Seid ihr für eine Gefängnisstrafe oder nicht
Eine Ex Freundin ruft ihren Ex an sie sind im großen Streit da sie ihn damals betrogen hat und er ne Geldstrafe wegen Beleidigungen bekommen hat als er zu ihr Du Hu... schrieb usw
nach diesen Telefonat rennt die Frau zum Amgstgericht und macht eine Eigenstaatliche Versicherung auf Ihre Aussage das ihr Ex sie und ihre Familie gedroht hat umzubringen weil er krank ist er bekommt ein Annährungsverbot
nach 6 Wochen erhaltet er eine Anklageschrift und es kommt zum Gerichtstermin d.h die Frau scheint sehr glaubhaft zu sein das aufgrund ihrer Aussage das alles passiert
Jetzt kommt aber der Joker Die Anwaltin gibt ein Beweisantrag ab der Ex hat das Telefongespräch aufgenommen d.h die Ex hat gelogen jetzt hat man es auf Ton und davor wurde sie vereidigt auf ihrer Aussage im Prozess ob er diese Aussage getätigt hat womit sie mit ja geantwortet hat
Die Frau hat 2 mal unter Eid gelogen
Knast oder Bewährung
8 Stimmen
3 Antworten
Ich bin kein Jurist, aber was diese "Dame" abzieht weil sie genannt wurde was sie ist, eine H... ist dergestalt das ich ihr zwei Jahre ohne Bewährung verpassen würde.
Bewährung ist die härteste Strafe. Die Bewährungszeit dauert meist um 5 Jahre. Dann muss er Bewährungsauflagen erfüllen. Und macht er es nicht, geht es in den Bau. Die Bewährungsstrafe ist eine Strafe, die Leute erzieht, den oralen Bereich, der bei blöden Hunden auch Maul genannt wird, endlich zu halten. Eine Wiederholungstat innerhalb der Bewährungszeit (oft 5 Jahre), würde ihn sofort einlochen lassen. Stelle dir die Bewährungsstrafe nicht so schön vor. Der Täter muss auch regelmäßig sich beim Bewährungshelfer vorstellen. Er kann ohne Genehmigung nicht ins Ausland fahren usw. Die Freiheit ist zwar die eine Seite. Die andere Seite ist aber, dass er erzogen werden soll, was nicht angenehm wird. Im Knast sitzt er alle ab, führt er sich gut, ist er nach 2/3 der Haftzeit wieder draußen und macht werter. So muss er sich benehmen.
Aber wird die Bewährungszeit verhängt, die dauert oft 5 Jahre
Nein, dauert sie nicht, das legt das Gericht fest. 5 Jahre sind absolut selten, meist wenn bei einer Freiheitsstrafe die höchste Strafe die noch zu Bewährung ausgesetzt werden kann (2 Jahre). alles darunte kommt besser weg. Freiheitsstrafen über ein Jahr bedürfen, wenn sie zur Bewährung ausgesetzt werden, einer besonderen Begründung.
Die Bewährungszeit dauert bis 5 Jahre.
Das ist lediglich die höchstmögliche Bewährungsdauer, mehr nicht.
Das ist nicht selten.
Das ist es eben nicht.
Das ist oft eine Bewährungsauflage.
Das ist es nicht, das ist ein Urteil. Eine Bewährungsauflage ist, Z. B. während der laufenden Bewährung eine Drogentherapie zu machen.
Auch wen sie es verdient hätte wird es allenfalls eine Bewährungsstrafe geben.
Das ist falsch !