Sollte eine Erklärung beim Standesamt genügen, um Namen und Geschlechtseintrag ändern zu lassen?
26 Stimmen
5 Antworten
Das geht ja mittlerweile durch das SBGG.
Das erleichtert einigen Leuten viel Stress und Aufwand.
Ja, sollte es.
Reicht für eine Ehe, Scheidung und Änderung der Konfession auch. Ebenso für eine Änderung der Nationalität.
Das wäre doch mal was: zwei unabhängige Gutachten, ob man wirklich heiraten will.
In diesen Ländern gibt es bereits ein Selbstbestimmungsgesetz:
Luxemburg (2018), Dänemark (2014), Malta (2015), Irland (2015), Norwegen (2016), Belgien (2018), Schweiz (2022), Finnland (2023), Spanien (2022), Portugal (2018), Schweden (2024) und Island (2019).
Eine medizinische Bestätigung der Transidentität ist in diesen Ländern nicht (mehr) nötig.
Und aus diesen Ländern wurde nicht Sodom & Gomorrha. So schlimm ist das also nicht.
Ja, sollte es. Und ist auch so.
Eine Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen soll künftig durch eine "Erklärung mit Eigenversicherung" gegenüber dem Standesamt bewirkt werden können. Hierzu muss die betreffende Person erklären, dass ihr Geschlechtseintrag geändert werden soll. Sie hat mit ihrer Erklärung zu versichern, dass der gewählte Geschlechtseintrag oder die Streichung des Geschlechtseintrags ihrer Geschlechtsidentität am besten entspricht. Außerdem muss sie versichern, dass ihr die Tragweite der durch die Erklärung bewirkten Folgen bewusst ist.
Um ehrlich zu sein kenne ich mich damit überhaupt nicht aus. Daher kann ich dir mit deinem Problem nicht weiterhelfen. Sorry.