Frage: Ist diese Anlage mit den Bestimmungen zur Küche wirksam und rechtsgültig? Kann hier von einer Benachteiligung ausgegangen werden?

(Ich verstehe, dass [neue] Geräte geachtet werden sollen und ich diese grds. bestimmungsgemäß benutzen muss. Andernfalls hafte ich ja sowieso auf Schadensersatz bei fahrlässigem Verhalten. Aber ich muss doch nicht wirklich für nun 17 Jahre alte Geräte aufkommen!? Dass die den Geist aufgeben, irgendwann, ist doch klar?) Leider geht die Rechtsprechung ja davon aus, dass eine Küche nach 25 Jahren ihre Nutzungsdauer erreicht hat und erneuert werden könnte. So lange kann ich nicht warten ;)

Ich wäre dankbar, wenn ich den ein oder anderen Tipp bekomme. Danke! :)

Kühlschrank, Mietrecht, Reparatur, Einbauküche, Haftung
Was kann ich tun, wenn Warensendung nicht ankommt?

Habe ein etwas kniffliges Problem.... Ich habe bei Ebay 3 Teile bestellt. Unter Versand stand sonstige, (schön gerissen gemacht), und 4,00 €. Dann stand da noch: sparen Sie Versandkosten und bezahlen Sie nur 1,00 € pro Zusatzartikel. Also habe ich insgesamt 6,00 € Versand bezahlt. Das Päckchen, wovon ich ja ausging, wurde am 03,08.2011 als verschickt markiert. Vor etwa 3 Tagen schrieb ich dem (Privat)-Verkäufer, dass das Päckchen noch nicht da sei. Er bat mich um ein bisschen Geduld, da er es als Warensendung verschickt hätte. Heute ist immer noch nichts gekommen. Also schrieb ich ihm wieder. Jetzt will er in ein paar Tagen einen Nachforschungsantrag stellen. Darüber habe ich mich jetzt kundig gemacht und sehe da nicht viel Chancen. Vielleicht kommt es ja noch. Es handelt sich um einen Warenwert von über 50,00 €. Wie kann man so etwas als Warensendung verschicken??? Ich bin wirklich alles andere als reich, und es ist für mich viel Geld. Was kann ich denn machen, wenn es hart auf hart kommt??? Ich glaube ja sogar, dass es abgeschickt wurde. Nur eben als Warensendung. So ein Nachforschungsantrag dauert ja wohl auch bis zu ein paar Monaten. Bis dahin kann ich bei Ebay dann nichts mehr erreichen. Was würdet ihr tun??? Und wie sieht es aus, bei: Versand "sonstige". Es stand 4,00 € Versand daneben. Da geht man doch davon aus, dass es wenigstens als Päckchen geschickt bekommt. Einen Anwalt kann ich mir auch nicht leisten und mit Paypal hab ich auch nicht gezahlt. Habe lediglich die Kontoauszuge von der Bank... Also ??????

eBay, Haftung, Warensendung
Wer übernimmt die Kosten für einen beschädigten WC-Deckel - Mieter oder Vermieter?

Hallo ihr Lieben. Mein Freund und ich wohnen seit knapp drei Jahren in der Wohnung und nun ist der WC-Deckel beschädigt. Wenn man die Brille komplett öffnet, sieht man quer rechts und links Risse, die sich immer mehr ausbreiten, sprich sie ziehen sich nach oben. Entstanden ist das durch das ständige zufallen des WC-Deckels. Dieser war so doof angebracht, dass der Deckel immer von selber zugeknallt ist. Wir haben versucht immer darauf zu achten, dass das nicht passiert, aber wenn man Gäste hat, ist man ja nicht dabei und somit ist der Deckel öfter entsprechend zugeknallt.

Wir haben natürlich die Situation unserem Vermieter erzählt und er hat den Deckel so angebracht, dass dieser nicht mehr so runterknallt. Doch war es schon zu spät... er hat schon einen Riss bekommen. Wir (auch unsere Vermieter) dass es noch nicht so schlimm ist.. somit haben wir dann mit Absprache natürlich nichts unternommen. Jetzt müssen wir allerdings was machen!

Wir wollen diesen natürlich ersetzen. Ein Gespräch mit den Vermietern hat schon stattgefunden. Ich würde das Thema nicht ansprechen, wenn es irgendein WC-Deckel ist. Dieser Deckel kostet mir mal eben ca. 70 €. Und ja, nur der Deckel. Unser Vermieter hat ein WC im Bad angebracht, wo ich echt staune, dass ein Deckel so viel kosten kann. :/

Wer muss die Kosten übernehmen und wenn ich diese bezahlen muss, kann ich das über meine Haftpflichtversicherung laufen lassen? Ich weiß, dass ich einen Grund angeben muss, aber was sagt man denn da am Besten?

Vielleicht könnt ihr mir helfen. Ich danke euch schon mal! :)

Viele Grüße

Badezimmer, Wohnung, Mieter, Vermieter, Rechte, Toilette, Kosten, Haftpflichtversicherung, Haftung
Stromzähler falsch angeschlossen - Haftung?

