Gleiche Strafe oder nein?
Fall 1:
Täter schmeißt einen Hund von einem unbekannten Besitzer in den Fluss. Der Hund geht unter und wird leblos geborgen.
Fall 2:
Täter schmeißt deinen Hund in den Fluss. Dein Hund geht unter und wird leblos geborgen.
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Der Täter steht jetzt vor dem Gericht. Was wäre deine Strafe?
16 Stimmen
6 Antworten
Beides der exakt selbe Tatbestand.
Ich bin allerdings dafür, dass das generell härter bestraft wird - Mord von Haustieren gilt aktuell nur als lächerliche Sachbeschädigung.
Mord von Haustieren gilt aktuell nur als lächerliche Sachbeschädigung.
Das ist nicht korrekt. Das Töten von Wirbeltieren ohne vernünftigen Grund ist abseits der Sachbeschädigung strafbar nach § 17 TierSchG.
2 der Antworten laufen doch sowieso aufs gleiche raus.
Ich würde mich selbst drum kümmern. Den Typen würde niemand mehr finden.
@DevilslilSista
Ich würde mir eher Sorgen um den Täter machen, falls wirklich jmd. so verrückt sein sollte, das zu versuchen und es ist gut, dass sich meine Hunde problemlos abrufen lassen....
LG
Auch wenn ich als Hundehalterin Fall 2 natürlich härter bestrafen möchte als Fall 1 weil mein Hund mir wichtiger ist als ein unbekannter Hund handelt es sich um die gleiche Tat und daher sollten beide Taten gleich bestraft werden.
So oder so
es ist Tötung. Auch wenn es vor Gericht nur als Sachbeschädigung abgestempelt wird, ist es ein Leben, das genommen wird und somit auf gar keinen Fall etwas, wo man zwischen so kleinen Dingen unterscheiden sollte.
das ist, als würde man Menschen mit anderer Hautfarbe anders bestrafen, als Menschen mit einer anderen Hautfarbe
Das kommt eher drauf an, ob der Hundewerfer mich kennt und die andere Person nicht und den Hund deshalb (nicht) geworfen hat.
Das Motiv hat nämlich schon auch Einfluss auf die Strafe und das ist auch richtig so.
Motiv wird eben auch dadurch beeinflusst, ob sich Täter und Opfer kennen oder eben nicht.