Sollten Unterschriften immer einen Bezug zum eigenen Vor- und/oder Nachnamen haben?

Ja 75%
Nein 19%
Andere Antwort 6%

16 Stimmen

5 Antworten

Nein

Bei der Unterschrift kommt es auf die Authentizität an. Es muss nicht lesbar sein und es muss auch nicht klar dem Namen entsprechen, sondern Willen und Handlung des Unterzeichnenden.

Bei Cuple Whil weiß auch niemand, wer das wirklich war.

Nein

Eine Unterschrift kann nach BGB § 126 auch aus einem "Handzeichen" bestehen, viele Asylanträge werden so unterschrieben, zum Beispiel mit den berühmten drei X X X, da der Antragsteller einfach in seinem Heimatland keiner Schulpflicht unterlag und dementsprechend auch nicht ausreichend alphabetisiert wurde, wichtig ist die Nachvollziehbarkeit dieses Handzeichens.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Ja

Ja, kann aber auch irgendwas anderes sein.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ich bin sehr bewandert in der Politik.
Andere Antwort

Sche!ssegal worauf eine Unterschrift Bezug nimmt. Dies ist einzig und alleine Sache des Unterschrift-Leistenden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Menschlichkeit ist mein persönlicher Grundsatz!
Nein

Die Unterschrift muss nicht als Name entzifferbar sein.