Muss ein Festival Organisator die Krankenwagen/ErsteHilfe-Stationen für den Tag bezahlen oder wird das vom Staat automatisch gemacht?

Er muss die bezahlen 100%
Macht der Staat 0%

17 Stimmen

4 Antworten

Selbstverständlich muss der Veranstalter dafür bezahlen, er bekommt das zur Auflage gemacht. Ebenso den Brandsicherheitswachdienst.

Er muss die bezahlen

Grundsätzlich, bekommen die Veranstalter von der zuständigen Behörde gewisse Auflagen erteilt, wenn sie eine Genehmigung für die Durchführung der Veranstaltung beantragen. Hierzu, gehört auch ein dementsprechendes Sicherheitskonzept mit einer Gefährdungsanalyse, welche auch die Vorhaltung eines Sanitätsdienstes entsprechend dem Gefahrenpotenzial, das für die Teilnehmer und Zuschauer von der Veranstaltung ausgeht, umfassen muss. Für die Kosten, muss der Veranstalter aufkommen. Allerdings, ist auch viel Quatsch und Unwissenheit verbreitet. So ist das Personal im Sanitätsdienst, grundsätzlich ehrenamtlich tätig, d.h. es bekommt keine Vergütung dafür. Die Helferinnen und Helfer, haben in aller Regel einen anderen Hauptberuf und machen den Sanitätsdienst ehrenamtlich während ihrer Freizeit. Dafür, erhalten sie von der Hilfsorganisation, bei der sie ehrenamtlich Mitglied sind, eine sanitätsdienstliche Ausbildung, welche organisationsintern geregelt ist. Diese Qualifizierungen, dauern in der Regel nur ein- bis zwei Wochen und bauen auf einem zuvor absolvierten, aktuellen erste- Hilfe Kurs auf. Das ist aber in der Regel auch ausreichend, da der Sanitätsdienst grundsätzlich nicht die Aufgabe hat, den regulären Rettungsdienst zu ersetzen, sondern er "lediglich" die Zeitspanne bis zu dessen Eintreffen durch erweiterte erste- Hilfe Maßnahmen überbrücken soll. Geht von einer Veranstaltung ein größeres Gefahrenpotenzial aus, so muss auch höherqualifiziertes Rettungsfachpersonal anwesend sein. Auch dieses, ist im Sanitätsdienst aber ehrenamtlich tätig.

Fazit: der Veranstalter bezahlt für den Sanitätsdienst die jeweilige Hilfsorganisation. Das Personal macht den Dienst aber ehrenamtlich und erhält hierfür pro Jahr lediglich eine geringe Aufwandtsentschädigung, unter anderem für die entstandenen Fahrtkosten, wenn mit dem privaten Fahrzeug zum Veranstaltungsort gefahren wird. Der Großteil des Geldes, fließt in die Ausbildung von neuen ehrenamtlichen Helfern, in Verbrauchsmaterialien, in die Wartung oder in die Neubeschaffung von Medizinprodukten für das Ehrenamt oder aber auch in die Beschaffung von neuen Fahrzeugen, welche für das Ehrenamt genutzt werden.

Mfg

Er muss die bezahlen

Es gab auch vor einiger Zeit ein Urteil, dass es den Städten erlaubt ist, die Kosten auf die Veranstalter umzulegen.

Er muss die bezahlen

Was hat der Steuerzahler mit einem Veranstalter zu tun?! Die Kosten sind im Eintritt eingepreist.