Sicherungsverwahrung wird ...

nicht häufig genug angeordnet. 75%
ausreichend häufig angeordnet. 13%
viel zu häufig angeordnet. 13%

8 Stimmen

3 Antworten

nicht häufig genug angeordnet.

Grade für Sexualstraftäter

Was passiert in Deutschland nen Typ vergewaltigt ein kleines Kind nach 4 Jahren ist er wieder draußen und kann sich das nächste Kind vornehmen super aber schwarzfahrer oder Ersatzfreiheitsstrafen für ungefährliche dafür hat der Staat Geld


Derzahlemann  27.10.2024, 18:27

Da bin ich ganz bei dir! Ausserdem gibt es selbst bei Sicherheitsverwahrten noch viel zu viele Gutachten die sowas von daneben liegen....welcher Gutachter will das verantworten? JEDES Fehlgutachten ist eins ZUVIEL!!! Und bei dieser Art von Straftaten ist Prävention sinnlos

Die Sicherungsverwahrung wird nicht "Verhängt" sondern angeordnet und dies dann wenn die gesetzlichen Vorraussetzungen dafür vorliegen:

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__66.html


Pseud000 
Beitragsersteller
 27.10.2024, 19:31

Ich habe den Sprachduktus angepasst. Danke für den Hinweis.

Die Voraussetzungen unterliegen ja einem gewissen Deutungsspielraum.

die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten ergibt, dass er infolge eines Hanges zu erheblichen Straftaten, namentlich zu solchen, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden, zum Zeitpunkt der Verurteilung für die Allgemeinheit gefährlich ist.
Artus01  27.10.2024, 20:16
@Pseud000

Das deckt nicht alles ab, es gelten nur die Voraussetzungen die in § 66 StGB aufgeführt sind. Alles weitere sind lediglich Argumentationen, in der Hauptsache von Gutachtern, die eine entsprechende Unterbringung befürworten. Das Gericht muss sie natürlich beachten und kann für seine Anordnung diese Argumente als Begründung aufnehmen, die Entscheidung trifft aber nur das Gericht.

nicht häufig genug angeordnet.

Jeder Sexualstraftäter sollte in Sicherheitsverwahrung kommen. Wie das Leben zeigt, sind diese Menschen so schwer psychisch krank, dass sie eben nicht therapierbar sind und kurze Zeit nach der Entlassung in den allermeisten Fällen wieder rückfällig werden.

Außerdem sollte man vom Vermieter darauf hingewiesen werden, wenn im Umkreis zur Wohnung ein vorbestrafter Sexualstraftäter wohnt. Es geht dabei nicht um "Hexenjagd", sondern lediglich um die Sicherheit für die eigene Familie.