Warensendung verloren gegangen- wer übernimmt die Haftung?

3 Antworten

Hi,

wenn Du ausdrücklich die Warensendung angeboten hast (die es eigendlich nicht mehr gibt, sondern durch die BÜWA ersetzt worden ist) und die Käuferin sich damit einverstanden erklärt hat, dann haftet sie laut deutschem Gesetz (§447 BGB) bei beschädigung/ Verlust auf dem Transportweg. Da kann sie garnichts machen.

Des Weiteren ist eine Warensendung bzw. BÜWA günstiger und wird dafür nachrangig verschickt! Diese Sendungen brauchen in der Regel immer länger als alle anderen. Man muss also mit (offiziell) 2-4 Werktagen rechnen, und gerade jetzt zu Corona kann es noch längern dauern.

Aber... wie hat sie bezahlt?
Überweisung? - Dann lass sie meckern.
PayPal? - Wer PayPal anbietet der bietet auch den Käuferschutz an und laut diesem ist man als VK dazu verflichtet nachweisbar (Einschreiben, Paket, Express) zu verschicken. tut man das nicht, dann der Käufer einen Käuferschutzantrag stellen und wird das Geld zurück erhalten, weil man den Versand nicht beweisen kann.

Gruß

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Angestellte bei der Postbank

Erstmal abwarten, die Post braucht im Moment oft länger. Selbst wenn sie Anzeige erstattet wird da nichts passieren du hast es versendet und ab dem Moment haftest du bei privat Verkauf nicht mehr. Du könntest einen Nachforschungsauftrag stellen bei der Post ich weiß aber nicht ob das nur mit Paketnummer geht.