Mal angenommen eine Frau flüchtet vor einem Vergewaltiger und findet dabei zufällig eine Pistole, die ein Polizist verloren hatte. Dürfte sie dann schießen?!

Nein 58%
Ja 42%

26 Stimmen

10 Antworten

Ja

Wenn ein rechtswidriger gegenwärtiger Angriff durch den Vergewaltiger noch andauert, dann ja.

Wäre Notwehr.

Ja

Natürlich dürfte sie das, der Selbstschutz hat in dieser Situation Priorität.


Ja

Aus der Not nach § 32 Notwehr StGB ja, da ein rechtswidriger Angriff vorliegt.

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.


Matteo2go  18.06.2025, 14:36

An Notwehr habe ich auch gedacht. Aber der Sachverhalt liefert zu wenig Anhaltspunkte dafür. Es ist nicht ersichtlich, dass der Vergewaltigter sie angreift - eine wichtige Voraussetzung.

In Betracht käme eher Notstand nach Paragraf 34 StGB in Frage.

Jessisma  18.06.2025, 14:40
@Matteo2go

Ich wäre jetzt davon ausgegangen, weil explizit Vergewaltiger gesagt wurde, was mich darauf schließen lässt, dass er eben versucht sie zu Vergewaltigen, also den Angriff bereits versucht hat.

Matteo2go  20.06.2025, 08:37
@Jessisma

Ja gut, aber es gilt immer: nicht zu viel hinein interpretieren haha

Juliusapfel8  18.06.2025, 14:31

Wenn du aber wegrennst liegt in dem Moment kein Angriff vor. Dann machst du auf dich aufmerksam damit dir jemand hilft. Und wenn Schuss dann nur bein oder fuß!

Jessisma  18.06.2025, 14:33
@Juliusapfel8

Die Frage wäre, wie weit du rennst, wenn es nur 5-10 Meter ist gehe ich mal von aus, dass der mutmaßliche Täter sie verfolgt, man würde vermutlich nicht denken, dass sie zufällig eine Schusswaffe findet.

superseegers  18.06.2025, 15:50
@Juliusapfel8

Klar, eben mal auf den Fuß schießen, Junge, Du schaust zu viele Actionfilme. So was gibt es im echten Leben nicht, nicht mal von Profis.

Juliusapfel8  18.06.2025, 15:50
@superseegers

Naja , wenn du ihn lebensgefährlich verletzt ist es nicht verhältnismäßig für den Richter

superseegers  18.06.2025, 16:12
@Juliusapfel8

Notwehr kennt nicht den Begriff der Verhältnismäßigkeit. Und wenn ein Schuss, ohne Absicht zu töten abgegeben wird, tötet, liegt das huer vermutlich eher in der Ursache, nämlich dem Angriff.

Man darf niemals vergessen, es kommt auf den Einzelfall an. Vergleich: sie 160, 50kg, er 190, 100kg oder aber sie bulgarische Kugelstoßerin, er Olaf Schubert.

Nein

Mal abgesehen davon daß das Szenario so wirkt, als hättest Du Hallos ...

Man darf (in Deutschland) soviel Gewalt anwenden, wie nötig ist, um der Situation zu entkommen. Es ist dabei vollkommen egal, wie man an eine Waffe genommen ist ... Wem sie gehört sowieso.

Viel wichtiger ist, wie geplant das wirkt.

Ja

Die Notwehr erlaubt das Mittel einzusetzen, welches zur Verfügung steht und tauglich ist.