Guten Tag,

ich habe folgendes Problem:

Vor 2 Jahren hatte ich ein Haus gekauft und ganz normal die Stromstände abgelesen und berechnet bekommen - es gab auch keine auffällig niedrigen Verbräuche - für mein Gefühl lagen wir eher im normalen Bereich (2 Personenhaushalt, beide berufstätig und den ganzen Tag nicht zuhause).

Der Verbrauch 2012 (estes volles Jahr) wurde dann auch mit ca. 3.000 KWh abgerechnet.

Dieses Jahr wurde eine Photovoltaikanlage installiert. Beim Austausch der Zähler kam dann ein paar Tage später die Nachricht vom Energieversorger, dass am Zähler eine Phase nicht angeschlossen gewesen sein, der Zähler damit falsch gezählt hätte und fordert dementsprechend Nahzahlungen für 2011 und 2012 auf Basis Hochrechnungen zurück.

Vorab: es gibt keinen Vorwurf der Manipulation durch uns oder dem Vorbesitzer, da der Zähler verblombt war, es geht rein um die Falschzählung.

Nun frage ich mich, wie die Sache rechtlich aussieht:

Darf der Energieversorger nachberechnen, obwohl der Fehler ja bei ihm lag und wie es auch nicht merken konnte, da Zähler verblombt und Verbrauch nicht auffällig?

Ich mag mich nicht um tatsächliche Kosten drücken - was ich evtl. mehr verbraucht haben sollte als angezeigt, zahle ich auch - ich habe ja schließlich eine Gegenleistung erhalten.

Die Frage ist nur, war der Zähler wirklich falsch angeschlossen und welche Differenz ist Fakt - bzw. wer muss das wem nachweisen und sind hier Schätzungen rechtens?

Die erste Aussage war, wenn eine von drei Phasen fällt, wurde ein Drittel zu wenig berechnet. Dies erschien mir weit zu hoch und nach Rückfrage beim Energieversorger wie es denn sei, wenn die 3. Phase zum Großteil im nichtgenutzen Teil des Hauses verlegt wäre, korrigierte er die Abrechnung von ca. 33 % Nachzahlungauf ca. 25% nach unten.

Bei mir bleibt jedoch immer noch ein unsicheres Gefühl ob dies alles so stimmen kann und auch rechtens ist. Klar, könnte die nichtzählende Phase auch an Küche etc. hängen und mehr als 1/3 verbraucht haben - aber aufgrund der Höhe ist dies eher unwahrscheinlich.

Da wir im Zuge des Einzuges, Baumaßnahmen etc. sicherlich schwankende Verbräuche hatten, fehlen die Langzeiterfahrungen.

Dazu kommt, dass der Fehler Ende März auffiel, ich dann noch 2 Monate im Haus wohnte und nach Trennung nun nur noch 1 Person im Haus wohnt, was den Verbrauch in der Zeit nach dem Zählertausch nicht ganz vergleichbar macht.

Hat jemand eventuell schon ähnlicher Erfahrungen gemacht, da ich im Internet noch nichts ähnliches finden konnte?

Vielen Dank für eure Antworten! :-)

Energieversorger, Haftung, Nachzahlung, Stromzähler, fehlerhaft
Haftungsansprüche bei Renovierung in Eigenleistung?

Hallo an alle! Wie sieht es mit den Haftungsansprüchen aus, wenn man in Eigenleistung eine Bad-Sanierung vornimmt? Also gehen wir von folgenden Umstand aus: man erwirbt eine Eigentumswohnung aus den 60er und möchte entsprechende Sanierungen/Renovierungen vornehmen. Es wird im Badezimmer u.a. sämtliche Sanitäranlagen wie Badewanne, Waschbecken, WC, entfernt, die alten Fliesen werden angeklopft, der Heizkörper wir umgesetzt, etc. Sämtliche Rohrleitungen werden nur installiert und man kreiert den Platz für ein neues WC, eine Dusche und ein Waschbecken. Alles wird von einem Bekannten durchgeführt, der dies im Rahmen eines Freundschaftsdienstes tut und daher natürlich auch keine Rechnung ausstellt. Jetzt gibt es z.B. nach Abschluss der Arbeiten 1 oder 2 Jahre später eine Leckage an den Wasserleitungen und es entsteht ein Wasserschaden. Übernimmt die Versicherung den Schaden? Oder will die Versicherung erstmal Rechnungen sehen, um zu prüfen, ob auch alles fachgerecht von einem Klempner gemacht wurde? Hat die Versicherung da das Recht die Schadenregulierung abzuwehren? Es heißt ja oft in der Allgemeinheit, dass man sowas immer lieber "auf Rechnung" machen lassen soll, damit man sich bei Schäden gegenüber der Versicherung quasi absichert. Wie genau verhält es sich denn nun??? Über fundierte Antworten würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank vorab an alle!

Haus, Renovierung, Haftung