Ist das eigentlich rechtlich erlaubt, wenn man im Supermarkt "so tut als ob" und ein paar Sachen in die Jackentasche packt, und dann trotzdem alles bezahlt?!😁

Nein 67%
Ja 33%

6 Stimmen

4 Antworten

Nein

Es gibt im Diebstahlsparagraphen den Begriff des Gewahrsamsbruchs. Der ist erfüllt, wenn jemand die unbezahlte Ware dem Gewahrsam des Kaufmanns entzieht, also beispielsweise versteckt, z.B. in der Jackentasche

Nein

Denn man könnte es vergessen....

außerdem könnte ein Ladendetektiv kaum unterscheiden zwischen: 1) wer nur Provisorisch Dinge in die Tasche packt mit der absicht zu bezahlen , und 2) wer wirklich die Absicht hat zu klauen.

Ja

Hab ne Zeit lang ständig Krams in die Jackentaschen gepackt weil: zuviel Zeug auf dem Arm.

Gut, man könnt auch 'n Wägelchen nehmen - das aber von 2000 Leuten angegrabbelt wurde und man so ne blöde Münze, die ich nicht hab, reinstecken muss.

Nein

Könnte als versuchter Diebstahl gesehen werden