Welchee zweitname passt zu Alex?

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12 Stimmen

7 Antworten

Hallo,

bevor du dir einen Namen aus den Fingern ziehst, den du dann auch nicht mehr ändern kannst:

Im Gesetz ist nirgendwo geregelt, dass die Anzahl der Vornamen nicht geändert werden dürfte. Die vom Bundesinnenministerium verbreitete Rechtsauffassung wird einer richterlichen Prüfung nicht standhalten.

Kurz: Bevor du einen Namen hast, den du eigentlich nicht willst, kannst du auch einfach vors Amtsgericht, wenn sich dein Standesamt dumm anstellt.


Marie4456 
Beitragsersteller
 09.08.2024, 20:17

Danke für die hilfreiche Antwort

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Joan, Luca, Jona(h), Adrian

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Teil der LGBTQ+ Community

Hallodnendjskn  13.10.2024, 09:06

Ich würde Luca nehmen nur hald mit k also Luka

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Das stimmt doch gar nicht. Du musst nicht wieder einen Zweitnamen haben. Wenn du keinen willst, brauchst du keinen aussuchen. Und wenn du vorher keinen hattest, aber unbedingt einen willst, kannst du einen aussuchen. So eine Regel gibt es in Deutschland zumindest nicht. Gab es nie mit TSG, und wird nicht mit SBG eingeführt werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bin bisexuell und nichtbinär & kenne viele andere 'Queere'.

TheSnowGlobe  09.08.2024, 23:26

Zum Hintergrund: Nachdem die ersten Standesämter auf offene Fragen bzgl. des SBGG stießen, haben diese sich diesbezüglich offenbar wiederum an das Bundesministerium des Inneren (BMI) gewandt. Vermutlich damit man nicht immer wieder die selben Fragen beantworten muss, hat man dort ein Rundschreiben zu den wichtigsten Fragen erstellt und den Standesämtern zukommen lassen. In einem Punkt geht es um die Frage, ob die Anzahl der Vornamen geändert werden kann.

Das BMI stellt erst einmal fest, dass dazu explizit nichts im SBGG steht. Also hat das BMI kundgetan, wie ihre eigene Sichtweise bzw. Interpretation dazu ist. Ausgangspunkt der Argumentation ist das Namensänderungsgesetz, welches aussagt, dass der oder die Vornamen einer Person nur aus einem wichtigen Grund geändert werden dürfen. Das SBGG stellt einen solchen wichtigen Grund dar. Aber, so das BMI, der Grund sei ja nur, dass man den oder die Vornamen an den Geschlechtseintrag anpassen möchte und das ginge ja auch unabhängig von der Anzahl der Vornamen. Also gäbe es zwar einen Grund die Vornamen zu ändern, aber nicht deren Anzahl. Also sei das mit dem SBGG nicht möglich.

Für mich ist das aber eine sehr weltfremde Argumentation. Mit der gleichen Idee könnte man auch argumentieren, dass die Anzahl der Buchstaben im alten und neuen Vornamen identisch sein müssten, weil man ja wohl irgendeinen Namen finden wird, der zum Geschlechtseintrag passt. Oder das Standesamt gibt einfach für jeden Geschlechtseintrag einen festen Namen vor, den man nehmen muss. Mit Selbstbestimmung hat das dann nur nicht mehr viel zu tun.

Der entscheidene Satz steht aber in der Begründung des SBGG, wo es heißt, dass die gleichen Regeln für die Vornamensbestimmung gelten sollen wie bei der Geburt. Und da ist die Anzahl der Vornamen auch nicht durch irgendetwas vorgegeben.

Marie4456 
Beitragsersteller
 09.08.2024, 20:51

Vielen dank, das haben die mir nur so erzählt

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erstens nein zur Zweitnamenspflicht und du kannst auch 3 Vornamen nehmen.

da es keine Rufnamen gibt, ist die Reihenfolge eh nur kosmetisch und du kannst im täglichen Verkehr alle Vornamen nutzen.