3 Antworten

Ja

Wenn Abtreibungen vertretbar sind, ist es das schon lange.

Das Eine beendet ein ungelebtes Leben, das Andere ein gelebtes Leben.

Nur, wenn es der ausdrückliche Wunsch des Patienten ist

Wenn der Patient dazu nicht mehr in der Lage ist und er keine Vorsorgevollmacht erstellt hat, sollten die Angehörigen entscheiden.