Warensendung verloren gegangen- wer übernimmt die Haftung?
Hallo;
ich habe ein Produkt über eBay ka. Verkauft. Die Käuferin schreibt mir schon seit mehreren Tagen (unfreundlich), dass sie die Ware nicht erhalten hat und möchte das Geld zurück. Ich habe sie freundlich aufgeklärt, dass es passieren kann, dass es länger dauer oder verloren geht. Sie möchte zur Polizei gehen, weil ich es ihr nicht erstatten möchte! Ich kann ja genau so wenig wissen, ob sie mich anlügt? Ich habe nur den Beleg für die Briefmarke, der bringt natürlich eh nichts ! Ich habe die Ware erst vor 5 Tagen verschickt, habe es ihr am gleichen Tag auch geschrieben. Sie glaubt mir aber nicht, dass es länger dauern kann.
Ebenso hat sie mir gesagt; dass es meine schult sei, weil ich ihr die Versicherung nicht angeboten habe. Stimmt das ? Sie musste, dass es eine ganz normale Warensendung ist. Wie soll ich handeln? Wer haftet?
vielen Dank.
3 Antworten
Hi,
wenn Du ausdrücklich die Warensendung angeboten hast (die es eigendlich nicht mehr gibt, sondern durch die BÜWA ersetzt worden ist) und die Käuferin sich damit einverstanden erklärt hat, dann haftet sie laut deutschem Gesetz (§447 BGB) bei beschädigung/ Verlust auf dem Transportweg. Da kann sie garnichts machen.
Des Weiteren ist eine Warensendung bzw. BÜWA günstiger und wird dafür nachrangig verschickt! Diese Sendungen brauchen in der Regel immer länger als alle anderen. Man muss also mit (offiziell) 2-4 Werktagen rechnen, und gerade jetzt zu Corona kann es noch längern dauern.
Aber... wie hat sie bezahlt?
Überweisung? - Dann lass sie meckern.
PayPal? - Wer PayPal anbietet der bietet auch den Käuferschutz an und laut diesem ist man als VK dazu verflichtet nachweisbar (Einschreiben, Paket, Express) zu verschicken. tut man das nicht, dann der Käufer einen Käuferschutzantrag stellen und wird das Geld zurück erhalten, weil man den Versand nicht beweisen kann.
Gruß
Erstmal abwarten, die Post braucht im Moment oft länger. Selbst wenn sie Anzeige erstattet wird da nichts passieren du hast es versendet und ab dem Moment haftest du bei privat Verkauf nicht mehr. Du könntest einen Nachforschungsauftrag stellen bei der Post ich weiß aber nicht ob das nur mit Paketnummer geht.
Hattest Du explizit Warensendung angeboten?
Dann siehe hier:
Es stand in der Anzeige und habe ihr auch den Preis für den Versand dafür vorher gesagt