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Ja

StGB § 217 (1):

Wer in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäftsmäßig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Das BVerG hat dieses Gesetz als unvereinbar mit dem GG gesehen und für nichtig erklärt. Warum er dennoch danach verurteilt wurde, weiß ich nicht. Dazu fehlen mir die juristischen Feinheiten. Vielleicht gilt es dennoch weiter, bis der Gesetzgeber ein neues Gesetz beschlossen hat.

Ein Arzt weiß das. Er kennt die Konsequenzen. In seinem Alter hat er nicht mehr viel zu verlieren. Vielleicht wollte er auch einen Präzedenzfall schaffen, damit endlich mal die Politik in die Gänge kommt?

Der Wunsch zu sterben kann ein Symptom der Depression sein. Dann darf der Arzt kein Gift ausgeben. Ihr Wunsch wäre Folge einer Erkrankung.

Die Depression läuft aber in Schüben. Es kann also der Wunsch in einer klaren Phase und vollkommen bewusst erfolgen.

Im Nachhinein lässt sich kaum erkennen, ober der Arzt richtig oder falsch gehandelt hat. Vielleicht hätte er gegen den Wunsch der Patientin einen Psychiater zuziehen müssen. Oder länger mit seiner Entscheidung warten. Die Entscheidung ist sehr schwierig.

Nein

JEDER Mensch hat das Recht darauf, selbst zu bestimmen, ob a) sein Leben auf natürliche oder b) auf künstliche Weise endet. Weiterhin hat jeder Mensch das Recht darauf zu bestimmen (im Falle von B), wann und wie sein Leben endet.

Und damit es einem Menschen möglich ist, sein Leben in einr Menschenwürdigen Art und Weis ezu verlassen und er dabei keine weiteren Menschen zu Schaden bringt, muss man ihm ermöglichen, sein Leben auf eine menschliche Art und Weise zu beenden.

Und wenn hierzu die Hilfe eines Mediziniers gebraucht wird - und der Mediziner zustimmt - dann soll er diese Hilfe auch bekommen können.

DAS wäre tatsächlich MENSCHLICHKEIT in Reinstform.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Menschlichkeit ist mein persönlicher Grundsatz!

Da die Patientin schwer depressiv und damit in ihrer Selbstbestimmungsfähigkeit eingeschränkt war, ist das Urteil moralisch sicherlich vertretbar. Habe mehrere Artikel dazu gelesen und bin bei dem Fall hin- und hergerissen. Wenn es jedoch stimmt, dass sie noch am Morgen des Suizids doch wieder kurzzeitig leben wollte, spricht das gegen den arzt.

Woher ich das weiß:Hobby – Beobachte politische Entwicklungen seit meiner Jugend.
Ja

Wenn man sich den Artikel durchliest und stimmt was da steht, eindeutig ja.