Sollten Unterschriften immer einen Bezug zum eigenen Vor- und/oder Nachnamen haben?
16 Stimmen
5 Antworten
Bei der Unterschrift kommt es auf die Authentizität an. Es muss nicht lesbar sein und es muss auch nicht klar dem Namen entsprechen, sondern Willen und Handlung des Unterzeichnenden.
Bei Cuple Whil weiß auch niemand, wer das wirklich war.
Eine Unterschrift kann nach BGB § 126 auch aus einem "Handzeichen" bestehen, viele Asylanträge werden so unterschrieben, zum Beispiel mit den berühmten drei X X X, da der Antragsteller einfach in seinem Heimatland keiner Schulpflicht unterlag und dementsprechend auch nicht ausreichend alphabetisiert wurde, wichtig ist die Nachvollziehbarkeit dieses Handzeichens.
Ja, kann aber auch irgendwas anderes sein.
Sche!ssegal worauf eine Unterschrift Bezug nimmt. Dies ist einzig und alleine Sache des Unterschrift-Leistenden.
Die Unterschrift muss nicht als Name entzifferbar sein.