Hat eine Regierung das Recht die eigenen Bürger zu töten?

Nein 95%
Ja 5%

42 Stimmen

13 Antworten

Nein

Staaten legen durch die Gesetzgebung selbst fest, was für sie rechtens ist. Damit ist die Frage hinfällig: Wer die Spielregeln festlegt, hat immer Recht.

Was Staaten jedoch nicht beeinflussen können, sind Menschenrechte. Diese sind universal und können nicht durch Gesetze geändert werden. Laut Menschenrechten hat jeder Mensch ein Recht auf Leben. Ein Staat, der Menschen absichtlich tötet oder sterben lässt, verstößt also gegen die Menschenrechte.

Nein

Moin,

die Todesstrafe ist abgeschafft! ... Die Bundesregierung darf keine Bürger töten! Unliebsame, die sich an Gesetze halten schon gar nicht! ...

Immerhin würden sie gegen keinerlei Gesetze oder ähnliches verstoßen.

Doch, sie würden gegen Gesetze verstoßen, wenn die Behörden aka Regierung einfach so Bürger töten! => Unter Anderem: Grundgesetz; Strafgesetzbuch ...

Grüße

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Nein

Laut Artikel 1 des Grundgesetzes ist die Menschenwürde unantastbar und ihr Schutz die Aufgabe aller staatlichen Gewalt.

Aus diesem Grund wurde etwa das Luftsicherheitsgesetz vom Bundesverfassungsgericht gekippt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Nein

Auch Regierungen haben sich ans Gesetz zu halten.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – "Meine Universität": Lebenserfahrung
Nein

In Deutschland definitiv nicht!. Das würde gegen das Grundgesetz (GG) für die Bundesrepublik Deutschland (BRD), gegen die darin verankerten Grundrechte und grundrechtsähnlichen Rechte, verstoßen. Nach Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes, ist die Würde des Menschen unantastbar und sie zu achten und zu schützen, ist die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Nach Artikel 1 Absatz 3 des Grundgesetzes, ist die Gesetzgebung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung an die "nachfolgenden Grundrechte" als unmittelbar geltendes Recht gebunden. Nach Artikel 2 Absatz 2 GG, hat jeder das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversertheit. Dieses, kann zwar durch ein Gesetz eingeschränkt werden, wie jedes Grundrecht jedoch nur, wenn der Gesetzgeber damit ein verfassungsrechtlich legitimes Ziel verfolgt, dieses Ziel durch weniger eingreifende Maßnahmen nicht ebenso erreicht werden kann und wenn der Grundrechtseingriff auch insgesamt nicht unverhältnismäßig ist. Artikel 19 GG verbietet es zudem, dass Grundrechte in ihrem Wesensgehalt angetastet werden dürfen. Nach Artikel 102 GG, ist die Todesstrafe explizit abgeschafft. Die Bundesregierung, erlässt auch keine Gesetze, das macht der deutsche Bundestag, also die gewählte Volksvertretung und bei den sogenannten Zustimmungsgesetzen, muss der Bundesrat auch noch seine Zustimmung zu dem Gesetz erteilen. Bei den sogenannten Widerspruchsgesetzen, kann der Bundesrat Einspruch gegen das Gesetz einlegen, der in einer weiteren Sitzung des deutschen Bundestages von diesem überstimmt werden kann. Abschließend, müssen alle Bundesgesetze auch noch vom Bundespräsidenten gegengezeichnet, ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Dabei, steht dem Bundespräsidenten auch das sogenannte Prüfungsrecht zu was bedeutet, dass er vor der Gegenzeichnung des Gesetzes überprüfen darf, ob dieses verfassungsgemäß zustande gekommen ist und auch, ob es nicht inhaltlich offenkundig gegen das Grundgesetz verstößt. Da ein solches Gesetz klar gegen Artikel 1 Absatz 1 und Artikel 2 Absatz 2 GG verstoßen würde, müsste der Bundespräsident seine Unterschrift verweigern. Neben dem Grundgesetz, würde es auch noch gegen geltendes Recht der europäischen Union (EU) verstoßen, welche vergleichbare Grundrechte gewährleistet.

Mfg